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   OVG Hamburg, 26.11.2015 - 4 Bf 121/14   

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https://dejure.org/2015,48641
OVG Hamburg, 26.11.2015 - 4 Bf 121/14 (https://dejure.org/2015,48641)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 26.11.2015 - 4 Bf 121/14 (https://dejure.org/2015,48641)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 26. November 2015 - 4 Bf 121/14 (https://dejure.org/2015,48641)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Art 3 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG
    Keine aus Mitteln der Kinder- und Jugendhilfe bezuschusste Tagespflege durch Verwandte (hier: Großmutter)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Finanzielle Förderung der Kinderbetreuung im Verwandtenverhältnis durch Tätigkeit als Tagespflegeperson aus Mitteln der Kinderhilfe und Jugendhilfe; Verletzung der geschützten Berufsfreiheit und des allgemeinen Gleichheitssatzes hinsichtlich formeller und materieller ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Finanzielle Förderung der Kinderbetreuung im Verwandtenverhältnis durch Tätigkeit als Tagespflegeperson aus Mitteln der Kinderhilfe und Jugendhilfe; Verletzung der geschützten Berufsfreiheit und des allgemeinen Gleichheitssatzes hinsichtlich formeller und materieller ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine finanzielle Förderung der Kinderbetreuung im Verwandtenverhältnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 2439
  • DÖV 2016, 535
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07

    Mediziner-BAföG

    Auszug aus OVG Hamburg, 26.11.2015 - 4 Bf 121/14
    Denn das Maß der Bindung des Gesetzgebers an den allgemeinen Gleichheitssatz - bloßes Willkür- oder strenges Übermaßverbot - hängt davon ab, inwieweit die von einer Regelung Betroffenen in der Lage sind, durch ihr Verhalten die Kriterien zu beeinflussen, nach denen unterschieden wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.6.2011, 1 BvR 2035/07, NVwZ 2011, 1316, juris Rn. 65; Beschl. v. 26.1.1993, 1 BvL 38/92 u.a., BVerfGE 88, 87, juris Rn. 35).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2014 - 12 B 70/14

    Erstattung der Aufwendungen für einen selbstbeschafften Betreuungsplatz in einer

    Auszug aus OVG Hamburg, 26.11.2015 - 4 Bf 121/14
    Denn ungeachtet der Frage, ob ein Anspruch auf Erweiterung der vorhandenen Kapazitäten besteht, wenn der gesetzliche Anspruch auf Kinderbetreuung nicht erfüllt werden kann (vgl. hierzu - verneinend - OVG Münster, Beschl. v. 17.3.2014, 12 B 70/14, juris Rn. 4 ff., m.w.N.), beruhte das Fehlen eines geeigneten Betreuungsangebots in einem solchen Fall nicht auf der Regelung in § 28 Abs. 4 HmbKibeG, sondern auf dem Fehlen ausreichender Betreuungskapazitäten.
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus OVG Hamburg, 26.11.2015 - 4 Bf 121/14
    Im Rahmen der Willkürprüfung kommt es nur auf die Vertretbarkeit bzw. darauf an, dass die vorgenommene Differenzierung nicht evident unvertretbar ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7.10.1980, 1 BvL 50/79 u.a., BVerfGE 55, 72, juris Rn. 50, m.w.N.).
  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus OVG Hamburg, 26.11.2015 - 4 Bf 121/14
    Denn das Maß der Bindung des Gesetzgebers an den allgemeinen Gleichheitssatz - bloßes Willkür- oder strenges Übermaßverbot - hängt davon ab, inwieweit die von einer Regelung Betroffenen in der Lage sind, durch ihr Verhalten die Kriterien zu beeinflussen, nach denen unterschieden wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.6.2011, 1 BvR 2035/07, NVwZ 2011, 1316, juris Rn. 65; Beschl. v. 26.1.1993, 1 BvL 38/92 u.a., BVerfGE 88, 87, juris Rn. 35).
  • OVG Niedersachsen, 06.10.2014 - 4 ME 216/14

    Anspruch ein- und zweijähriger Kinder auf frühkindliche Förderung in einer

    Auszug aus OVG Hamburg, 26.11.2015 - 4 Bf 121/14
    Konkret kann die Anwendung des § 28 Abs. 4 HmbKibeG dazu führen, dass aus einer Anzahl von Kindern, die im Rahmen ihres Wunsch- und Wahlrechts nach § 5 SGB VIII, der auch im Anwendungsbereich des § 24 SGB VIII gilt (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 6.10.2014, 4 ME 216/14, NordÖR 2015, 88, juris Rn. 5), von einer bestimmten Tagespflegeperson betreut werden wollen, solche Kinder anders als die übrigen Kinder behandelt werden, die mit der betreffenden Tagespflegeperson verwandt sind.
  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07

    Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften

    Auszug aus OVG Hamburg, 26.11.2015 - 4 Bf 121/14
    Verboten ist auch ein gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss, bei dem eine Begünstigung einem Personenkreis gewährt, einem anderen Personenkreis aber vorenthalten wird (BVerfG, Beschl. v. 21.7.2010, 1 BvR 611/07 u.a., BVerfGE 126, 400, , juris Rn. 78, m.w.N.).
  • BGH, 09.12.1992 - VIII ZB 30/92

    Fristbeginn für Wiedereinsetzungsantrag bei Versäumung der Berufungsfrist infolge

    Auszug aus OVG Hamburg, 26.11.2015 - 4 Bf 121/14
    Dies ist in dem Zeitpunkt der Fall, in dem der verantwortliche Rechtsanwalt bei Anwendung der von ihm zu erwartenden Sorgfalt die eingetretene Säumnis hätte erkennen können (vgl. BGH, Beschl. v. 9.12.1992, VIII ZB 30/92, NJW 1993, 1332, juris Rn. 4).
  • BVerfG, 16.07.2012 - 1 BvR 2983/10

    Insolvenzsicherungsabgabe gem § 10 Abs 1, Abs 3 BetrAVG verfassungsgemäß - keine

    Auszug aus OVG Hamburg, 26.11.2015 - 4 Bf 121/14
    Die Berufsfreiheit ist aber dann berührt, wenn sich die Maßnahmen zwar nicht auf die Berufstätigkeit selbst beziehen, aber die Rahmenbedingungen der Berufsausübung verändern und infolge ihrer Gestaltung in einem so engen Zusammenhang mit der Ausübung des Berufs stehen, dass sie objektiv eine berufsregelnde Tendenz haben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.7.2012, 1 BvR 2983/10, NVwZ 2012, 1535, juris Rn. 16, m.w.N.).
  • BVerfG, 29.10.2002 - 1 BvL 16/95

    Zählkindervorteil

    Auszug aus OVG Hamburg, 26.11.2015 - 4 Bf 121/14
    Gleichwohl spricht für eine Heranziehung des "gelockerten" Willkürmaßstabs zum einen, dass der Gesetzgeber bei seiner gewährenden Staatstätigkeit über einen weiten Gestaltungsspielraum verfügt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 29.10.2002, 1 BvL 16/95 u.a., BVerfGE 106, 166, juris Rn. 39).
  • BVerfG, 28.07.2015 - 2 BvR 2558/14

    Verfassungskonforme Auslegung des Geldwäschetatbestandes bei Honorarannahme durch

    Auszug aus OVG Hamburg, 26.11.2015 - 4 Bf 121/14
    Eingriffe in die Freiheit der Berufsausübung müssen auf einem Gesetz beruhen und sind mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn das Gesetz durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt und verhältnismäßig ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 28.7.2015, 2 BvR 2558/14 u.a., NJW 2015, 2949, juris Rn. 44, m.w.N.).
  • BVerfG, 10.03.1998 - 1 BvR 178/97

    Kindergartenbeiträge

  • BVerfG, 09.11.2011 - 1 BvR 1853/11

    Erfolgslose Verfassungsbeschwerde gegen die Ausgestaltung des Elterngelds als

  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

  • BVerwG, 21.03.2013 - 3 C 10.12

    Arzneimittel; Zulassung; Nachzulassung; Anwendungsgebiet; Indikation;

  • OVG Hamburg, 15.05.2019 - 4 Bf 195/17

    Rücknahme der Förderung der Tagespflege in einer von der Großmutter betriebenen

    Der in § 28 Abs. 4 HmbKibeG vorgesehene Ausschluss Verwandter von der (kommerziellen) Kindertagespflege sei unter Bezugnahme auf das Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 26. November 2015 (4 Bf 121/14) verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

    Wie der Senat schon in seinem - von der Beklagten und vom Verwaltungsgericht in Bezug genommenen - Urteil vom 26. November 2015 (4 Bf 121/14, NJW 2016, 2439, juris Rn. 32) ausgeführt hat, ist die Vorschrift nicht deshalb formell verfassungswidrig, weil dem Landesgesetzgeber die Gesetzgebungskompetenz fehlte.

    Hier geht es um den Umfang der aus Mitteln der Kinder- und Jugendhilfe geförderten Tagespflege und damit um den Umfang von Leistungen im Sinne des § 26 Satz 1 SGB VIII. Dies rechtfertigt, Leistungen für Kindertagespflege an Personen, die in einem Verwandtschaftsverhältnis zu dem zu betreuenden Kind stehen, auszunehmen (so bereits OVG Hamburg, Urt. v. 26.11.2015, 4 Bf 121/14, NJW 2016, 2439, juris Rn. 31, 32).

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.11.2021 - 3 MB 34/21

    Kindertagespflege; Betreuung durch Verwandte in gerader Linie und Verwandte in

    Der Gesetzgeber hat vor diesem Hintergrund angenommen, dass es weder geboten noch anzustreben ist, staatliche Subventionierungen für verwandtschaftliche Betreuungsleistungen vorzusehen, weil bzw. wenn die/der Verwandte auch außerhalb der Familie Betreuungsleistungen erbringt (so auch für eine vergleichbare Regelung des dortigen Landesrechts in § 28 Abs. 4 HmbKiBeG OVG Hamburg, Urt. v. 26.11.2015 - 4 Bf 121/14 -, juris Rn. 40 - 47).
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