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   OVG Hamburg, 15.05.2006 - 4 Bs 129/06   

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https://dejure.org/2006,18113
OVG Hamburg, 15.05.2006 - 4 Bs 129/06 (https://dejure.org/2006,18113)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 15.05.2006 - 4 Bs 129/06 (https://dejure.org/2006,18113)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 15. Mai 2006 - 4 Bs 129/06 (https://dejure.org/2006,18113)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aussetzung einer Abschiebung; Voraussetzungen für die Abschiebung eines ausländischen Vaters eines deutschen Kindes; Abschiebung trotz bestehender familiärer Lebensgemeinschaft wegen Bestehens einer erheblichen Gefahr des Begehens schwerer Straftaten; Abwägung des ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 a Abs. 2; GG Art. 6; EMRK Art. 8
    D (A), Duldung, Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse, Schutz von Ehe und Familie, deutsche Kinder, Ausweisung, Kriminalität, Drogendelikte, Guinea, Sammelvorführung, Vorführung, Auslandsvertretung, Zukunftsprognose, Sozialprognose, ...

  • Judicialis

    AufenthG § 60 a Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus OVG Hamburg, 15.05.2006 - 4 Bs 129/06
    Bei der danach gebotenen vollen Überprüfung der Frage, ob die Antragsgegnerin die Abschiebung des Antragstellers wegen des ggf. vorrangigen Schutzes der familiären Lebensgemeinschaft mit einem deutschen (Klein-)Kind nach § 60 a Abs. 2 AufenthG aus rechtlichen Gründen aussetzen muss, geht das Beschwerdegericht von den Grundsätzen aus, die das Bundesverfassungsgericht in den Entscheidungen vom 8. Dezember 2005 (FamRZ 2006, 187 ff.) und vom 23. Januar 2006 (2 BvR 1935/05, Juris) zu vergleichbaren Fallgestaltungen entwickelt hat.

    Ferner hat das Bundesverfassungsgericht in dem zitierten Beschluss vom 23. Januar 2006 (a.a.O.), der ebenfalls die Duldung eines wegen Betäubungsmittelhandels (dort Heroin) abgeurteilten und bestandskräftig ausgewiesenen Vaters eines deutschen Kindes betraf, ausdrücklich betont, dass bei der Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Duldungsversagung trotz Bestehens einer familiären Lebensgemeinschaft auch Feststellungen hinsichtlich des Trennungszeitraums geboten seien und dass besonders bei noch sehr kleinen Kindern eine räumliche Trennung von dem ausländischen Elternteil im Einzelfall unzumutbar lang sein könne.

  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen

    Auszug aus OVG Hamburg, 15.05.2006 - 4 Bs 129/06
    Bei der danach gebotenen vollen Überprüfung der Frage, ob die Antragsgegnerin die Abschiebung des Antragstellers wegen des ggf. vorrangigen Schutzes der familiären Lebensgemeinschaft mit einem deutschen (Klein-)Kind nach § 60 a Abs. 2 AufenthG aus rechtlichen Gründen aussetzen muss, geht das Beschwerdegericht von den Grundsätzen aus, die das Bundesverfassungsgericht in den Entscheidungen vom 8. Dezember 2005 (FamRZ 2006, 187 ff.) und vom 23. Januar 2006 (2 BvR 1935/05, Juris) zu vergleichbaren Fallgestaltungen entwickelt hat.
  • BVerwG, 16.11.2000 - 9 C 6.00

    Abschiebungsschutz; politische Verfolgung; Ausschluss vom Abschiebungsschutz;

    Auszug aus OVG Hamburg, 15.05.2006 - 4 Bs 129/06
    Es kann nicht ohne Weiteres und ohne die Benennung konkreter Anhaltspunkte davon ausgegangen werden, dass das Amtsgericht die danach für eine Strafaussetzung zur Bewährung erforderlichen Feststellungen insbesondere zu der Person des Antragstellers nicht getroffen hat und seine günstige Prognose - wie das Verwaltungsgericht angenommen hat - nicht nachvollziehbar und deshalb unbeachtlich ist (zur Bedeutung der vergleichbaren Prognoseentscheidung nach § 57 Abs. 1 StGB vgl. BVerwG, Urt. v. 16.11.2000, BVerwGE 112, 185 ff.).
  • BVerwG, 20.02.2003 - 1 C 13.02

    Aufenthaltserlaubnis für Asylberechtigten; Widerruf der Aufenthaltserlaubnis;

    Auszug aus OVG Hamburg, 15.05.2006 - 4 Bs 129/06
    Dabei seien die Belange der Eltern und des Kindes im Einzelfall umfassend zu berücksichtigen (BVerfG, Beschl. v. 8.12.2005, a.a.O.; v. 23.1.2006, a.a.O.; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 20.2.2003, BVerwGE 117, 380, 390 f.).
  • OVG Hamburg, 06.03.2002 - 3 Bf 205/01

    Ausweisung eines Ausländers wegen Einreise unter Verletzung der maßgeblichen

    Auszug aus OVG Hamburg, 15.05.2006 - 4 Bs 129/06
    Das könnte etwa dann anzunehmen sein, wenn nach Verwirkung eines Ausweisungstatbestandes nach § 53 AufenthG dem öffentlichen Interesse an der Ausweisung des ausländischen Elternteils gegenüber familiären Gründen der Vorrang einzuräumen ist, gleichwohl aber auf Grund besonderer Umstände (wie etwa bei einem vorübergehenden krankheitsbedingten Ausfall eines Elternteils) das deutsche Kind in ganz besonderem Maße und für einen überschaubaren Zeitraum die Lebenshilfe des ausgewiesenen Elternteils benötigt (vgl. zur Rechtmäßigkeit der Ausweisung bei einem tatsächlichen Abschiebungshindernis OVG Hamburg, Beschl. v. 6.3.2002, AuAS 2002, 139 = EzAR 033 Nr. 14).
  • OVG Hamburg, 14.08.2008 - 4 Bs 84/08

    Abschiebung eines ausländischen Vaters eines noch nicht geborenen deutschen

    Bei einer Vater-Kind-Beziehung kommt hinzu, dass der spezifische Erziehungsbeitrag des Vaters nicht durch Betreuungsleistungen der Mutter oder dritter Personen entbehrlich wird, sondern eigenständige Bedeutung für die Entwicklung des Kindes haben kann (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 15.5.2006, 4 Bs 129/06, juris; Beschl. v. 16.10.2007, 4 Bs 211/07; v. 27.5.2008, 4 Bs 42/08).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2006 - 2 M 228/06

    Aussetzung der Abschiebung bei Anerkennung der Vaterschaft und familiärer

    Das gilt namentlich für die Frage, ob der Antragsteller eine schützenswerte familiäre Lebensgemeinschaft mit seinem Kind aufrechterhält (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 15.05.2006 - 4 Bs 129/06 - Juris).
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