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OVG Berlin-Brandenburg, 19.08.2016 - 4 N 23.15 |
Zitiervorschläge
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. August 2016 - 4 N 23.15 (https://dejure.org/2016,25193)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Verfassungsmäßigkeit der Nichtberücksichtigung von auf § 1587b BGB beruhenden Rentenminderungen bei der Ruhegehaltsfestsetzung
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
EGRL 78/2000, Art 3 Abs 1 GG, Art 33 Abs 5 GG, § 55 BeamtVG, § 57 BeamtVG, § 225 SGB 6, § 1587b BGB
Präsident des ...gerichts a.D.; Versorgung; Ruhen; Kürzung des Ruhegehalts; Zusammentreffen von Versorgung und Rente; Sozialversicherungsrente; Berücksichtigung des Versorgungsausgleichs nach Ehescheidung; Verfassungsgemäßheit der Nichtberücksichtigung einer ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 24.10.1991 - 2 B 123.91
Beamtenversorgung - Anrechnung der fiktiven vollen Rente - Ruhegehalt - …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.08.2016 - 4 N 23.15
Im Übrigen kann auch keine Rede davon sein, dass dem Dienstherrn mit § 55 Abs. 1 Satz 7 LBeamtVG nur die Möglichkeit eröffnet wird, wie der Kläger meint, "schlicht" zu seinen Lasten einzusparen, weil der Dienstherr mit der Regelung nur davon verschont wird, die finanziellen Folgen der Scheidung und des Versorgungsausgleichs - also ein Mehr gegenüber den Aufwendungen, die er an den Beamten ohne die Scheidung zu leisten gehabt hätte - mitzutragen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Oktober 1991 - 2 B 123.91 -, juris Rn. 2). - BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82
Beamtenversorgung
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.08.2016 - 4 N 23.15
aa) Die zitierte Kritik des Klägers gibt die erstinstanzlichen - an den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 30. September 1987 (- 2 BvR 933/82 -, BVerfGE 76, 256) anknüpfenden - Überlegungen zur systematischen und teleologischen Folgerichtigkeit des § 55 Abs. 1 Satz 7 LBeamtVG nur verkürzt wieder.
- BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 9.16
Beamter; Grundsatz der Kostenneutralität; Höchstgrenzen beim Zusammentreffen …
Der Dienstherr soll nicht doppelt belastet werden, nämlich zum einen mit der Versorgung des Beamten und seiner Hinterbliebenen und zum anderen mit der Alterssicherung des geschiedenen ersten Ehegatten (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. August 2016 - OVG 4 N 23.15 - juris Rn. 10;… Strötz, in: GKÖD, BeamtVG, Stand: Dezember 2017, § 57 Rn. 2;… Leihkauff, in: Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsrecht des Bundes und der Länder, Bd. II, Stand: Oktober 2017, BeamtVG § 57 Rn. 55;… Groepper/Tegethoff, in: Plog/Wiedow, BeamtVG, Bd. 2, Stand: Oktober 2017, § 57 Rn. 191). - OVG Berlin-Brandenburg, 19.11.2020 - 4 B 2.20
Kürzung der Versorgungsbezüge nach Ehescheidung; Entscheidung des …