Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 19.03.2013 - 4 PA 52/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 47 Abs. 4 SGB I; § 60 SGB I; § 47 Abs. 6 BAföG
Erklärung des auskunftspflichtigen Elternteils über Einkommensverhältnisse und Vorlage der insoweit erforderlichen Nachweise auf der Grundlage des § 47 Abs. 4 und 6 BAföG i.V.m. § 60 SGB I gegenüber dem Amt für Ausbildungsförderung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB I § 47 Abs. 4; SGB I § 60; BAföG § 47 Abs. 6
Erklärung des auskunftspflichtigen Elternteils über Einkommensverhältnisse und Vorlage der insoweit erforderlichen Nachweise auf der Grundlage des § 47 Abs. 4 und 6 BAföG i.V.m. § 60 SGB I gegenüber dem Amt für Ausbildungsförderung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erklärung des auskunftspflichtigen Elternteils über Einkommensverhältnisse und Vorlage der insoweit erforderlichen Nachweise auf der Grundlage des § 47 Abs. 4 und 6 BAföG i.V.m. § 60 SGB I gegenüber dem Amt für Ausbildungsförderung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Auskunftspflicht der Eltern über ihre Einkommensverhältnisse zur Berechnung des BAföG selbst bei nicht bestehenden Unterhaltspflichten - BAföG-Berechnung unabhängig von etwaigen Unterhaltsansprüchen des Auszubildenden
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 12.02.2013 - 13 A 5222/12
- OVG Niedersachsen, 19.03.2013 - 4 PA 52/13
Papierfundstellen
- NJW 2013, 1547
- DÖV 2013, 531
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 06.11.1985 - 1 BvL 47/83
Verfassungswidrigkeit der Anrechnung des Einkommens eines dauernd getrennt …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.03.2013 - 4 PA 52/13
Er durfte den dem Ehegatten und den Eltern zugemuteten Beitrag zu den Ausbildungskosten vielmehr allgemein in einer Höhe pauschalieren, die dem Umfang der Unterhaltspflicht nur im Regelfall entspricht (BVerfG, Beschluss vom 6.11.1985 - 1 BvL 47/83 -, BVerfGE 71, 146, 155 f.). - OVG Niedersachsen, 23.09.2009 - 4 PA 201/09
Zulässigkeit der Anrechnung des Einkommens der Eltern eines Auszubildenden auch …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.03.2013 - 4 PA 52/13
Die Anrechnung des Einkommens der Eltern des Auszubildenden auf dessen Bedarf setzt nämlich keineswegs voraus, dass der Auszubildende im konkreten Einzelfall einen entsprechenden Unterhaltsanspruch gegen seine Eltern besitzt (Senatsbeschlüsse vom 23.9.2009 - 4 PA 201/09 - und 27.7.2009 - 4 PA 93/09 -).
- OVG Niedersachsen, 27.03.2018 - 4 ME 41/18
Vorläufiger Rechtsschutz gegen ein an die Eltern des Auszubildenden gerichtetes …
Daraus folgt, dass die Auskunftspflicht der Eltern - hier des Antragstellers als Vater - nach § 47 Abs. 4 BAföG i.V.m. § 60 SGB I grundsätzlich unabhängig davon besteht, ob der Studierende einen Anspruch auf Unterhaltszahlungen gegen seine Eltern hat (Senatsbeschl. v. 19.3.2013 - 4 PA 52/13 - Rothe/Blanke, BAföG, 5. Aufl. Stand August 2017, § 47 Rn. 7); mithin lässt sich eine Auskunftspflicht auch nicht mit der Begründung verneinen, dass eine Unterhaltspflicht im Sinne einer "Negativ-Evidenz" ausgeschlossen sei. - VG Augsburg, 23.03.2016 - Au 3 K 15.1900
Rückforderung von Ausbildungsförderungsleistungen wegen Nichtangabe eines …
Hierbei handelt es sich jedoch um Fälle, bei denen die Eltern oder ein Elternteil sich im Ausland aufhalten und dieser Umstand zu einer Verhinderung der Unterhaltszahlungen aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen führt (…vgl. zum Ganzen: BVerwG, U. v. 16.3.1994 - 11 C 19.93 - BVerwGE 95, 252 - juris Rn. 25 ff.;… B. v. 5.7.1994 - 11 B 63/94 - juris Rn. 4 f.;… OVG NW, B. v. 20.1.2016 - 12 A 1938/14 - juris Rn. 25-30; NdsOVG, B. v. 19.3.2013 - 4 PA 52/13 - juris Rn. 2). - OVG Niedersachsen, 30.07.2015 - 4 LA 168/15
Bedarf; Berufungszulassung; Kostenentscheidung; Schulgeld; Unterhalt
Soweit es die Anrechnung von Eltern- oder Ehegatteneinkommen auf den Bedarf des Auszubildenden betrifft, ist es im Hinblick auf den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) grundsätzlich nicht zu beanstanden, dass das Bundesausbildungsförderungsgesetz von einem eigenständigen pauschalierenden Einkommensbegriff ausgeht, der sich nicht notwendig und in allen Einzelheiten mit den zivilrechtlichen Bestimmungen zur Ermittlung der jeweiligen Unterhaltsverpflichtung decken muss (…vgl. BVerfG, Urt. v. 6.11.1985 - 1 BvL 47/83 -, BVerfGE 71, 146; Senatsbeschl. v. 19.3.2013 - 4 PA 52/13 - u. v. 23.9.2009 - 4 PA 201/09 -).