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   OVG Berlin, 25.04.1975 - II B 86.74   

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https://dejure.org/1975,445
OVG Berlin, 25.04.1975 - II B 86.74 (https://dejure.org/1975,445)
OVG Berlin, Entscheidung vom 25.04.1975 - II B 86.74 (https://dejure.org/1975,445)
OVG Berlin, Entscheidung vom 25. April 1975 - II B 86.74 (https://dejure.org/1975,445)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Geldzuwendungen an Presseunternehmen aus Mitteln des Staatshaushalts; Negative Konkurrentenklage gegen Förderung von Konkurrenten; Darlehen als vermögenswerte Zuwendung; "Staatsfreiheit" der öffentlichen Meinungsbildung; Garantie der Pressefreiheit; ...

  • saarheim.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5 Abs. 1, 2; VwGO § 42 Abs. 2
    Subventionsrecht - staatliche Zuwendungen an Presseunternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 1938
  • DVBl 1975, 905
  • afp 1975, 851
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • VG Berlin, 31.10.1973 - I A 194.72

    Streit um die Gewährung eines zinsvergünstigten Darlehens im Rahmen der

    Auszug aus OVG Berlin, 25.04.1975 - II B 86.74
    Die hiergegen erhobene Klage hat das Verwaltungsgericht Berlin durch rechtskräftiges Urteil vom 31. Oktober 1973 (VG I A 194.72, veröffentlicht in NJW 1974, 330 und DÖV 1974, 100) abgewiesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Streitakten, auf die Akten VG I A 239.73 und VG I A 194.72 und auf die vom Beklagten überreichten 3 Hefte mit Ablichtungen von Verwaltungsvorgängen Bezug genommen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.

    Diese Einschränkung beruht, wie sich aus dem Vorbringen des Beklagten im Verfahren VG I A 194.72 (vgl. Schriftsatz vom 15. August 1973) ergibt, nicht etwa auf einer Anordnung der die Mittel zur Verfügung stellenden Bundesregierung, sondern allein auf einem Willensentschluß des Beirats.

    Der Beklagte hat erst im Verfahren VG I A 194.72 vortragen lassen, eine Zeitung mit mittlerer Auflage habe in Berlin eine Auflage zwischen 20.000 und 120.000 Stück (vgl. Schriftsatz vom 1. August 1972, S. 4).

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus OVG Berlin, 25.04.1975 - II B 86.74
    Vielmehr wird - als objektivrechtliche Seite des Grundrechts - auch die institutionelle Eigenständigkeit der Presse, das Institut "Freie Presse", von der Beschaffung der Information bis zur Verbreitung der Nachricht geschützt (BVerfGE 10, 118 [121]; 20, 162 [175 f.]).

    Dem Staat ist es grundsätzlich verwehrt, in die geistige und wirtschaftliche Konkurrenz der sich im gesellschaftlichen Raum frei bildenden Presseunternehmen einzugreifen (BVerfGE 20, 162 [174 f.]; 36, 321 [340]).

    Eine andere Frage ist, ob, unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Mitteln der Staat zur Erhaltung und Sicherung der objektiven Garantie der Pressefreiheit schützend und gestaltend eingreifen darf und ob er hierzu unter Umständen sogar verpflichtet ist (vgl. hierzu BVerfGE 20, 162 [176]; 36, 321 [340]; Maunz-Dürig-Herzog, a.a.O., RdNrn.

  • BVerfG, 05.03.1974 - 1 BvR 712/68

    Schallplatten

    Auszug aus OVG Berlin, 25.04.1975 - II B 86.74
    Dem Staat ist es grundsätzlich verwehrt, in die geistige und wirtschaftliche Konkurrenz der sich im gesellschaftlichen Raum frei bildenden Presseunternehmen einzugreifen (BVerfGE 20, 162 [174 f.]; 36, 321 [340]).

    Eine andere Frage ist, ob, unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Mitteln der Staat zur Erhaltung und Sicherung der objektiven Garantie der Pressefreiheit schützend und gestaltend eingreifen darf und ob er hierzu unter Umständen sogar verpflichtet ist (vgl. hierzu BVerfGE 20, 162 [176]; 36, 321 [340]; Maunz-Dürig-Herzog, a.a.O., RdNrn.

  • BVerwG, 30.08.1968 - VII C 122.66

    Winzergenossenschaften - Art. 19 Abs. 4 GG, faktischer Grundrechtseingriff,

    Auszug aus OVG Berlin, 25.04.1975 - II B 86.74
    Die zumindest durch Artikel 2 Abs. 1 GG geschützte Wettbewerbsfreiheit umfaßt den Anspruch des Dritten, durch die Staatsgewalt nicht mit Nachteilen belastet zu werden, die in der verfassungsmäßigen Ordnung keine Grundlage finden (vgl. BVerwGE 30, 191 = DVBl. 1969, 366 f.; a.A. früher Schlichter, DVBl. 1966, 738 [741 f.].

    Ob der Klägerin das von ihr in Anspruch genommene Abwehrrecht aus Artikel 5 Abs. 1 GG tatsächlich zusteht und ob es durch die Förderungsmaßnahmen des Beklagten wirklich verletzt wurde, ist keine Frage der Zulässigkeit, sondern der Begründetheit der Klage (vgl. Friauf, DVBl. 1969, 369; Mössner, JuS 1971, 131 [133 ff.]; Henke, DVBl. 1975, 272).

  • BVerfG, 06.10.1959 - 1 BvL 118/53

    Berufsverbot I

    Auszug aus OVG Berlin, 25.04.1975 - II B 86.74
    Vielmehr wird - als objektivrechtliche Seite des Grundrechts - auch die institutionelle Eigenständigkeit der Presse, das Institut "Freie Presse", von der Beschaffung der Information bis zur Verbreitung der Nachricht geschützt (BVerfGE 10, 118 [121]; 20, 162 [175 f.]).

    Die Gewährleistung einer freien Presse ist unabdingbare Voraussetzung für die Verwirklichung des in Artikel 20 und 2 Abs. 1 niedergelegten Demokratieprinzips und Wesenselement eines freiheitlich-demokratischen Staates (vgl. Maunz-Dürig-Herzog, Grundgesetz , Artikel 5 RdNr. 119 ff.; Dittrich, Pressekonzentration und Grundgesetz , S. 35 ff.; BVerfGE 10, 118 [121]).

  • BVerwG, 08.02.1974 - VII C 35.73

    Verlust des Anspruchs auf Filmförderung für einen Filmhersteller bei

    Auszug aus OVG Berlin, 25.04.1975 - II B 86.74
    Eine bloß mittelbare, faktische Ungleichbehandlung stellt - für sich gesehen - noch keinen Eingriff in die Pressefreiheit dar, der den abstrakten Schrankenvorbehalt des Artikels 5 Abs. 2 GG auslöst (vgl. Scholz DÖV 1975, 137; Henke, DVBl. 1975, 273; Dittrich, a.a.O., S. 56).
  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvF 1/61

    Sammlungsgesetz

    Auszug aus OVG Berlin, 25.04.1975 - II B 86.74
    Nur so werden Machtmißbräuche verhütet, die Freiheit des einzelnen bewahrt und jeder Ordnung eines Lebensbereichs die demokratische Legitimation einer Willensentschließung der vom Volk bestellten Gesetzgebungsorgane gegeben (vgl. BVerfGE 8, 71 [76]; 20, 150 [158]; 33, 125 [158]).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus OVG Berlin, 25.04.1975 - II B 86.74
    Denn der Vorbehalt des Artikels 5 Abs. 2 GG erschöpft sich nach Auffassung des Senats nicht in einem Güterabwägungsgebot, sondern schließt - vor einer jeden Güterabwägung - Sondergesetze, die sich gerade gegen die Pressefreiheit richten, prinzipiell - mit Ausnahme der Gesetze zum Schutze der Jugend und des Rechts der persönlichen Ehre - aus (vgl. BVerfGE 7, 198 [209 f.]; 21, 271 [280]; Lerche, Verfassungsrechtliche Fragen, S. 51 ff.; Weber, a.a.O., S. 47 ff.; Schneider, a.a.O., S. 54 ff.; Liesegang, JuS 1975, 215 [216]; Löffler, a.a.O., 5. Kapitel, RdNrn. 91 ff. 96; Hamann-Lenz, Grundgesetz , Artikel 5 Anm. 9 f.; a.A. offenbar Maunz-Dürig-Herzog, Artikel 5 RdNrn. 241 ff., insbesondere 250 ff.).
  • BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 414/64

    Südkurier

    Auszug aus OVG Berlin, 25.04.1975 - II B 86.74
    Denn der Vorbehalt des Artikels 5 Abs. 2 GG erschöpft sich nach Auffassung des Senats nicht in einem Güterabwägungsgebot, sondern schließt - vor einer jeden Güterabwägung - Sondergesetze, die sich gerade gegen die Pressefreiheit richten, prinzipiell - mit Ausnahme der Gesetze zum Schutze der Jugend und des Rechts der persönlichen Ehre - aus (vgl. BVerfGE 7, 198 [209 f.]; 21, 271 [280]; Lerche, Verfassungsrechtliche Fragen, S. 51 ff.; Weber, a.a.O., S. 47 ff.; Schneider, a.a.O., S. 54 ff.; Liesegang, JuS 1975, 215 [216]; Löffler, a.a.O., 5. Kapitel, RdNrn. 91 ff. 96; Hamann-Lenz, Grundgesetz , Artikel 5 Anm. 9 f.; a.A. offenbar Maunz-Dürig-Herzog, Artikel 5 RdNrn. 241 ff., insbesondere 250 ff.).
  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus OVG Berlin, 25.04.1975 - II B 86.74
    Nur so werden Machtmißbräuche verhütet, die Freiheit des einzelnen bewahrt und jeder Ordnung eines Lebensbereichs die demokratische Legitimation einer Willensentschließung der vom Volk bestellten Gesetzgebungsorgane gegeben (vgl. BVerfGE 8, 71 [76]; 20, 150 [158]; 33, 125 [158]).
  • BVerfG, 10.07.1958 - 1 BvF 1/58

    Bestimmtheit einer Rechtsverordnung

  • BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65

    Parteienfinanzierung I

  • BVerfG, 28.02.1961 - 2 BvG 1/60

    1. Rundfunkentscheidung

  • VG Berlin, 15.05.1974 - I A 240.73

    Konkurrentenrechtsstreit um die Gewährung von Subventionen an Berliner

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2012 - 6 B 19.11

    Keine Zuwendungen für die Jugendorganisation der Partei "Die Linke" aus Mitteln

    Das Erfordernis einer speziellen gesetzlichen Ermächtigung kann sich darüber hinaus auch aus dem Gebot staatlicher Neutralität ergeben (BVerwG, Urteil vom 27. März 1992 - 7 C 21/90 -, BVerwGE 90, 112 ff., Rn. 36 bei juris, zu staatlichen Förderungsmaßnahmen für einen privaten Verein, der die Öffentlichkeit vor dem Wirken bestimmter Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften warnen soll) sowie dann, wenn der Staat in den Prozess der öffentlichen Meinungs- und Willensbildung eingreift (OVG Berlin, Urteil vom 25. April 1975 - II B 86.74 -, DVBl. 1975, S. 905, 906 f., zur Subventionierung bestimmter Presseerzeugnisse).
  • OVG Brandenburg, 10.05.2005 - 1 A 744/03

    Bewilligung von staatlichen Leistungen an jüdische Gemeinden für das Jahr 2000 im

    Soweit im Bereich der Subventionierung von Presseorganen in der Rechtsprechung teilweise weitergehend davon ausgegangen worden ist, dass unmittelbare Subventionen an Presseunternehmen schlechthin nur auf der Grundlage eines Gesetzes vergeben werden dürften, welches durch präzise Tatbestände die Voraussetzungen und Bedingungen der Hilfsmaßnahmen so eindeutig festlegt, dass für ein Ermessen der Exekutive bei Durchführung der Förderung kein Raum bleibt (OVG Berlin, Urteil vom 25. April 1975 - OVG II B 86/74 -, NJW 1975, 1938, 1939 ff.), lässt sich hieraus - unbeschadet des Umstands, dass diese Rechtsprechung durch die erwähnte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ohnehin bereits eine Einschränkung erfahren hat - nicht ableiten, dass im vorliegenden Fall eine über das Haushaltsgesetz hinausgehende gesetzliche Grundlage erforderlich wäre.
  • VGH Bayern, 23.02.2006 - 7 BV 05.1826

    Verpflichtung zum unentgeltlichen Zur-Verfügung-Stellen eines Kabelfernsehkanals,

    Wäre es Ziel der Vorschrift, den dort genannten Anbietern neben den zur Verbreitung der eigenen Programme benötigten Übertragungskapazitäten auch noch die übrige Sendezeit des angeforderten Kanals unentgeltlich zur kommerziellen Verwertung zu verschaffen, so müsste dieser umfassende Subventionierungszweck und der dazu erforderliche weitergehende Grundrechtseingriff vom Gesetzgeber klar zum Ausdruck gebracht werden (vgl. BVerfG vom 6.6. 1989, BVerfGE 80, 124/132; OVG Berlin vom 25.4. 1976, JZ 1976, 402, zum Gesetzesvorbehalt für Pressesubventionen).
  • BFH, 13.10.1987 - VII B 96/87

    Lohnsteuerhilfeverein - Einstweiliger Rechtsschutz - Einstweilige Anordnung -

    Die Klagebefugnis des Konkurrenten wegen Verletzung verfassungsrechtlich geschützter Rechtspositionen ist bisher anerkannt worden gegenüber solchen Verwaltungsmaßnahmen, durch die ein anderer unmittelbar begünstigt und der Kläger dadurch benachteiligt worden ist (begünstigende Verwaltungsakte mit Drittwirkung zum Nachteil des Konkurrenten; z.B.: Subventionierung, Festsetzung höherer Pflegesätze für konkurrierende Krankenhäuser; vgl. BVerwGE 30, 191, BVerwG in DVBl 1981, 261; Oberverwaltungsgericht - OVG - Berlin, Urteil vom 25. April 1975 - II B 86.74 -, DVBl 1975, 905, und die Beispielsfälle bei Kopp, Verwaltungsgerichtsordnung, 7. Aufl., § 42 Rdnr. 65).
  • VG Berlin, 28.09.1995 - 27 A 72.95

    Verfahrenskosten bei übereinstimmender Erledigungserklärung der Parteien;

    Nach der Rechtsprechung der Berliner Verwaltungsgerichte (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 25.4.1975 - OVG II B 86/74 = NJW 75, 1938, offengelassen von BVerfG a.a.O.) ist eine solche Subventionierung allenfalls auf der Grundlage eines Gesetzes möglich, welches durch präzise Tatbestände die Voraussetzungen und Bedingungen der Hilfemaßnahmen so eindeutig festlegt, daß für ein Ermessen der Exekutive bei Durchführung der Förderung kein Raum bleibt.
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