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   OVG Rheinland-Pfalz, 15.07.2003 - 10 A 10168/03.OVG   

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OVG Rheinland-Pfalz, 15.07.2003 - 10 A 10168/03.OVG (https://dejure.org/2003,10601)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.07.2003 - 10 A 10168/03.OVG (https://dejure.org/2003,10601)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. Juli 2003 - 10 A 10168/03.OVG (https://dejure.org/2003,10601)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Zwingendes Abschiebungshindernis; Individuelle Konstitution des Ausländers; Erkrankung in der Bundesrepublik; Drohende Gefahr der Verschlechterung des Gesundheitszustandes im Zielstaat

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 53 Abs. 6
    Türkei, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, Krankheit, Herzerkrankung, medizinische Versorgung, Finanzierbarkeit, Kurden, Mitgabe von Medikamenten, Ausländerbehörde, Prüfungskompetenz, Grüne Karte, yesil kart, allgemeine Gefahr, extreme ...

  • Judicialis

    AuslG § 53 Abs. 6 S. 1; ; AuslG § 53 Abs. 6 S. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2004, 12
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.07.2003 - 10 A 10168/03
    (BVerwGE 99, S. 324, E 108, S. 77).

    Sind nach alledem die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG wegen der für die Klägerin in der Türkei bestehenden extremen Gefahrenlage erfüllt, so war die Beklagte unter teilweiser Aufhebung des angefochtenen Asylbescheides zur Feststellung eines entsprechenden Abschiebungshindernisses zu Gunsten der Klägern zu verpflichten; einer zusätzlichen Aufhebung der in diesem Bescheid außerdem enthaltenen Abschiebungsandrohung bedurfte es hierbei allerdings nicht, bleibt doch deren Rechtsmäßigkeit hiervon unberührt, da nach § 41 Abs. 1 AsylVfG diese Entscheidung lediglich die Vollziehbarkeit der Abschiebung betrifft (BVerwGE 99, S. 324, E 105, S. 287).

  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95

    Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.07.2003 - 10 A 10168/03
    Das ist namentlich der Fall, wenn der Ausländer in seinem Heimatstaat einer extremen Gefahrenlage dergestalt ausgesetzt wäre, dass er im Falle seiner Abschiebung dorthin gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert wäre; dann gebieten es nämlich die Grundrechte des Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, dem einzelnen Ausländer unabhängig von einer Ermessensentscheidung nach § 53 Abs. 6 Satz 2 i.V.m. § 54 AuslG Abschiebungsschutz nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG zu gewähren (BVerwGE 102, S. 249, E 108, S. 77).

    Bezüglich der Wahrscheinlichkeit des Eintritts der drohenden Gefahren ist gegenüber dem im übrigen Asylrecht entwickelten Prognosemaßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit zudem von einem erhöhten Maßstab auszugehen, denn nur dann rechtfertigt sich die Annahme eines aus den Grundrechten folgenden zwingenden Abschiebungshindernisses über die gesetzliche Sperrwirkung des § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG hinaus (BVerwGE 102, S. 249).

  • BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96

    Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.07.2003 - 10 A 10168/03
    Sie greift allerdings auch dann ein, wenn die im Zielstaat zu besorgenden Beeinträchtigungen in der Verschlimmerung einer Krankheit bestehen, unter welcher der Ausländer bereits in der Bundesrepublik leidet, so dass die zu besorgende Gefahr in diesem Fall auch durch die individuelle Konstitution des Ausländers bedingt sein kann (BVerwGE 105, S. 383).
  • BVerwG, 29.04.2002 - 1 B 59.02

    Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde, Rechtliches

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.07.2003 - 10 A 10168/03
    Zum Zwecke der Klarstellung sei abschließend nochmals betont, dass es der Senat - ungeachtet dessen, dass die vorliegend zu besorgende Gefährdung der Klägerin ihr insoweit lediglich individuell droht, als diese ihre Ursache in deren Herzfehler hat, ohne dass die Klägerin deshalb, auch wenn derartige Erkrankungen nicht singulär sein mögen, einer Bevölkerungsgruppe im Sinne des § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG zugeordnet werden kann (vgl. BVerwGE 105, S. 287) - dennoch als angezeigt erachtet hat, in verfassungskonformer Anwendung des § 53 Abs. 6 AuslG auf die oben dargestellten erhöhten Anforderungen hinsichtlich der Erheblichkeit, Konkretheit und Unmittelbarkeit jener Gefährdung abzustellen, da der Nichtzugang der Klägerin zu der von ihr wegen dieses Herzfehlers benötigten, in der Türkei zudem auch grundsätzlich vorhandenen aufwändigen medizinischen Versorgung letztlich seine Ursache in den allgemein schwierigen Lebensverhältnisse in der Türkei bzw. in den in besonderer Weise unzureichenden Lebensbedingungen gerade für im Zuge des PKK-Konfliktes aus den ländlichen Gebieten der Südost-Türkei geflohene kurdische Familien bei ihrer Niederlassung in den Großstädten der West-Türkei hat, die ihrerseits durchaus als eigenständige Bevölkerungsgruppe angesehen werden können (vgl. VGH München, Beschl. vom 10. Oktober 2000 - 25 B 99.32077 -, BVerwG, EZAR 043, Nr. 51 sowie Beschl. vom 29. April 2002 - 1 B 59/02 -).
  • BVerwG, 04.11.1997 - 9 C 11.97

    Asylrecht - Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung bei nicht

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.07.2003 - 10 A 10168/03
    Dem gemäß stellt die Gefahr der Nichtgewährleistung dieser zuletzt genannten Versorgung selbst dann bereits ein zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis im Sinne des § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG dar, wenn - wie vom Verwaltungsgericht wegen der Dauer des Verfahrens zur Erteilung der Grünen Karte angenommen bzw. aber auch wegen der bei der konformen Anwendung des § 53 Abs. 6 AuslG vorausgesetzten Unmittelbarkeit der zu besorgenden Gefährdung - nur ein vergleichsweise kurzer Zeitraum von einigen Wochen bis hin zu zwei Monaten in den Blick zu nehmen wäre bzw. ist (vgl. BVerfG InfAuslR 1998, S. 242, VGH Mannheim, NVwZ-beil. 2001, S. 6).
  • VGH Bayern, 10.10.2000 - 25 B 99.32077
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.07.2003 - 10 A 10168/03
    Zum Zwecke der Klarstellung sei abschließend nochmals betont, dass es der Senat - ungeachtet dessen, dass die vorliegend zu besorgende Gefährdung der Klägerin ihr insoweit lediglich individuell droht, als diese ihre Ursache in deren Herzfehler hat, ohne dass die Klägerin deshalb, auch wenn derartige Erkrankungen nicht singulär sein mögen, einer Bevölkerungsgruppe im Sinne des § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG zugeordnet werden kann (vgl. BVerwGE 105, S. 287) - dennoch als angezeigt erachtet hat, in verfassungskonformer Anwendung des § 53 Abs. 6 AuslG auf die oben dargestellten erhöhten Anforderungen hinsichtlich der Erheblichkeit, Konkretheit und Unmittelbarkeit jener Gefährdung abzustellen, da der Nichtzugang der Klägerin zu der von ihr wegen dieses Herzfehlers benötigten, in der Türkei zudem auch grundsätzlich vorhandenen aufwändigen medizinischen Versorgung letztlich seine Ursache in den allgemein schwierigen Lebensverhältnisse in der Türkei bzw. in den in besonderer Weise unzureichenden Lebensbedingungen gerade für im Zuge des PKK-Konfliktes aus den ländlichen Gebieten der Südost-Türkei geflohene kurdische Familien bei ihrer Niederlassung in den Großstädten der West-Türkei hat, die ihrerseits durchaus als eigenständige Bevölkerungsgruppe angesehen werden können (vgl. VGH München, Beschl. vom 10. Oktober 2000 - 25 B 99.32077 -, BVerwG, EZAR 043, Nr. 51 sowie Beschl. vom 29. April 2002 - 1 B 59/02 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2005 - 8 A 1242/03

    Türkei, Krankheit, Posttraumatische Belastungsstörung, Paranoid-halluzinatorische

    Soweit die Schweizerische Flüchtlingshilfe die eventuelle Abdeckung auch von Medikamentenkosten durch die Grüne Karte und deren Akzeptanz wegen des geringen Leistungsumfangs und bürokratischer Erschwernisse kritisch einschätzt, vgl. Kienholz (Schweizerische Flüchtlingshilfe), Die medizinische Versorgungslage in der Türkei, 13.8.2003, S. 8/9 m.w.N.; kritisch auch: OVG Rh.-Pf., Urteil vom 15.7.2003 - 10 A 10168/03.OVG -, UA S. 18/19; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 4.11.2003 - 9a K 4962/00.A -, Asylmagazin 1-2/2004, 32, jeweils m.w.N., stellt dies im Ergebnis nicht in Frage, dass mittellose Kranke benötigte Arzneimittel erhalten können.

    VGH Bad.-Württ., Urteil vom 7.11.2002 - A 12 S 907/00 -, UA S. 34, m.w.N.; siehe auch Auswärtiges Amt, Lagebericht Türkei vom 19.5.2004, S. 47; Kaya, Gutachten vom 3.5.2004, 21.2.2001 und 10.2.2001, jeweils an das VG Bremen; kritisch im konkreten Einzelfall: OVG Rh.-Pf., Urteil vom 15.7.2003 - 10 A 10168/03.OVG -, UA S. 19.

    So auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 7.11.2002 - A 12 S 907/00 -, UA S. 34, Auswärtiges Amt, Lagebericht Türkei vom 9.10.2002, S. 48; im konkreten Einzelfall wiederum kritisch: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.7.2003 - 10 A 10168/03.OVG -, UA S. 19.

  • VG Aachen, 16.03.2005 - 6 K 448/05

    Türkei, Kurden, Aleviten, Glaubwürdigkeit, Gruppenverfolgung, Situation bei

    Soweit die Schweizerische Flüchtlingshilfe die eventuelle Abdeckung auch von Medikamentenkosten durch die Grüne Karte und deren Akzeptanz wegen des geringen Leistungsumfangs und bürokratischer Erschwernisse kritisch einschätzt, vgl. Kienholz (Schweizerische Flüchtlingshilfe), Die medizinische Versorgungslage in der Türkei, 13. August 2003, S. 8/9 m.w.N.; kritisch auch: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. Juli 2003 - 10 A 10168/03.OVG -, UA S. 18/19; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 4. November 2003 - 9a K 4962/00.A -, Asylmagazin 1-2/2004, 32, jeweils m.w.N., stellt dies im Ergebnis nicht in Frage, dass mittellose Kranke benötigte Arzneimittel erhalten können.

    vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 7. November 2002 - A 12 S 907/00 -, UA S. 34 m.w.N.; siehe auch Auswärtiges Amt, Lagebericht Türkei vom 19. Mai 2004, S. 47; Kaya, Gutachten vom 3. Mai 2004, 21. Februar 2001 und 10. Februar 2001, jeweils an das VG Bremen; kritisch im konkreten Einzelfall: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. Juli 2003 - 10 A 10168/03.OVG -, UA S. 19.

    So auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 7. November 2002 - A 12 S 907/00 -, UA S. 34; Auswärtiges Amt, Lagebericht Türkei vom 9. Oktober 2002, S. 48; im konkreten Einzelfall wiederum kritisch: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. Juli 2003 - 10 A 10168/03.OVG -, UA S. 19.

  • OVG Niedersachsen, 19.08.2016 - 8 ME 87/16

    Abschiebungsverbot; Aufenthaltserlaubnis; Beschwerde; Dialyse; erhebliche

    Der Senat weist daher nur klarstellend darauf hin, dass sich die Gewährleistung zur Vermeidung des zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbotes nicht nur auf den zeitlichen Zusammenhang mit dem eigentlichen Abschiebevorgang beschränken darf (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 15.7.2003 - 10 A 10168/03 -, NVwZ Beilage 2004, 11, 13).
  • OVG Niedersachsen, 28.02.2005 - 11 LB 121/04

    Abschiebungsschutz; Behandlungsmöglichkeit; Bevölkerungsgruppe; erhebliche

    10 LA 30/03 - AuAS 2003, 126; dazu dass ein aus finanziellen Gründen eingeschränkter Zugang zu einer Heilbehandlung eine allgemeine Gefahr darstellen kann BVerwG, Beschl. v. 29.04.2002 - 1 B 59/02 , 1 PKH 10/02 -, Buchholz 402, 240, § 53 AuslG Nr. 60; VGH München, Beschl. v. 10.10.2000 - 25 B 99.32077 - juris; OVG Koblenz, Urt. v. 15.07.2003 - 10 A 10168/03 - NVwZ - Beil. I 2/2004, S. 11).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.02.2007 - 10 A 10952/06

    Türkei, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse,

    Soweit der Ausländer auf eine bestimmte Behandlung angewiesen ist, ist eine derartige Gefahr auch dann anzunehmen, wenn diese im Zielstaat entweder gar nicht zur Verfügung steht oder aber für den Betreffenden - sei es aus finanziellen Mitteln oder aus in seiner Person bzw. in der Erkrankung selbst liegenden Gründen - nicht erreichbar ist (vgl. dazu BVerwGE 105, S. 383, DVBl. 2003, S. 463 sowie Urt. des Senates vom 15. Juli 2003 - 10 A 10168/03.OVG -).
  • VG Minden, 18.05.2005 - 10 K 3020/03

    Streit über das Vorliegen eines Abschiebungsverbots; Drohen einer wesentlichen

    Die fehlende Finanzierbarkeit einer im Heimatland erhältlichen medizinischen Behandlung führt nicht automatisch dazu, dass die einem Ausländer im Falle seiner Abschiebung dorthin drohenden gesundheitlichen Gefahren als allgemeine Gefahr i.S.d. § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG einzustufen sind - vgl. VG Sigmaringen, Urteil vom 13. August 2003 - A 5 K 11176/03 - VG Oldenburg, Urteil vom 27. Januar 2004 - Az.: 12 A 550/03 - a.A. OVG Koblenz, Urteil vom 15. Juli 2003 - Az.: 10 A 10168/03 - offen gelassen von BVerwG, Beschluss vom 29. April 2002 - Az.: 1 B 59/02 - -.
  • VG Mainz, 13.02.2008 - 4 L 24/08

    Aidskranke Indonesierin darf vorerst bleiben

    Eine Abschiebung der Antragstellerin nach Indonesien ist nicht deshalb auszuschließen, weil sie die Kosten einer erforderlichen Behandlung nicht aufbringen könnte (vgl. dazu BVerwG, DVBl 2003, Seite 463; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. Juli 2003, Az.: 10 A 10168/03.OVG; Bay. VGH, AuAS 2007, Seite 118; Hess. VGH, AuAS 2004, Seite 20).
  • VG Oldenburg, 28.11.2005 - 3 A 4032/02

    Irak, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse,

    Diese Rechtsprechung (vgl. ebenso OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. Juli 2003 - 10 A 10168/03 -, NVwZ 2004, 11 ff.: ferner BVerwG, Beschluss vom 29. April 2002 - 1 B 59/02 -, Buchholz, 402.240 § 53 AuslG Nr. 60, das a.a.O. diesen rechtlichen Ansatz ausdrücklich in Betracht zieht, mangels Entscheidungserheblichkeit im dortigen Falle jedoch nicht weiter erörtert) ist auf den vorliegenden Fall übertragbar, zumal sie von im wesentlichen gleichen tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht (prinzipielle Verfügbarkeit erforderlicher Medikamente, Belastung der Kranken mit den Kosten der medizinischen Versorgung wegen Fehlens einer staatlichen Krankengrundversorgung oder -versicherung, unzureichende oder fehlende finanzielle Leistungsfähigkeit der betroffenen Kranken als - gemäß UNHCR, Auskunft vom 2. August 2005, a.a.O., auch im Irak schon wegen hoher Arbeitslosigkeit und niedriger Löhne zu unterstellende - "häufige Erscheinung", d.h. ganze Bevölkerungskreise erfassendes Phänomen), wie sie auch der hier zu treffenden Entscheidung zugrunde zu legen sind.
  • VG Schwerin, 06.01.2017 - 5 A 4666/15

    Ghana, Dialyse, medizinische Versorgung, krankheitsbedingtes Abschiebungsverbot

    Es sei nur klarstellend darauf hingewiesen, dass sich die Gewährleistung zur Vermeidung des zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbotes nicht nur auf den zeitlichen Zusammenhang mit dem eigentlichen Abschiebevorgang beschränken darf (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 15.7.2003 - 10 A 10168/03 NVwZ Beilage 2004, 11, 13).
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