Rechtsprechung
OVG Rheinland-Pfalz, 11.11.2008 - 6 A 11274/07 |
Verfahrensgang
- VG Trier - 5 K 257/07
- OVG Rheinland-Pfalz, 11.11.2008 - 6 A 11274/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (12)
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2005 - 6 A 10105/05
Gaszentralheizung muss nicht jährlich gereinigt werden
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.11.2008 - 6 A 11274/07
Dies kann, wie der Senat in seinem Urteil vom 15. November 2005 - 6 A 10105/05.OVG - (AS 35, 191 ff.) zu einer vergleichbaren Problemstellung aus dem Schornsteinfegerrecht ausgeführt hat, bei der hier einschlägigen verordnungsrechtlichen Bestimmung im Verfahren der inzidenten Normenkontrolle festgestellt werden.Hierbei wird im vorliegenden Fall deutlich, dass der Regelungsgehalt des § 2 Abs. 1 Nr. 4 KÜO in formeller und verfahrensmäßiger Hinsicht zwar in Übereinstimmung mit Art. 80 Abs. 1 GG und § 1 Abs. 2 SchfG erlassen worden ist (vgl. auch dazu das Urteil des Senats vom 15. November 2005, a.a.O. S. 195 f.), dass jedoch die vom Verordnungsgeber angeordnete Reinigungshäufigkeit die rechtsstaatliche Grenze der Verhältnismäßigkeit überschreitet.
- BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83
Familiennachzug
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.11.2008 - 6 A 11274/07
Nach alledem sprengt die Überlast an Reinigungsaufwand, die dadurch dem Betreiber einer Festbrennstofffeuerstätte mit einer Auslegung von 55 KW zugemutet wird, den Rahmen der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinn (vgl. BVerfGE 76, 1 [51]). - BVerfG, 18.12.1974 - 1 BvR 430/65
Arbeitnehmerkammern
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.11.2008 - 6 A 11274/07
Schließlich hat ein Festhalten am Schornsteinfegermonopol auch nicht zur Folge, dass das Maß der den Einzelnen treffenden Belastung außer Verhältnis zu den der Allgemeinheit dadurch erwachsenden Vorteilen gerät (vgl. BVerfGE 38, 281 [302]).
- BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92
Cannabis
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.11.2008 - 6 A 11274/07
Denn der Normgeber hätte sich für kein anderes, gleich wirksames, aber grundrechtsfreundlicheres Mittel entscheiden können (vgl. dazu BVerfGE 81, 156 [192]; 90, 145 [172]; 92, 262 [273]; 96, 10 [23]). - BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01
Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.11.2008 - 6 A 11274/07
Dessen rechtliche Weiterungen beschränken zwar den Grundstückseigentümer in seiner verfassungsrechtlich gewährleisteten allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG), doch ist dieser Eingriff hinzunehmen, wenn er rechtssatzmäßig angeordnet ist und damit ein legitimes Gemeinwohlziel mit verhältnismäßigen Mitteln verfolgt wird (vgl. dazu BVerfGE 21, 245 [250 f.]; 102, 197 [212 ff.]; 115, 276 [303]). - BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96
Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.11.2008 - 6 A 11274/07
Dessen rechtliche Weiterungen beschränken zwar den Grundstückseigentümer in seiner verfassungsrechtlich gewährleisteten allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG), doch ist dieser Eingriff hinzunehmen, wenn er rechtssatzmäßig angeordnet ist und damit ein legitimes Gemeinwohlziel mit verhältnismäßigen Mitteln verfolgt wird (vgl. dazu BVerfGE 21, 245 [250 f.]; 102, 197 [212 ff.]; 115, 276 [303]). - BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 45/92
Räumliche Aufenthaltsbeschränkung
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.11.2008 - 6 A 11274/07
Denn der Normgeber hätte sich für kein anderes, gleich wirksames, aber grundrechtsfreundlicheres Mittel entscheiden können (vgl. dazu BVerfGE 81, 156 [192]; 90, 145 [172]; 92, 262 [273]; 96, 10 [23]). - BVerfG, 26.04.1995 - 1 BvL 19/94
Erfolglose Richtervorlage und Verfassungsbeschwerde betreffend den Ausschluss …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.11.2008 - 6 A 11274/07
Denn der Normgeber hätte sich für kein anderes, gleich wirksames, aber grundrechtsfreundlicheres Mittel entscheiden können (vgl. dazu BVerfGE 81, 156 [192]; 90, 145 [172]; 92, 262 [273]; 96, 10 [23]). - BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 126/65
Führungskräfte der Wirtschaft
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.11.2008 - 6 A 11274/07
Dessen rechtliche Weiterungen beschränken zwar den Grundstückseigentümer in seiner verfassungsrechtlich gewährleisteten allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG), doch ist dieser Eingriff hinzunehmen, wenn er rechtssatzmäßig angeordnet ist und damit ein legitimes Gemeinwohlziel mit verhältnismäßigen Mitteln verfolgt wird (vgl. dazu BVerfGE 21, 245 [250 f.]; 102, 197 [212 ff.]; 115, 276 [303]). - BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86
Arbeitsförderungsgesetz 1981
- BVerwG, 08.08.1989 - 4 NB 2.89
Entbehrlichkeit der Festsetzung baulicher bzw. technischer Maßnahmen; Reichweite …
- BVerwG, 27.01.1978 - 7 C 44.76
Gewaltenteilungsprinzip - Erfordernis der Bestimmtheit - Veröffentlichung von …
- VG Trier, 04.08.2014 - 6 K 883/14
Kein Anspruch auf Neuberechnung der Abiturnote
Hierbei gilt, dass die Ungültigkeit eines Teils einer Regelung nur dann nicht zur Gesamtnichtigkeit führt, wenn die übrigen Regelungen auch ohne den nichtigen Teil sinnvollerweise bestehen können und wenn mit der gebotenen Sicherheit anzunehmen ist, der Gesetzes- bzw. Verordnungsgeber habe ein Regelwerk mit nur eingeschränktem Inhalt erlassen wollen (vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. November 2008 - 6 A 11274/07.OVG -).