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   OVG Bremen, 15.01.2013 - 1 A 202/06   

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OVG Bremen, 15.01.2013 - 1 A 202/06 (https://dejure.org/2013,16058)
OVG Bremen, Entscheidung vom 15.01.2013 - 1 A 202/06 (https://dejure.org/2013,16058)
OVG Bremen, Entscheidung vom 15. Januar 2013 - 1 A 202/06 (https://dejure.org/2013,16058)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen PDF

    Ausweisung wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    AufenthG § 54 Nr 5a; AufenthG § 55 Abs 2 Nr 8; AufenthG § 7 Abs 2 S 2
    Ausweisung wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit - Ausweisung; Hassprediger; öffentlicher Gewaltaufruf

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 54 Nr. 5 a
    Freiheitliche demokratische Grundordnung, schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Gefährdung der Sicherheit, Ausweisung, innerstaatliche Verfassungsordnung, innere Sicherheit, äußere Sicherheit, Islam, Islamisten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Bremen, 20.06.2005 - 1 B 128/05

    Aufenthalt, Ägypten

    Auszug aus OVG Bremen, 15.01.2013 - 1 A 202/06
    Mit Beschluss vom 20.06.2005 (abgedruckt u.a. in NVwZ-RR 2006, 643 ff. und ZAR 2006, 110 ff.) stellte das OVG Bremen - 1. Senat - die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Ausweisung des Klägers (Nr. 1 und 5 der Verfügung der Beklagten vom 14.02.2005 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 17.05.2005) wieder her.

    Der Senat hat dies in seinem Beschluss vom 20.06.2005 aus einem systematischen Vergleich mit § 55 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. b) AufenthG und § 130 StGB abgeleitet (1 B 128/05, 1 B 119/05 - juris Rn. 22).

    An der anders lautenden Rechtsauffassung, die der Senat im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes geäußert hat (Beschl. v. 20.06.2005 - 1 B 119/05, 1 B 128/05 - juris Rn. 40; ausdrücklich dagegen Discher in GK-AufenthG, Stand August 2009, § 54 Rn. 474), wird nicht festgehalten.

  • VG Berlin, 26.04.2007 - 35 A 426.04

    Regelausweisungsgrund des öffentlichen Gewaltaufrufs in § 54 Nr. 5a AufenthG 2004

    Auszug aus OVG Bremen, 15.01.2013 - 1 A 202/06
    Teilweise wird der Regelausweisungsgrund des öffentlichen Gewaltaufrufs lediglich als Unterfall der beiden Gefährdungsalternativen angesehen (so VG Berlin, Urt. v. 26.04.2007 - 35 A 426.04 - juris Rn. 73; VG Darmstadt,.

    Selbst wenn dem Regelausweisungsgrund des öffentlichen Gewaltaufrufs eigenständige Bedeutung zukommt, wofür nach Normaufbau und dem bisherigen Verständnis der Gefährdungsalternativen einiges spricht, und sich deswegen das Tatbestandsmerkmal der Gefährdung mit dem Inhalt des polizeirechtlichen Gefahrbegriffs auf den Gewaltaufruf nicht bezieht (so aber VG Berlin, Urt. v. 26.04.2007 - 35 A 426.04 - juris Rn. 73; eine Gefahr als Voraussetzung aller Tatbestandsalternativen des § 54 Nr. 5a AufenthG setzen auch die Anwendungshinweise nach Ziffer 54.2.2 sowie der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Zuwanderungsgesetz voraus, BT-Drucks. 15/420, S. 70), bedarf auch der Aufruf zur Gewaltanwendung einer gewissen Konkretisierung.

  • BVerwG, 13.12.2011 - 1 C 14.10

    Zwingende Ausweisung; Ermessensausweisung; gerichtliche Aufklärungspflicht;

    Auszug aus OVG Bremen, 15.01.2013 - 1 A 202/06
    Diesen aktuellen Erkenntnissen kommt deswegen Bedeutung zu, weil bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Ausweisung die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Tatsachengerichts maßgeblich ist, damit die Gerichte bei ihrer Entscheidung über die Anfechtung einer Ausweisung auf eine möglichst aktuelle, d.h. nicht bereits überholte Tatsachengrundlage abstellen (BVerwG, Urt. v. 15.11.2007 - 1 C 45/06; Urt. v. 13.12.2011 - 1 C 14/10).

    Deswegen kommt es nicht darauf an, ob § 114 Satz 2 VwGO bei Klagen gegen aufenthaltsbeendende Maßnahmen auch dann eine erstmalige Ermessensausübung im gerichtlichen Verfahren zulässt, wenn es von vornherein einer Ermessensentscheidung bedurfte, die Behörde dies aber verkannt hat (offen gelassen vor dem Hintergrund des veränderten Beurteilungszeitpunkts von BVerwG, Urt. v. 13.12.2011 - 1 C 14/10 - juris Rn. 13).

  • BVerwG, 31.05.1994 - 1 C 5.93

    Ausländer - Sicherheit - Gefährdung - Einbürgerung - Versorgung -

    Auszug aus OVG Bremen, 15.01.2013 - 1 A 202/06
    Das Schutzgut der freiheitlichen demokratischen Grundordnung umfasst die Grundsätze der innerstaatlichen Verfassungsordnung (BVerwG, Urt. v. 31.05.1994 - 1 C 5/93 - juris Rn. 21 m.w.N. zu § 46 Nr. 1 AuslG 1990).

    Der Begriff der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland im Sinne dieser Bestimmung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. nur BVerwGE 96, 86, 91 ff. m.w.N.) enger zu verstehen als die öffentliche Sicherheit nach allgemeinem Polizeirecht.

  • BGH, 14.03.1984 - 3 StR 36/84

    "Ausländer raus", "Tod dem Klerus", "Tötet Cremer", "Hängt Brandt" - öffentliche

    Auszug aus OVG Bremen, 15.01.2013 - 1 A 202/06
    Unter einer "Aufforderung" ist aber ein über bloßes Befürworten hinausgehendes, ausdrückliches Einwirken auf andere mit dem Ziel zu verstehen, in ihnen den Entschluss zu bestimmten Handlungen hervorzurufen (Lenckner/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl. 2010, § 130 Rn. 5b; Fischer, StGB, 60. Aufl. 2013, § 130 Rn. 10 und § 111 Rn. 4a; BGH, Urt. v. 14.03.1984 - 3 StR 36/84 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 169.79

    Ausweisung - Asylberechtigter - Asylbewerber

    Auszug aus OVG Bremen, 15.01.2013 - 1 A 202/06
    Dies wirkt sich hier allerdings nicht aus, weil die Abschiebungsandrohung als Vollstreckungsmaßnahme das rechtliche Schicksal der Ausweisung bzw. der Befristungsentscheidung als Grundverwaltungsakte teilt (vgl. zur Ausweisung BVerwG, Urt. v. 19.05.1981 - 1 C 169/79 - juris Rn. 28).
  • BVerwG, 17.03.1981 - 1 C 74.76

    Abwehr terroristischer Anschläge - Ausweisung - Wahrscheinlichkeit eines

    Auszug aus OVG Bremen, 15.01.2013 - 1 A 202/06
    Der Begriff der Gefährdung ist unter Rückgriff auf den im allgemeinen Polizeirecht entwickelten Gefahrenbegriff zu bestimmen (BVerwG, Urt. v. 17.03.1981 - I C 74.76 - juris Rn. 29 zu § 10 Abs. 1 Nr. 1 AuslG 1965).
  • VGH Hessen, 16.11.2011 - 6 A 907/11

    Ausweisung eines "Hasspredigers"

    Auszug aus OVG Bremen, 15.01.2013 - 1 A 202/06
    v. 18.11.2009 - 6 K 516/06.DA - juris Rn. 27; insoweit bestätigt durch Hessischer VGH, Urt. v. 16.11.2011 - 6 A 907/11 - juris Rn. 37; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand Juni 2011, § 54 AufenthG Rn. 43; vgl. auch Discher in GK-AufenthG, Stand August 2009, § 54 Rn. 583).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.05.2008 - 13 S 936/08

    Abschiebungsandrohung und Ausweisung - gerichtliche Überprüfung - maßgeblicher

    Auszug aus OVG Bremen, 15.01.2013 - 1 A 202/06
    Vielmehr ist in Fortentwicklung der neueren Rechtsprechung des BVerwG (Urt. v. 15.11.2007 - 1 C 45/06 - juris) davon auszugehen, dass sich die gerichtliche Überprüfung einer mit einer Ausweisung verbundenen Abschiebungsandrohung ebenso wie bei der Ausweisung nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung der letzten (gerichtlichen) Tatsacheninstanz richtet (so auch VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 28.05.2008 - 13 S 936/08; BayVGH, Beschl. v. 03.09.2008 - 19 B 07.2762 - juris Rn. 27; VG Münster, Urt. v. 26.05.2009 - 8 K 734/08 - juris Rn. 122).
  • VG Münster, 26.05.2009 - 8 K 734/08

    D (A), Ausweisung, Konventionsflüchtlinge, zwingende Ausweisung, besonderer

    Auszug aus OVG Bremen, 15.01.2013 - 1 A 202/06
    Vielmehr ist in Fortentwicklung der neueren Rechtsprechung des BVerwG (Urt. v. 15.11.2007 - 1 C 45/06 - juris) davon auszugehen, dass sich die gerichtliche Überprüfung einer mit einer Ausweisung verbundenen Abschiebungsandrohung ebenso wie bei der Ausweisung nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung der letzten (gerichtlichen) Tatsacheninstanz richtet (so auch VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 28.05.2008 - 13 S 936/08; BayVGH, Beschl. v. 03.09.2008 - 19 B 07.2762 - juris Rn. 27; VG Münster, Urt. v. 26.05.2009 - 8 K 734/08 - juris Rn. 122).
  • VGH Bayern, 03.09.2008 - 19 B 07.2762

    Ausweisung eines Kontingentflüchtlings nach Tötungsdelikt; kein Abschiebeverbot

  • VG Darmstadt, 18.11.2009 - 6 K 516/06

    Ausweisung eines Imam wegen volksverhetzender Reden

  • BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51

    SRP-Verbot

  • BGH, 28.02.1979 - 3 StR 14/79

    Verurteilung wegen verfassungsfeindlicher Befürwortung von Straftaten - Rüge der

  • BGH, 09.12.1987 - 3 StR 489/87

    Strafbarkeit wegen verfassungsfeindlicher Einwirkung auf die Bundeswehr -

  • BVerwG, 25.09.2013 - 1 B 8.13

    Gehörsrüge; Vertagungsantrag; Entscheidungsgründe

    OVG der Freien Hansestadt Bremen - 15.01.2013 - AZ: OVG 1 A 202/06.
  • VG Bremen, 01.07.2022 - 2 K 1260/21

    Ausweisung eines sog. Hasspredigers, Urteil vom 01.07.2022 - Ausweisung;

    Der Aufruf ist durch ein über bloßes Befürworten hinausgehendes, ausdrückliches oder konkludentes Einwirken auf andere mit dem Ziel gekennzeichnet, in diesen den Entschluss zu einem bestimmten Verhalten hervorzurufen (vgl. VG Freiburg (Breisgau), Urteil vom 02.07.2021 - 10 K 1661/19 -, juris Rn. 51; OVG Bremen, Urteil vom 15.01.2013 - 1 A 202/06 -, BeckRS 2013, 47076; Fleuß, in: Kluth/Heusch, BeckOK AuslR, 29. Ed. 2021, § 55 Rn. 122 f.).

    Diese stellt unter Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit dar; zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung zählt unter anderem die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 15.01.2013 - 1 A 202/06 -, juris Rn. 35).

  • VG Freiburg, 02.07.2021 - 10 K 1661/19

    Ausweisung eines Hasspredigers

    Der Aufruf ist durch ein über bloßes Befürworten hinausgehendes, ausdrückliches oder konkludentes Einwirken auf andere mit dem Ziel gekennzeichnet, in diesen den Entschluss zu einem bestimmten Verhalten hervorzurufen (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 15.01.2013 - 1 A 202/06 -, BeckRS 2013, 47076; Fleuß, in: Kluth/Heusch, BeckOK AuslR, 29. Ed. 2021, § 55 Rn. 122 f.).
  • VG Karlsruhe, 27.03.2018 - 12 K 5/18

    Nachträgliche Verkürzung der Geltungsdauer einer befristeten Aufenthaltserlaubnis

    Die letztgenannte Auffassung wird in Rechtsprechung und Schrifttum vertreten, weil die wesentlichen Auswirkungen einer nachträglichen Fristverkürzung und einer Ausweisung dieselben seien und die besonderen Voraussetzungen der Ausweisung nicht durch eine nachträgliche Fristverkürzung unterlaufen werden dürften (OVG Bremen, Urteil vom 15.01.2013 - 1 A 202/06 - juris Rn. 49; Discher in: GK-AufenthG, Stand August 2013, § 7 Rn. 474; Dienelt in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 11. Auflage, § 7 AufenthG Rn. 53).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.05.2021 - 2 M 25/21

    Ausweisung eines islamischen Predigers

    Auch aus den behördlichen Einschätzungen ergibt sich nicht, dass die etwaige Befürwortung oder Billigung der beschriebenen Enthauptung darauf abzielt, andere zu Gewalttaten gegen - bestimmte - Teile der Bevölkerung im Inland zu motivieren (vgl. hierzu auch OVG Brem, Urteil vom 15. Januar 2013 - 1 A 202/06 - juris Rn. 43).
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