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   OVG Niedersachsen, 09.07.2013 - 8 LA 102/12   

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OVG Niedersachsen, 09.07.2013 - 8 LA 102/12 (https://dejure.org/2013,17703)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.07.2013 - 8 LA 102/12 (https://dejure.org/2013,17703)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. Juli 2013 - 8 LA 102/12 (https://dejure.org/2013,17703)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Nr. 1.3 ANBest-P; Nr. 2.1 ANBest-P; Nr. 2.1.1 ANBest-P
    Anforderungen an die Prüfung des Vorliegens einer Verletzung des Besserstellungsverbot nach Nr. 1.3 ANBest-P

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Prüfung des Vorliegens einer Verletzung des Besserstellungsverbot nach Nr. 1.3 ANBest-P

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Prüfung des Vorliegens einer Verletzung des Besserstellungsverbot nach Nr. 1.3 ANBest-P

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2013, 823
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvF 4/05

    Neuregelung der Agrarmarktbeihilfen ist nicht verfassungswidrig

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.07.2013 - 8 LA 102/12
    Denn die Freiheit der öffentlichen Hand, außerhalb bestehender grund- oder einfachgesetzlicher Verpflichtungen Private mit öffentlichen Mitteln zu fördern, umfasst einen weit reichenden und vorrangig im politischen Raum auszufüllenden Gestaltungsspielraum insbesondere bei der Festlegung der Fördertatbestände, der Förderhöhe und der Förderempfänger (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.10.2008 - 1 BvF 4/05 -, BVerfGE 122, 1, 23; v. 29.5.1990 - 1 BvL 20/84 u.a. -, BVerfGE 82, 60, 80; BVerwG, Urt. v. 11.5.2006 - 5 C 10.05 -, BVerwGE 126, 33, 49; Senatsurt. v. 15.11.2012 - 8 LB 179/11 -, NVwZ-RR 2013, 465, 468; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 26.4.2001 - 11 L 4042/00 -, NVwZ 2001, 944, 945).

    Sachbezogene Gesichtspunkte stehen der öffentlichen Hand in weitem Umfang zu Gebote, solange die Regelung sich nicht auf eine der Lebenserfahrung geradezu widersprechende Würdigung der jeweiligen Lebenssachverhalte stützt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.10.2008, a.a.O., Senatsurt. v. 15.11.2012, a.a.O., m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 15.11.2012 - 8 LB 179/11

    Wahrnehmung der öffentlichen Wirtschaftsförderung durch die Kommunen in ihrem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.07.2013 - 8 LA 102/12
    Denn die Freiheit der öffentlichen Hand, außerhalb bestehender grund- oder einfachgesetzlicher Verpflichtungen Private mit öffentlichen Mitteln zu fördern, umfasst einen weit reichenden und vorrangig im politischen Raum auszufüllenden Gestaltungsspielraum insbesondere bei der Festlegung der Fördertatbestände, der Förderhöhe und der Förderempfänger (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.10.2008 - 1 BvF 4/05 -, BVerfGE 122, 1, 23; v. 29.5.1990 - 1 BvL 20/84 u.a. -, BVerfGE 82, 60, 80; BVerwG, Urt. v. 11.5.2006 - 5 C 10.05 -, BVerwGE 126, 33, 49; Senatsurt. v. 15.11.2012 - 8 LB 179/11 -, NVwZ-RR 2013, 465, 468; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 26.4.2001 - 11 L 4042/00 -, NVwZ 2001, 944, 945).

    Sachbezogene Gesichtspunkte stehen der öffentlichen Hand in weitem Umfang zu Gebote, solange die Regelung sich nicht auf eine der Lebenserfahrung geradezu widersprechende Würdigung der jeweiligen Lebenssachverhalte stützt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.10.2008, a.a.O., Senatsurt. v. 15.11.2012, a.a.O., m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 07.10.2011 - 8 LA 93/11

    Voraussetzungen für die Gewährung einer Förderpauschale für einen Belegungsplatz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.07.2013 - 8 LA 102/12
    Eine über die ihr zunächst nur innewohnende interne Bindung hinausgehende anspruchsbegründende Außenwirkung wird vielmehr nur durch den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) und das im Rechtsstaatsprinzip verankerte Gebot des Vertrauensschutzes (Art. 20 GG) vermittelt (vgl. BVerwG, Urt. v. 8.4.1997 - 3 C 6.95 -, BVerwGE 104, 220, 223 f.; Urt. v. 17.4.1970 - VII C 60.68 -, BVerwGE 35, 159, 161 f.), dies aber nur in der Ausprägung, die die Verwaltungsvorschriften durch die ständige Verwaltungspraxis gefunden haben (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.4.2003 - 3 C 25.02 -, NVwZ 2003, 1384 f.; Senatsbeschl. v. 7.10.2011 - 8 LA 93/11 -, juris Rn. 6 jeweils m.w.N.).

    Maßgeblich ist vielmehr, wie die zu ihrer Anwendung berufenen Behörden die Verwaltungsvorschrift im maßgeblichen Zeitpunkt in ständiger, vom Urheber der Verwaltungsvorschrift gebilligter oder jedenfalls geduldeter Praxis gehandhabt haben und in welchem Umfang sie infolgedessen durch den grundgesetzlichen Gleichheitssatz gebunden sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 2.2.1995 - 2 C 19.94 -, NVwZ-RR 1996, 47, 48; Senatsbeschl. v. 7.10.2011, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 17.09.2007 - 4 ZB 06.686
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.07.2013 - 8 LA 102/12
    Im (die Ermäßigung lediglich feststellenden, vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 17.9.2007 - 4 ZB 06.686 -, juris Rn. 13) Bescheid vom 28. Oktober 2011 sind hingegen nur noch Gesamtausgaben in Höhe von 113.861,16 EUR als zuwendungsfähig anerkannt worden.

    Nach der Verwaltungspraxis - und auch nach dem Wortlaut der Bestimmung (vgl. hierzu Bayerischer VGH, Beschl. v. 17.9.2007, a.a.O., Rn. 14 m.w.N.) - ist es indes, hierauf hat schon das Verwaltungsgericht zutreffend hingewiesen, unerheblich, auf welche Weise sich die zuwendungsfähigen Ausgaben ermäßigen.

  • BVerwG, 17.07.2009 - 5 C 25.08

    Eigenleistung, angemessene; Festbetragsfinanzierung, zweckkonforme Verwendung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.07.2013 - 8 LA 102/12
    Ausgehend vom Grundsatz des allgemeinen öffentlichen Zuwendungsrechts, dass ein Zuwendungsempfänger stets mit dem künftigen teilweisen oder gar völligen Wegfall der Zuwendung rechnen muss, ist anerkannt, dass selbst eine jahrelang gewährte Förderung keine objektiv-rechtliche Verpflichtung des Zuwendungsgebers und keinen subjektiven Rechtsanspruch des Zuwendungsempfängers auf Gewährung einer Weiterförderung zu unveränderten Bedingungen vermittelt (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.7.2009 - 5 C 25.08 -, BVerwGE 134, 206, 225 f. mit zahlreichen weiteren Nachweisen zur ständigen Rechtsprechung).
  • OVG Niedersachsen, 17.02.2010 - 5 LA 342/08

    Pflicht der Deutschen Telekom AG zur Reaktivierung eines nach langer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.07.2013 - 8 LA 102/12
    Darzustellen ist weiter, dass sie entscheidungserheblich ist und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten steht (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 17.2.2010 - 5 LA 342/08 -, juris Rn. 12; Schoch/Schneider/Bier, a.a.O., § 124a Rn. 103 f.).
  • OVG Niedersachsen, 12.07.2010 - 8 LA 154/10

    Vereinbarkeit des europäischen Grundrechts auf vorrangige Erwägung des Wohles des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.07.2013 - 8 LA 102/12
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nur dann, wenn sie eine höchstrichterlich oder obergerichtlich noch nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine obergerichtlich bislang ungeklärte Tatsachenfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die sich im Rechtsmittelverfahren stellen würde und im Interesse der Einheit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts einer fallübergreifenden Klärung durch das Berufungsgericht bedarf (vgl. Senatsbeschl. v. 12.7.2010 - 8 LA 154/10 -, juris Rn. 3; Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Januar 2012, § 124 Rn. 30 f. m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 28.05.2013 - 8 LB 17/13

    Berücksichtigung tatsächlicher Umstände auf der Kostenseite und auf der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.07.2013 - 8 LA 102/12
    Nach dem allgemeinen zuwendungsrechtlichen Subsidiaritätsgrundsatz und dessen Ausprägung in Nr. 1.2 Satz 1 ANBest-P, wonach der Zuwendungsempfänger zur Vermeidung einer Überkompensation alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen (insbesondere Zuwendungen und Leistungen Dritter) und seinen Eigenanteil als Deckungsmittel für alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Ausgaben einzusetzen hat (vgl. hierzu und zu möglichen Ausnahmen: Senatsbeschl. v. 28.5.2013 - 8 LB 17/13 -, juris Rn. 30 f.), sind diese Mittel von der Beklagten und ihr folgend dem Verwaltungsgericht zutreffend ausgabenmindernd berücksichtigt worden.
  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.07.2013 - 8 LA 102/12
    Denn die Freiheit der öffentlichen Hand, außerhalb bestehender grund- oder einfachgesetzlicher Verpflichtungen Private mit öffentlichen Mitteln zu fördern, umfasst einen weit reichenden und vorrangig im politischen Raum auszufüllenden Gestaltungsspielraum insbesondere bei der Festlegung der Fördertatbestände, der Förderhöhe und der Förderempfänger (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.10.2008 - 1 BvF 4/05 -, BVerfGE 122, 1, 23; v. 29.5.1990 - 1 BvL 20/84 u.a. -, BVerfGE 82, 60, 80; BVerwG, Urt. v. 11.5.2006 - 5 C 10.05 -, BVerwGE 126, 33, 49; Senatsurt. v. 15.11.2012 - 8 LB 179/11 -, NVwZ-RR 2013, 465, 468; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 26.4.2001 - 11 L 4042/00 -, NVwZ 2001, 944, 945).
  • BVerwG, 08.04.1997 - 3 C 6.95

    Verfassungsrecht - Gleichbehandlung bei Vertrauensschutz in das Fortbestehen von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.07.2013 - 8 LA 102/12
    Eine über die ihr zunächst nur innewohnende interne Bindung hinausgehende anspruchsbegründende Außenwirkung wird vielmehr nur durch den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) und das im Rechtsstaatsprinzip verankerte Gebot des Vertrauensschutzes (Art. 20 GG) vermittelt (vgl. BVerwG, Urt. v. 8.4.1997 - 3 C 6.95 -, BVerwGE 104, 220, 223 f.; Urt. v. 17.4.1970 - VII C 60.68 -, BVerwGE 35, 159, 161 f.), dies aber nur in der Ausprägung, die die Verwaltungsvorschriften durch die ständige Verwaltungspraxis gefunden haben (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.4.2003 - 3 C 25.02 -, NVwZ 2003, 1384 f.; Senatsbeschl. v. 7.10.2011 - 8 LA 93/11 -, juris Rn. 6 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 11.05.2006 - 5 C 10.05

    A: Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau (Berlin); Auslegung von

  • BVerwG, 17.01.1996 - 11 C 5.95

    Wirtschaftsrecht: Begriff des "Subventionszwecks" i.S. des § 4 Abs. 2 SubvG ,

  • BVerwG, 23.04.2003 - 3 C 25.02

    Subventionsbewilligung; Rücknahme einer -; Zuwendungsbescheid; Rücknahme eines

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • BVerwG, 02.02.1995 - 2 C 19.94

    Nachforderungen - Nutzungsentgeld - Rechtsmißbrauch - Verjährungseinrede -

  • BVerwG, 03.05.1999 - 3 B 91.98

    Vereinbarkeit des "Besserstellungsverbots" mit dem durch Art. 140 Grundgesetz

  • BVerwG, 17.04.1970 - VII C 60.68

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage bei Erledigung eines Anspruchs auf Erlass

  • OVG Niedersachsen, 11.02.2011 - 8 LA 259/10

    Eine nur für zwei Monate im Jahr unterhaltene Kunsteisbahn als eine

  • OVG Niedersachsen, 26.04.2001 - 11 L 4042/00

    Öffentliche Förderung einer anerkannten Einrichtung der Freien Wohlfahrtspflege

  • VGH Bayern, 12.09.2012 - 12 ZB 10.609

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Zuwendungen aus dem Europäischen Sozialfonds

  • OVG Niedersachsen, 24.09.2010 - 8 LC 45/09

    Höhe einer öffentlichen Förderpauschale an den Träger einer anerkannten

  • VG Magdeburg, 23.09.2009 - 4 A 20/09
  • VG München, 12.05.2021 - M 31 K 15.2119

    Anteilige Kürzung von Zuwendungen für kommunalen Straßenbau

    2.2.1 Nach früherer obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. beispielsweise BayVGH, U.v. 6.11.2013 - 4 B 13.1268 - juris; OVG LSA, U.v. 16.11.2000 - 1 L 51/00 - juris; Sächs OVG, U.v. 8.10.2009 - 1 B 139/07 - juris; OVG NRW, B.v. 28.1.2002 - 4 A 4927/99 - juris; Thür OVG, U.v. 28.7.2011 - 3 KO 1326/10 und Nieders OVG, B.v. 9.7.2013 - 8 LA 102/12 - juris) wurde in entsprechenden Konstellationen der Eintritt einer auflösenden Bedingung i.S.v. Art. 36 Abs. 2 Nr. 2 BayVwVfG i.V.m. Art. 49a Abs. 1 Satz 1 BayVwVfG angenommen mit der Begründung, die in Nr. 2.1 1. Alt. ANBest-K enthaltene Regelung, dass sich die Zuwendung ermäßigt, wenn sich nach der Bewilligung die im Finanzierungsplan veranschlagten zuwendungsfähigen Ausgaben ermäßigen (so schon die ANBest-K, Stand vom 1.9.1995), sei bei jedem Unterschied zwischen dem bei der Bewilligung festgestellten Umfang und dem später festgestellten Umfang der zuwendungsfähigen Kosten anwendbar, auch wenn er lediglich auf einer Neubewertung durch die Bewilligungsbehörde beruhe.
  • OVG Niedersachsen, 26.09.2013 - 8 LC 208/12

    Vereinbarkeit der Anwendung des sog. Besserstellungsverbots bei der Weiterleitung

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist diese Verwaltungspraxis auch mit den zugrunde liegenden Richtlinienbestimmungen vereinbar (vgl. zuletzt Beschl. v. 9.7.2013 - 8 LA 102/12 -, juris Rn. 14 f.; kritisch VG Braunschweig, Urt. v. 19.7.2012 - 3 A 210/11 -, Umdruck, S. 7 f.), so dass sich die Frage einer Billigung oder auch nur Duldung einer von den Richtlinienbestimmungen abweichenden Praxis durch den Richtliniengeber nicht stellt.
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