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   OVG Berlin-Brandenburg, 07.02.2012 - 11 S 75.11   

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OVG Berlin-Brandenburg, 07.02.2012 - 11 S 75.11 (https://dejure.org/2012,855)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.02.2012 - 11 S 75.11 (https://dejure.org/2012,855)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. Februar 2012 - 11 S 75.11 (https://dejure.org/2012,855)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 6 Abs 2 EWGAssRBes 1/80, Art 7 S 1 EWGAssRBes 1/80
    Ablehnung der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis wegen fehlender Sicherung des Lebensunterhaltes

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 80 Abs 7 VwGO, § 146 VwGO, Art 6 Abs 2 EWGAssRBes 1/80, Art 7 S 1 EWGAssRBes 1/80
    Aufenthaltsrecht aus Art. 7 Satz 1 ARB 1/80; Familiennachzug; Zugehörigkeit zum regulären Arbeitsmarkt; mehr als 6 Monate dauernde Arbeitslosigkeit; Erfordernis des Nachweises andauernder aussichtsreicher Bemühungen um neuen Arbeitsplatz; Vorliegen der Voraussetzungen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 23.01.1997 - C-171/95

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ÜBER DIE FRAGE, OB EIN TÜRKISCHER ARBEITNEHMER, DER

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.02.2012 - 11 S 75.11
    Ist dieser mangels einer ausdrücklichen nationalen Festlegung nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalles unter Berücksichtigung der Zielsetzung des Assoziationsabkommens zu bestimmende angemessene Zeitraum für eine effektive Beschäftigungssuche überschritten, gehen dagegen zuvor erworbene Rechte aus Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 verloren (vgl. zu Vorstehendem: EuGH, Urteil vom 7. Juli 2005 - Rs. C-383/03 [Dogan] - DVBl. 2005, 1258; Urteil vom 10. Februar 2000 - Rs. C-340/97 [Nazli] - NVwZ 2000, 1029; Urteil vom 23. Januar 1997 - Rs. C-171/95 [Tetik] - InfAuslR 1997, 146).

    Unter Hinweis auf die insoweit als Leitlinien heranzuziehenden Regelungen für freizügigkeitsberechtigte Gemeinschaftsangehörige ist dabei in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ein Zeitraum von sechs Monaten zur Stellensuche grundsätzlich als ausreichend angesehen worden (vgl. Urteil vom 26. Februar 1991 - Rs. C-292/89 [Antonissen] - InfAuslR 1991, 151; in Bezug genommen im Urteil vom 23. Januar 1997, a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.05.2006 - 7 B 10.05
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.02.2012 - 11 S 75.11
    Die daran anknüpfende ständige Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin (z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 4. Mai 2006 - 7 B 10.05 -, EA S. 9 ff.; Beschluss v. 9. Oktober 2008 - 11 N 52.08 -, vgl. aber auch BayVGH, Beschluss v. 28. Januar 2008 - 19 CS 06.1572 -, zit. nach juris Rn 43 ff.) trägt der mit der Beschwerde geltend gemachten schwierigen Arbeitsmarktsituation durchaus angemessen Rechnung, da danach auch nach Ablauf von mehr als sechs Monaten Arbeitslosigkeit noch von einer Zugehörigkeit zum regulären Arbeitsmarkt ausgegangen wird, wenn nach diesem Zeitraum im konkreten Fall noch tatsächlich fortdauernde und nicht von vornherein aussichtslose Bemühungen um eine neue Beschäftigung nachgewiesen werden.

    Denn die schon mit Blick auf den Bezug von Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosenhilfe erforderliche Meldung beim Arbeitsamt vermag die nach mehr als sechsmonatiger Arbeitslosigkeit erforderlichen Nachweise für eine tatsächlich ernsthaft betriebene Arbeitssuche nicht zu ersetzen (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 4. Mai 2006 - 7 B 10.05 -, EA S. 11).

  • EuGH, 16.06.2011 - C-484/07

    Pehlivan - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Familienzusammenführung - Art. 7

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.02.2012 - 11 S 75.11
    Denn entgegen der Auffassung des Antragstellers entspricht diese Auslegung des Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 nicht nur der Rechtsprechung des entscheidenden Senats (z.B. Beschluss v. 16. Juni 2011 - 11 S 32.11/11 M 17.11 -, EA S. 4), sondern auch derjenigen des Europäischen Gerichtshofs, der für einen Anspruch gem. Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 in ständiger Rechtsprechung (z.B. EuGH, Urteil v. 17. April 1997 - C-351/95 [Kadiman], Rn 46 f.; zuletzt wieder Urteil v. 16. Juni 2011 - C 484/97 - [Pehlivan], NVwZ 2011, 1187 ff., Rn 51 ff., 66) auf das Vorliegen der anspruchsbegründenden Voraussetzungen "während der ersten drei Jahre seines Aufenthalts im Aufnahmemitgliedstaat" abstellt.
  • EuGH, 17.04.1997 - C-351/95

    Kadiman / Freistaat Bayern

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.02.2012 - 11 S 75.11
    Denn entgegen der Auffassung des Antragstellers entspricht diese Auslegung des Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 nicht nur der Rechtsprechung des entscheidenden Senats (z.B. Beschluss v. 16. Juni 2011 - 11 S 32.11/11 M 17.11 -, EA S. 4), sondern auch derjenigen des Europäischen Gerichtshofs, der für einen Anspruch gem. Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 in ständiger Rechtsprechung (z.B. EuGH, Urteil v. 17. April 1997 - C-351/95 [Kadiman], Rn 46 f.; zuletzt wieder Urteil v. 16. Juni 2011 - C 484/97 - [Pehlivan], NVwZ 2011, 1187 ff., Rn 51 ff., 66) auf das Vorliegen der anspruchsbegründenden Voraussetzungen "während der ersten drei Jahre seines Aufenthalts im Aufnahmemitgliedstaat" abstellt.
  • EuGH, 10.02.2000 - C-340/97

    EIN MITGLIEDSTAAT KANN EINEN TÜRKISCHEN ARBEITNEHMER, DER STRAFRECHTLICH

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.02.2012 - 11 S 75.11
    Ist dieser mangels einer ausdrücklichen nationalen Festlegung nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalles unter Berücksichtigung der Zielsetzung des Assoziationsabkommens zu bestimmende angemessene Zeitraum für eine effektive Beschäftigungssuche überschritten, gehen dagegen zuvor erworbene Rechte aus Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 verloren (vgl. zu Vorstehendem: EuGH, Urteil vom 7. Juli 2005 - Rs. C-383/03 [Dogan] - DVBl. 2005, 1258; Urteil vom 10. Februar 2000 - Rs. C-340/97 [Nazli] - NVwZ 2000, 1029; Urteil vom 23. Januar 1997 - Rs. C-171/95 [Tetik] - InfAuslR 1997, 146).
  • EuGH, 26.02.1991 - C-292/89

    The Queen / Immigration Appeal Tribunal, ex parte Antonissen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.02.2012 - 11 S 75.11
    Unter Hinweis auf die insoweit als Leitlinien heranzuziehenden Regelungen für freizügigkeitsberechtigte Gemeinschaftsangehörige ist dabei in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ein Zeitraum von sechs Monaten zur Stellensuche grundsätzlich als ausreichend angesehen worden (vgl. Urteil vom 26. Februar 1991 - Rs. C-292/89 [Antonissen] - InfAuslR 1991, 151; in Bezug genommen im Urteil vom 23. Januar 1997, a.a.O.).
  • EuGH, 07.07.2005 - C-383/03

    Dogan - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.02.2012 - 11 S 75.11
    Ist dieser mangels einer ausdrücklichen nationalen Festlegung nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalles unter Berücksichtigung der Zielsetzung des Assoziationsabkommens zu bestimmende angemessene Zeitraum für eine effektive Beschäftigungssuche überschritten, gehen dagegen zuvor erworbene Rechte aus Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 verloren (vgl. zu Vorstehendem: EuGH, Urteil vom 7. Juli 2005 - Rs. C-383/03 [Dogan] - DVBl. 2005, 1258; Urteil vom 10. Februar 2000 - Rs. C-340/97 [Nazli] - NVwZ 2000, 1029; Urteil vom 23. Januar 1997 - Rs. C-171/95 [Tetik] - InfAuslR 1997, 146).
  • VGH Bayern, 28.01.2008 - 19 CS 06.1572

    Isolierte Abschiebungsandrohung; (frühere) Ausweisung aus spezialpräventiven und

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.02.2012 - 11 S 75.11
    Die daran anknüpfende ständige Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin (z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 4. Mai 2006 - 7 B 10.05 -, EA S. 9 ff.; Beschluss v. 9. Oktober 2008 - 11 N 52.08 -, vgl. aber auch BayVGH, Beschluss v. 28. Januar 2008 - 19 CS 06.1572 -, zit. nach juris Rn 43 ff.) trägt der mit der Beschwerde geltend gemachten schwierigen Arbeitsmarktsituation durchaus angemessen Rechnung, da danach auch nach Ablauf von mehr als sechs Monaten Arbeitslosigkeit noch von einer Zugehörigkeit zum regulären Arbeitsmarkt ausgegangen wird, wenn nach diesem Zeitraum im konkreten Fall noch tatsächlich fortdauernde und nicht von vornherein aussichtslose Bemühungen um eine neue Beschäftigung nachgewiesen werden.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.07.2017 - 11 B 4.16

    Zugehörigkeit zum regulären Arbeitsmarkt i.S.d. Art. 7 S. 1 ARB 1/80 (juris:

    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Senats hierzu - vgl. Beschlüsse vom 10. Mai 2017 in OVG 11 S 24.17 und vom 7. Februar 2012 in OVG 11 S 75.11 - bzw. der anderer Senate des OVG Berlin-Brandenburg - vgl. etwa Urteil des 7. Senats vom 15. August 2013 in OVG 7 B 4.13 - (vgl. im Übrigen auch die Kommentierung von Armbruster im HTK, a.a.O., Art. 6 Nr. 4).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.08.2013 - 7 S 64.13

    Türkei; Familienangehöriger; selbständige Tätigkeit des Ehemannes bei Zuzug;

    Dementsprechend verlangt die Rechtsprechung des EuGH nach "Geist und Regelungszweck" des Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 grundsätzlich einen ununterbrochenen Wohnsitz bei - bzw. ein Zusammenleben mit - einem türkischen (Wander)Arbeitnehmer während der ersten drei Jahre nach dem Zuzug (EuGH, Urteil vom 17. April 1997 - Rs. C-351/95 [Kadiman], juris Rz. 46 f., und Urteil vom 16. Juni 2011 - Rs. C-484/07 [Pehlivan], juris Rz. 44 f.; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Februar 2012 - 11 S 75.11 -, juris Rz. 12).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.04.2012 - 11 S 14.12

    Türke; eigenständiges Aufenthaltsrecht; Verlängerung; Lebensunterhaltssicherung;

    Denn Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 - für die Alternative in Satz 2 ist nichts ersichtlich oder vorgetragen - setzt nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. nur Beschluss vom 7. Februar 2012 - OVG 11 S 75.11 -, juris Rz. 11 f.) und des Europäischen Gerichtshofs (z.B. EuGH, Urteil v. 17. April 1997 - C-351/95 [Kadiman], Rn 46 f.; Urteil v. 16. Juni 2011 - C 484/97 - [Pehlivan], NVwZ 2011, 1187 ff., Rn 51 ff., 66) den Zuzug eines Familienangehörigen eines türkischen Arbeitnehmers mit hierauf bezogener Genehmigung und den Fortbestand eines gemeinsamen Wohnsitzes während der ersten drei Aufenthaltsjahre voraus.
  • VG Berlin, 10.04.2015 - 19 K 82.13

    Verlust des Rechts auf Freizügigkeit in der Bundesrepublik Deutschland

    Die Annahme eines unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts zur Arbeitssuche über den in Anlehnung an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 26. Februar 1991- C-292/89-, Rn. 21, juris) als grundsätzlich ausreichend anzusehenden Zeitraum von sechs Monaten hinaus ist nur dann gerechtfertigt, wenn der Unionsbürger nachweisen kann, dass er- was objektivierbar nach außen hin zum Ausdruck gebracht werden muss- weiterhin ernsthaft und mit begründeter Aussicht auf Erfolg Arbeit sucht (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 11. Februar 2014 - 10 C 13.2241 -, Rn. 5, juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 20. August 2012 - 3 B 202/12 -, juris Rn. 10; zu Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Februar 2012 - OVG 11 S 75.11-, Rn. 9 f., juris; zum Ganzen OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Juni 2014- OVG 2 N 38.12 -, Rn. 8, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.06.2014 - 2 N 38.12

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Prozesskostenhilfe; ukrainische Ehefrau eines

    Gleichwohl ist die Annahme eines unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts zur Arbeitssuche über den in Anlehnung an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 26. Februar 1991 - C-292/89 -, Antonissen, juris Rn. 21) als grundsätzlich ausreichend anzusehenden Zeitraum von sechs Monaten hinaus nur dann gerechtfertigt, wenn der Unionsbürger nachweisen kann, dass er - was objektivierbar nach außen hin zum Ausdruck gebracht werden muss - weiterhin ernsthaft und mit begründeter Aussicht auf Erfolg Arbeit sucht (vgl. BayVGH, Beschluss vom 11. Februar 2014 - 10 C 13.2241 -, juris Rn. 5; Sächs. OVG, Beschluss vom 20. August 2012 - 3 B 202/12 -, juris Rn. 10; zu Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Februar 2012 - OVG 11 S 75.11 -, juris Rn. 9 f.; Epe in GK-AufenthG, § 2 FreizügG/EU Rn. 50).
  • VG Berlin, 29.04.2016 - 29 K 84.15

    Asylrecht: Anfechtungsklage gegen die Rücknahme der Aufenthaltserlaubnis eines

    Entscheidend ist somit, ob der Vater des Klägers während der ersten drei Jahre seines - des Klägers - Aufenthalts im Aufnahmemitgliedstaat, hier also ab seiner Geburt, dem regulären Arbeitsmarkt angehört hat (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Februar 2012 - OVG 11 S 75.11 -, juris Rn. 12 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.11.2013 - 7 S 94.13

    Türkei; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Erwerbstätigkeit; langdauernde

    Denn der Antragsgegner weist zur Beschwerdebegründung zutreffend darauf hin, dass nach Ablauf eines angemessenen Zeitraums für eine effektive Beschäftigungssuche Ansprüche aus Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 untergehen, wobei ein Zeitraum von sechs Monaten zur Stellensuche grundsätzlich als ausreichend angesehen werden kann und etwas anderes nur dann gilt, wenn der Betroffene den Nachweis erbringt, dass er weiterhin und mit begründeter Aussicht auf Erfolg eine neue Beschäftigung sucht, wobei die bloße Meldung beim Arbeitsamt bzw. das dortige Zur-Verfügung-Stehen einen solchen Nachweis nicht ersetzt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4. Mai 2006 - OVG 7 B 10.05 -, UA S. 10, und Beschluss vom 7. Februar 2012 - OVG 11 S 75.11 -, juris Rz. 9 f. m.w.N.).
  • VG München, 20.10.2016 - M 12 K 16.139

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 7 EWG/Türkei

    Dabei setzt Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 entgegen der Auffassung der Klägerin voraus, dass die Arbeitnehmereigenschaft des Familienangehörigen, zu dem der Familiennachzug genehmigt wurde, im Zeitpunkt des Familiennachzugs bestehen und während der ersten drei Aufenthaltsjahre andauern muss (OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 7.2.2012 - OVG 11 S 75.11 - juris).
  • VG Berlin, 12.09.2013 - 13 K 153.12

    Unbefristete Aufenthaltserlaubnis, unbefristete Aufenthaltsrecht,

    Die Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg vom 7. Februar 2012 - OVG 11 S 75.11 - betrifft einen anderen Sachverhalt.
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