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   OVG Niedersachsen, 06.09.2017 - 7 ME 63/17   

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OVG Niedersachsen, 06.09.2017 - 7 ME 63/17 (https://dejure.org/2017,35628)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06.09.2017 - 7 ME 63/17 (https://dejure.org/2017,35628)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06. September 2017 - 7 ME 63/17 (https://dejure.org/2017,35628)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 15 Abs 2 GewO
    Formelle Illegalität; Schließungsverfügung; Spielhalle; Verbundspielhalle

  • vdai.de PDF

    Die Frage, ob ein Anspruch auf eine härtefallbezogene Befreiung vom Verbot der Mehrfachkonzessionen (§ 25 Abs. 1 GlüStV iVm § 10 Abs. 2 NGlüSpG) bzw. dem Verbot von Verbundspielhallen (§ 25 Abs. 2 GlüStV) besteht, ist grundsätzlich nicht im einstweiligen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 968
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.09.2017 - 7 ME 63/17
    Die genannten glücksspielrechtlichen Vorschriften sind auch mit Verfassungsrecht und Unionsrecht vereinbar (vgl. BVerfG, Beschl. v. 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, juris; BVerwG, Urt. v. 05.04.2017 - 8 C 16.16 -, u. v. 16.12.2016 - 8 C 6/15 -, beide juris; Nds. OVG, Beschl. v. 04.09.2017 - 11 ME 206/17 -, Rechtsprechungsdatenbank des Gerichts).

    Eine verlustfreie Abwicklung ihrer zu schließenden Spielhallen können die Spielhallenbetreiber nicht verlangen (BVerfG, Urt. v. 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 -, a.a.O., Rn. 193).

    Spielhallenbetreiber mussten deshalb bereits seit diesem Urteil damit rechnen, dass der Landesgesetzgeber den Betrieb von Spielhallen strenger regulieren würde (BVerfG, Beschl. v. 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, a.a.O., Rn. 190).

    Es gilt der Grundsatz, dass die für die Spielhalle genutzten Räumlichkeiten und die Betriebsmittel, wie Spielgeräte und andere Einrichtungsgegenstände, auch anderweitig nutzbar sind (BVerfG, Urt. v. 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, a.a.O., Rn. 194).".

    Im Bereich des Glücksspiel- und insbesondere auch des Spielhallensektors getätigte Investitionen sind nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts besonders wenig schutzwürdig (BVerfG, Beschl. v. 07.03.2017, aaO Rn. 190 kritisch Krüper, GewArch 2017, S. 349).

    Der Gesetzgeber ist nicht darauf verwiesen, Spielhallenbetreibern in jedem Einzelfall eine verlustfreie Abwicklung ihrer zu schließenden Spielhallen zu ermöglichen; die vorgesehenen fünfjährigen Übergangsfristen tragen dem Interesse der Betreiber, eine Amortisierung der in die Spielhallen getätigten Investitionen zu erreichen und dabei einen angemessenen Gewinn zu erwirtschaften, ausreichend Rechnung (BVerfG, Beschl. v. 07.03.2017, aaO Rn. 193).

    Spielhallenbetreiber mussten zudem seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 (Az. 1 BvR 1054/01, juris) bei Investitionsentscheidungen die Möglichkeit einer künftig strengeren Regulierung im Bereich des Glücksspielrechts in Rechnung stellen (BVerfG, Beschl. v. 07.03.2017, aaO Rn. 190).

    Im Übrigen sind föderal unterschiedliche und sogar konkurrierende Lösungswege im Bundesstaat strukturell angelegt (BVerfG, Beschl. v. 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, a.a.O., juris, Rn. 123).

    Soweit die Antragstellerin in der Beschwerdebegründung die Einschätzung des Verwaltungsgerichts beanstandet, die in der Spielhalle vorhandenen Geldspielgeräte könnten an anderen Standorten weiterverwendet werden, ist zudem darauf hinzuweisen, dass der Abschreibungszeitraum für Geldspielgeräte gemäß Nummer 7.5.1 der AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter vier Jahre beträgt, so dass der in § 29 Abs. 4 Satz 2 GlüStV vorgesehene fünfjährige Zeitraum als ausreichend für eine Amortisierung der Investitionen anzusehen ist ( BVerfG, Beschl. v. 07.03.2017, aaO Rn. 215).

  • OVG Niedersachsen, 04.09.2017 - 11 ME 206/17

    Abstandsgebot; Bundestreue; Dienstleistungsfreiheit; Geldspielgerät;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.09.2017 - 7 ME 63/17
    Die genannten glücksspielrechtlichen Vorschriften sind auch mit Verfassungsrecht und Unionsrecht vereinbar (vgl. BVerfG, Beschl. v. 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, juris; BVerwG, Urt. v. 05.04.2017 - 8 C 16.16 -, u. v. 16.12.2016 - 8 C 6/15 -, beide juris; Nds. OVG, Beschl. v. 04.09.2017 - 11 ME 206/17 -, Rechtsprechungsdatenbank des Gerichts).

    Das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 05.04.2017, aaO Rn. 28f.; ebenso Nds. OVG, Beschl. v. 04.09.2017 - 11 ME 206/17 -, S. 5f. des Entscheidungsumdrucks) hat insoweit ausgeführt:.

    Der für das Glücksspielrecht zuständige 11. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat in seinem angeführten Beschluss vom 04.09.2017 (aaO) zur Auslegung des § 29 Abs. 4 Satz 4 GlüStV ausgeführt:.

    Der 11. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat in seinem angeführten Beschluss vom 04.09.2017 (aaO) insoweit ausgeführt:.

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.09.2017 - 7 ME 63/17
    Dabei ist zudem die Feststellung des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 28. März 2006 (- 1 BvR 1054/01 -, BVerfGE 115, 276, juris, Rn. 100) in den Blick zu nehmen, wonach dem Spiel an Geldspielgeräten das höchste Suchtpotenzial aller Glücksspielformen zukommt.

    Spielhallenbetreiber mussten zudem seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 (Az. 1 BvR 1054/01, juris) bei Investitionsentscheidungen die Möglichkeit einer künftig strengeren Regulierung im Bereich des Glücksspielrechts in Rechnung stellen (BVerfG, Beschl. v. 07.03.2017, aaO Rn. 190).

  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.09.2017 - 7 ME 63/17
    Die genannten glücksspielrechtlichen Vorschriften sind auch mit Verfassungsrecht und Unionsrecht vereinbar (vgl. BVerfG, Beschl. v. 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, juris; BVerwG, Urt. v. 05.04.2017 - 8 C 16.16 -, u. v. 16.12.2016 - 8 C 6/15 -, beide juris; Nds. OVG, Beschl. v. 04.09.2017 - 11 ME 206/17 -, Rechtsprechungsdatenbank des Gerichts).

    Auf der Grundlage von § 28 Satz 2 GlüStV können Spielhallen in den Ländern strengeren Anforderungen unterworfen werden (BVerwG, Urt. v. 16.12.2016 - BVerwG 8 C 6.15 -, juris, Rn. 82).

  • BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 636/02

    Ladenschlussgesetz III

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.09.2017 - 7 ME 63/17
    Soweit die Antragstellerin ihr erstinstanzliches Vorbringen wiederholt und die Auffassung vertritt, das Erlaubniserfordernis des § 24 Abs. 1 GlüStV sei in Niedersachsen verfassungswidrig, weil Art. 125a GG in seiner Auslegung durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 09.06.2004 (Az. 1 BvR 636/02, juris Rn. 103ff.) erfordere, dass das fortgeltende Bundesrecht durch Landesrecht "ersetzt" werde, was bei der Inkraftsetzung von § 24 Abs. 1 GlüStV "die gleichzeitige Streichung von § 33i GewO" vorausgesetzt haben würde, ist dem nicht zu folgen.

    Eine Ersetzung erfordert, dass der Gesetzgeber die Materie, gegebenenfalls einen abgrenzbaren Teil, in eigener Verantwortung regelt (BVerfG, Urteil vom 9. Juni 2004 - 1 BvR 636/04 - BVerfGE 111, 10 ; Kammerbeschluss vom 7. Oktober 2015 - 2 BvR 568/15 - juris Rn. 11).

  • BVerwG, 05.04.2017 - 8 C 16.16

    Fünf Jahre Bestandsschutz für Alt-Spielhallen auch bei Betreiberwechsel

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.09.2017 - 7 ME 63/17
    Die genannten glücksspielrechtlichen Vorschriften sind auch mit Verfassungsrecht und Unionsrecht vereinbar (vgl. BVerfG, Beschl. v. 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, juris; BVerwG, Urt. v. 05.04.2017 - 8 C 16.16 -, u. v. 16.12.2016 - 8 C 6/15 -, beide juris; Nds. OVG, Beschl. v. 04.09.2017 - 11 ME 206/17 -, Rechtsprechungsdatenbank des Gerichts).

    Das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 05.04.2017, aaO Rn. 28f.; ebenso Nds. OVG, Beschl. v. 04.09.2017 - 11 ME 206/17 -, S. 5f. des Entscheidungsumdrucks) hat insoweit ausgeführt:.

  • VG Osnabrück, 17.05.2017 - 1 A 294/16

    Auswahlverfahren; Erlaubnis, glücksspielrechtliche; Losentscheid; Losverfahren;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.09.2017 - 7 ME 63/17
    Das Verwaltungsgericht hat in seinem in dem angefochtenen Beschluss in Bezug genommenen Urteil vom 17.05.2017 (Az. 1 A 294/16, juris Rn. 19 ff) ausführt, dass § 33i GewO Anforderungen an die Person des Spielhallenbetreibers normiere, während § 24 Abs. 1 GlüStV Anforderungen an die Betriebsstätte, d.h. die Spielhalle, bestimme, so dass davon auszugehen sei, dass die Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages nicht die unmittelbar vom Betreiber zu erfüllenden Erteilungsvoraussetzungen des § 33i GewO änderten oder ergänzten, sondern ein zusätzliches betriebsbezogenes Erlaubniserfordernis aufstellten, mithin einen (noch) abgrenzbaren Teilbereich der Materie "Recht der Spielhallen" regelten.

    Dass andere Bundesländer abweichend vorgegangen sind und die Anwendbarkeit des § 33i GewO ausgeschlossen haben, hat im Hinblick auf die in Niedersachsen differierende Rechtslage (vgl. VG Osnabrück, Urt. v. 17.05.2017, aaO, juris Rn. 20) keine Aussagekraft.

  • BGH, 20.11.2013 - XII ZR 77/12

    Gewerberaummietvertrag: Außerordentliche Kündigung wegen behördlicher Ankündigung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.09.2017 - 7 ME 63/17
    Soweit sie eine unbillige Härte iSv § 29 Abs. 4 Satz 4 GlüStV daraus herleiten will, dass ein Recht zur ordentlichen Kündigung der von ihr angemieteten Gewerberäume nicht bestehe, kann dahinstehen, ob nach den vertraglichen Gegebenheiten eine Auflösung des von der Antragstellerin bis zum 31.05.2026 geschlossenen Mietvertrages vom 20.05.2011 über die Räumlichkeiten, in denen sie die Spielhalle betreibt, möglich ist (vgl. dazu BGH, Urt. v. 20.11.2013 - XII ZR 77/12 -, juris Rn. 20; KG Berlin, Urt. v. 14.07.2014 - 8 U 140/13 -, juris, Rn. 28, 44).
  • BVerfG, 30.06.2015 - 2 BvR 1282/11

    Verleihung des Körperschaftsstatus an Religionsgemeinschaften durch Landesgesetz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.09.2017 - 7 ME 63/17
    Hieraus wird insbesondere abgeleitet, dass die Länder bei der Wahrnehmung eigener Gesetzgebungskompetenzen das gesamtstaatliche Interesse des Bundes und die Interessen der anderen Länder in den Blick nehmen müssen (BVerfG, Beschl. v. 30.6.2015 - 2 BvR 1282/11 -, BVerfGE 139, 321, juris, Rn. 101).
  • BVerfG, 02.05.2012 - 2 BvL 5/10

    Rückwirkende Neuregelung der vorübergehenden Erhöhung des versorgungsrechtlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.09.2017 - 7 ME 63/17
    Die - behauptete - Fehleinschätzung der Verfassungsrechtslage ist von der Antragstellerin selbst zu verantworten und auch eine - unterstellt - unklare Verfassungslage vermag Rechtsansprüche nicht zu erwirken, da insoweit eine Vertrauensgrundlage fehlt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 02.05.2012 - 2 BvL 5/10 -, juris Rn. 77).
  • KG, 14.07.2014 - 8 U 140/13

    Fehlen der Geschäftsgrundlage für einen formularmäßigen Gewerberaummietvertrag:

  • BVerfG, 05.08.2015 - 2 BvR 2190/14

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Verfahren gegen

  • BVerwG, 11.09.2013 - 8 C 11.12

    Aufklärungsrüge; Ausschlussfrist; Bundesanstalt für Immobilienaufgaben;

  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.2014 - 3 S 784/14

    Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses für Hochwasserschutzmaßnahmen -

  • BVerfG, 03.09.2009 - 1 BvR 2539/07

    Keine Grundrechtsverletzung durch Nachforderungszinsen gem § 233a AO 1977 - Zudem

  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 40.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

  • BVerfG, 28.02.2017 - 1 BvR 1103/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Mindestbesteuerung des

  • BVerfG, 07.10.2015 - 2 BvR 568/15

    Verfassungsbeschwerden gegen das Sächsische Besoldungsgesetz ohne Erfolg

  • BVerwG, 04.09.2012 - 5 B 8.12

    Ausbildungsförderung; Anrechnung von Vermögen; Vermeidung unbilliger Härten

  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.2015 - 6 S 679/15

    Untersagung des weiteren Betriebs einer Spielhalle wegen Fehlens einer

  • VGH Hessen, 23.09.1996 - 14 TG 4192/95

    Gaststättenbetrieb: Betriebseinstellungsanordnung bei formeller Illegalität

  • OVG Sachsen, 06.04.2000 - 3 BS 816/99
  • OVG Hamburg, 30.07.1997 - Bf V 17/96
  • OVG Niedersachsen, 04.07.2018 - 7 ME 32/18

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die gewerberechtliche Verpflichtung zur Schließung

    Dabei geht der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass der Wortlaut des § 15 Abs. 2 GewO bereits das Fehlen der erforderlichen Erlaubnis, d. h. die formelle Illegalität für den Erlass der Schließungsverfügung ausreichen lässt, jedenfalls dann, wenn die materielle Genehmigungsfähigkeit des Betriebes im Zeitpunkt der Entscheidung der Untersagungsbehörde nicht offensichtlich und ohne weitere Prüfung erkennbar ist, d. h. wenn die materielle Genehmigungsfähigkeit nicht auf der Hand liegt (vgl. Beschlüsse des Senats vom 04.04.2018 - 7 ME 15/18 -, juris Rn. 13, vom 07.11.2017 - 7 ME 91/17 -, juris Rn. 10, vom 06.09.2017 - 7 ME 70/17 -, juris Rn. 7 und - 7 ME 63/17 -, juris Rn. 5, jeweils unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 16.05.2013 - 8 C 40.12 -, juris Rn. 52).

    Der Senat hat bereits mehrfach (Beschluss vom 04.04.2018 - 7 ME 15/18 -, juris Rn. 27; Beschluss vom 07.11.2017 - 7 ME 91/17 -, juris Rn. 27; Beschluss vom 06.09.2017 - 7 ME 63/17 -, juris Rn. 14) entschieden, dass die Frage, ob ein Spielhallenbetreiber einen Anspruch auf eine derartige härtefallbezogene Befreiung - hier vom Verbot von Mehrfachkonzessionen (§ 25 Abs. 1 GlüStV i.V.m. § 10 Abs. 2 NGlüSpG) bzw. dem Verbot von Verbundspielhallen (§ 25 Abs. 2 GlüStV) - hätte, grundsätzlich nicht im Verfahren gegen die auf § 15 Abs. 2 GewO gestützte Schließungsverfügung zu prüfen ist, für deren Erlass allein die formelle Illegalität der gewerblichen Betätigung ausreichend ist, sofern die materielle Genehmigungsfähigkeit des Betriebes nicht auf der Hand liegt.

  • OVG Niedersachsen, 07.11.2017 - 7 ME 91/17

    Befreiung von dem Verbot von Verbundspielhallen; Abhängigkeit des Betriebs einer

    Das gilt jedenfalls dann, wenn die materielle Genehmigungsfähigkeit des Betriebes im Zeitpunkt der Entscheidung der Untersagungsbehörde nicht offensichtlich und ohne weitere Prüfung erkennbar ist (vgl. Beschlüsse des Senats vom 06.09.2017 - 7 ME 70/17 -, juris und - 7 ME 63/17 -, juris, jeweils unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 16.05.2013 - 8 C 40.12 -, juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 06.04.2000 - 3 BS 816/99 -, juris; Hessischer VGH, Beschluss vom 23.09.1996 - 14 TG 4192/95 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 04.04.2018 - 7 ME 15/18

    Unbillige Härte; formelle Illegalität; materielle Illegalität;

    Das gilt jedenfalls dann, wenn die materielle Genehmigungsfähigkeit des Betriebes im Zeitpunkt der Entscheidung der Untersagungsbehörde nicht offensichtlich und ohne weitere Prüfung erkennbar ist, d. h. wenn die materielle Genehmigungsfähigkeit nicht auf der Hand liegt (vgl. Beschluss des Senats vom 07.11.2017 - 7 ME 91/17 -, juris; Beschlüsse des Senats vom 06.09.2017 - 7 ME 70/17 -, juris und - 7 ME 63/17 -, juris, jeweils unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 16.05.2013 - 8 C 40.12 -, juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 06.04.2000 - 3 BS 816/99 -, juris; Hessischer VGH, Beschluss vom 23.09.1996 - 14 TG 4192/95 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 06.03.2018 - 7 ME 14/18

    Formelle Illegalität; Glücksspielstaatsvertrag; Schließungsverfügung; sofortige

    Das gilt jedenfalls dann, wenn die materielle Genehmigungsfähigkeit des Betriebes im Zeitpunkt der Entscheidung der Untersagungsbehörde nicht offensichtlich und ohne weitere Prüfung erkennbar ist (vgl. Beschlüsse des Senats v. 06.09.2017 - 7 ME 70/17 - und v. 06.09.2017 - 7 ME 63/17 -, jeweils veröffentlicht in juris; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 16.05.2013 - 8 C 40.12 -, juris).
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