Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 19.08.2016 - 4 N 23.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,25193
OVG Berlin-Brandenburg, 19.08.2016 - 4 N 23.15 (https://dejure.org/2016,25193)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.08.2016 - 4 N 23.15 (https://dejure.org/2016,25193)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. August 2016 - 4 N 23.15 (https://dejure.org/2016,25193)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,25193) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Verfassungsmäßigkeit der Nichtberücksichtigung von auf § 1587b BGB beruhenden Rentenminderungen bei der Ruhegehaltsfestsetzung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    EGRL 78/2000, Art 3 Abs 1 GG, Art 33 Abs 5 GG, § 55 BeamtVG, § 57 BeamtVG, § 225 SGB 6, § 1587b BGB
    Präsident des ...gerichts a.D.; Versorgung; Ruhen; Kürzung des Ruhegehalts; Zusammentreffen von Versorgung und Rente; Sozialversicherungsrente; Berücksichtigung des Versorgungsausgleichs nach Ehescheidung; Verfassungsgemäßheit der Nichtberücksichtigung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 24.10.1991 - 2 B 123.91

    Beamtenversorgung - Anrechnung der fiktiven vollen Rente - Ruhegehalt -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.08.2016 - 4 N 23.15
    Im Übrigen kann auch keine Rede davon sein, dass dem Dienstherrn mit § 55 Abs. 1 Satz 7 LBeamtVG nur die Möglichkeit eröffnet wird, wie der Kläger meint, "schlicht" zu seinen Lasten einzusparen, weil der Dienstherr mit der Regelung nur davon verschont wird, die finanziellen Folgen der Scheidung und des Versorgungsausgleichs - also ein Mehr gegenüber den Aufwendungen, die er an den Beamten ohne die Scheidung zu leisten gehabt hätte - mitzutragen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Oktober 1991 - 2 B 123.91 -, juris Rn. 2).
  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.08.2016 - 4 N 23.15
    aa) Die zitierte Kritik des Klägers gibt die erstinstanzlichen - an den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 30. September 1987 (- 2 BvR 933/82 -, BVerfGE 76, 256) anknüpfenden - Überlegungen zur systematischen und teleologischen Folgerichtigkeit des § 55 Abs. 1 Satz 7 LBeamtVG nur verkürzt wieder.
  • BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 9.16

    Beamter; Grundsatz der Kostenneutralität; Höchstgrenzen beim Zusammentreffen

    Der Dienstherr soll nicht doppelt belastet werden, nämlich zum einen mit der Versorgung des Beamten und seiner Hinterbliebenen und zum anderen mit der Alterssicherung des geschiedenen ersten Ehegatten (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. August 2016 - OVG 4 N 23.15 - juris Rn. 10; Strötz, in: GKÖD, BeamtVG, Stand: Dezember 2017, § 57 Rn. 2; Leihkauff, in: Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsrecht des Bundes und der Länder, Bd. II, Stand: Oktober 2017, BeamtVG § 57 Rn. 55; Groepper/Tegethoff, in: Plog/Wiedow, BeamtVG, Bd. 2, Stand: Oktober 2017, § 57 Rn. 191).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.11.2020 - 4 B 2.20

    Kürzung der Versorgungsbezüge nach Ehescheidung; Entscheidung des

    Der Dienstherr und damit der Steuerzahler soll nicht wegen der Versorgungsleistungen und des Ausgleichs gegenüber dem Träger der Rentenversicherung mehrfach belastet werden (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Juni 2016 - OVG 4 N 23.15 - juris Rn. 10; Strötz, GKÖD, § 57 BeamtVG Rn. 2 ff).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht