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   OVG Saarland, 06.11.2015 - 1 B 151/15   

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https://dejure.org/2015,32893
OVG Saarland, 06.11.2015 - 1 B 151/15 (https://dejure.org/2015,32893)
OVG Saarland, Entscheidung vom 06.11.2015 - 1 B 151/15 (https://dejure.org/2015,32893)
OVG Saarland, Entscheidung vom 06. November 2015 - 1 B 151/15 (https://dejure.org/2015,32893)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens; effektiver Rechtsschutz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweiliger Rechtsschutz in Gestalt der vorläufigen Untersagung der Vergabe eines Dienstposten auf einen Mitbewerber; Geltendmachung der Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs; Verwirkung des Rechts zur Beantragung einstweiligen Rechtsschutzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 123; GG Art. 19 Abs. 4; GG Art. 33 Abs. 2
    Einstweiliger Rechtsschutz in Gestalt der vorläufigen Untersagung der Vergabe eines Dienstposten auf einen Mitbewerber; Geltendmachung der Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs; Verwirkung des Rechts zur Beantragung einstweiligen Rechtsschutzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 29.11.2012 - 2 C 6.11

    Konkurrentenstreit; Richterstelle; Beförderung; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszug aus OVG Saarland, 06.11.2015 - 1 B 151/15
    Es heißt in letztgenanntem Urteil, dass ein Abbruch eines Auswahlverfahrens die Rechtsfolge des Erlöschens des Bewerbungsverfahrensanspruchs nur dann nach sich ziehe, wenn er rechtsbeständig ist, und dass das Gebot effektiven Rechtsschutzes fordere, dass jeder Bewerber die Möglichkeit erhalte, im Wege vorläufigen Rechtsschutzes das Erlöschen des Bewerbungsverfahrensanspruchs zu verhindern, indem er eine einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO mit dem Ziel anstrebt, den Dienstherrn zur Fortführung des Stellenbesetzungsverfahren zu verpflichten.(BVerwG, Urteil vom 29.11.2012 - 2 C 6/11 -, juris Rdnrn. 11 f.) Bis zu diesem Urteil fehlte es in der obergerichtlichen Rechtsprechung an einer hinreichend einheitlichen Maßstabsbildung zur Frage, auf welchem rechtlichen Weg sich ein Beamter gegen einen unberechtigten Abbruch eines Auswahlverfahrens zur Wehr setzen kann.(BVerwG, Urteil vom 3.12.2014 - 2 A 3/13 -, juris Rdnrn. 23 und 25) Durch das Urteil vom 29.11.2012 ist geklärt, dass Primärrechtsschutz gegen den unberechtigten Abbruch eines Auswahlverfahrens allein im Wege eines Verfahrens auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO geltend gemacht werden kann.(BVerwG, Urteil vom 3.12.2014, a.a.O., Rdnr. 23, und Urteil vom 29.11.2012, a.a.O., Rdnr. 12) Macht der Beamte von der Möglichkeit, um einstweiligen Rechtsschutz gegen den Abbruch des Auswahlverfahrens nachzusuchen, keinen Gebrauch, so wird der Abbruch rechtsbeständig und der Beamte ist von anschließenden Schadensersatzansprüchen ausgeschlossen.(BVerwG, Urteil vom 29.11.2012, a.a.O., Rdnr. 12) Diese Entscheidung ist in den ersten Monaten des Jahres 2013 in zahlreichen Fachzeitschriften veröffentlicht und diskutiert sowie in der Folge in der einschlägigen Kommentarliteratur abgehandelt worden.

    Im Übrigen ist höchstrichterlich selbst in Bezug auf Ausschreibungen, die nicht ausdrücklich nur "vorsorglich" erfolgen, anerkannt, dass der Dienstherr das Verfahren aufgrund seines Beurteilungsspielraums bei der Bewerberauswahl abbrechen kann, wenn kein Bewerber seinen Erwartungen entspricht.(BVerwG, Urteil vom 29.11.2012, a.a.O., Rdnr. 17 m.w.N.).

  • BVerwG, 03.12.2014 - 2 A 3.13

    Abbruch; Aufgabenbereich; Ausschreibung; Auswahlverfahren;

    Auszug aus OVG Saarland, 06.11.2015 - 1 B 151/15
    Es heißt in letztgenanntem Urteil, dass ein Abbruch eines Auswahlverfahrens die Rechtsfolge des Erlöschens des Bewerbungsverfahrensanspruchs nur dann nach sich ziehe, wenn er rechtsbeständig ist, und dass das Gebot effektiven Rechtsschutzes fordere, dass jeder Bewerber die Möglichkeit erhalte, im Wege vorläufigen Rechtsschutzes das Erlöschen des Bewerbungsverfahrensanspruchs zu verhindern, indem er eine einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO mit dem Ziel anstrebt, den Dienstherrn zur Fortführung des Stellenbesetzungsverfahren zu verpflichten.(BVerwG, Urteil vom 29.11.2012 - 2 C 6/11 -, juris Rdnrn. 11 f.) Bis zu diesem Urteil fehlte es in der obergerichtlichen Rechtsprechung an einer hinreichend einheitlichen Maßstabsbildung zur Frage, auf welchem rechtlichen Weg sich ein Beamter gegen einen unberechtigten Abbruch eines Auswahlverfahrens zur Wehr setzen kann.(BVerwG, Urteil vom 3.12.2014 - 2 A 3/13 -, juris Rdnrn. 23 und 25) Durch das Urteil vom 29.11.2012 ist geklärt, dass Primärrechtsschutz gegen den unberechtigten Abbruch eines Auswahlverfahrens allein im Wege eines Verfahrens auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO geltend gemacht werden kann.(BVerwG, Urteil vom 3.12.2014, a.a.O., Rdnr. 23, und Urteil vom 29.11.2012, a.a.O., Rdnr. 12) Macht der Beamte von der Möglichkeit, um einstweiligen Rechtsschutz gegen den Abbruch des Auswahlverfahrens nachzusuchen, keinen Gebrauch, so wird der Abbruch rechtsbeständig und der Beamte ist von anschließenden Schadensersatzansprüchen ausgeschlossen.(BVerwG, Urteil vom 29.11.2012, a.a.O., Rdnr. 12) Diese Entscheidung ist in den ersten Monaten des Jahres 2013 in zahlreichen Fachzeitschriften veröffentlicht und diskutiert sowie in der Folge in der einschlägigen Kommentarliteratur abgehandelt worden.

    Dass das Bundesverwaltungsgericht diese Rechtsprechung in seinem Urteil vom 3.12.2014 fortentwickelt hat und seither gilt, dass die notwendige zeitnahe Klärung im Rahmen eines einstweiligen Anordnungsverfahrens binnen einer Frist von einem Monat nach Zugang der Abbruchmitteilung zu beantragen ist(BVerwG, Urteil vom 3.12.2014, a.a.O., Rdnr. 24), ändert nichts daran, dass den Rechtsschutzsuchenden schon aufgrund des Urteils vom 29.11.2012 bekannt war oder bekannt sein musste, dass sie eine behauptete Verletzung in ihrem Bewerbungsverfahrensanspruch zeitnah im Wege eines Antrags nach § 123 VwGO rügen müssen, um ein Erlöschen ihres Bewerbungsverfahrensanspruchs und den Verlust eines etwaigen Schadensersatzanspruchs infolge eines rechtsbeständigen Abbruchs des Auswahlverfahrens zu verhindern.

  • BVerfG, 26.01.1972 - 2 BvR 255/67

    Verwirkung der Befugnis zur Anrufung der Gerichte

    Auszug aus OVG Saarland, 06.11.2015 - 1 B 151/15
    Ob hiernach im Einzelfall eine Verwirkung eingetreten ist, sei eine Frage der Würdigung des Sachverhalts und der Anwendung einfachen Rechts.(BVerfG, Urteil vom 26.1.1972 - 2 BvR 255/67 -, juris Rdnrn. 18 ff. m.w.N.; Nichtannahmebeschlüsse vom 28.3.2006 - 1 BvR 1127/04 - und vom 27.12.2012 - 1 BvR 2862/11 und 2046/12 -, jew. juris; ebenso speziell für das Beamtenrecht: BVerwG, Beschlüsse vom 29.10.2008 - 2 B 22/08 - und vom 6.6.2014 - 2 B 75/13 -, jew. juris).
  • BVerwG, 06.06.2014 - 2 B 75.13

    Freigestelltes Personalratsmitglied; Nachzeichnung des beruflichen Werdegangs;

    Auszug aus OVG Saarland, 06.11.2015 - 1 B 151/15
    Ob hiernach im Einzelfall eine Verwirkung eingetreten ist, sei eine Frage der Würdigung des Sachverhalts und der Anwendung einfachen Rechts.(BVerfG, Urteil vom 26.1.1972 - 2 BvR 255/67 -, juris Rdnrn. 18 ff. m.w.N.; Nichtannahmebeschlüsse vom 28.3.2006 - 1 BvR 1127/04 - und vom 27.12.2012 - 1 BvR 2862/11 und 2046/12 -, jew. juris; ebenso speziell für das Beamtenrecht: BVerwG, Beschlüsse vom 29.10.2008 - 2 B 22/08 - und vom 6.6.2014 - 2 B 75/13 -, jew. juris).
  • BVerfG, 27.12.2012 - 1 BvR 2862/11

    Nichtannahmebeschluss: Verwirkung des Klagerechts im verwaltungsgerichtlichen

    Auszug aus OVG Saarland, 06.11.2015 - 1 B 151/15
    Ob hiernach im Einzelfall eine Verwirkung eingetreten ist, sei eine Frage der Würdigung des Sachverhalts und der Anwendung einfachen Rechts.(BVerfG, Urteil vom 26.1.1972 - 2 BvR 255/67 -, juris Rdnrn. 18 ff. m.w.N.; Nichtannahmebeschlüsse vom 28.3.2006 - 1 BvR 1127/04 - und vom 27.12.2012 - 1 BvR 2862/11 und 2046/12 -, jew. juris; ebenso speziell für das Beamtenrecht: BVerwG, Beschlüsse vom 29.10.2008 - 2 B 22/08 - und vom 6.6.2014 - 2 B 75/13 -, jew. juris).
  • BVerwG, 29.10.2008 - 2 B 22.08

    Verwirkung des Anspruchs eines Beamten auf Gewährung einer höheren Sonderzahlung

    Auszug aus OVG Saarland, 06.11.2015 - 1 B 151/15
    Ob hiernach im Einzelfall eine Verwirkung eingetreten ist, sei eine Frage der Würdigung des Sachverhalts und der Anwendung einfachen Rechts.(BVerfG, Urteil vom 26.1.1972 - 2 BvR 255/67 -, juris Rdnrn. 18 ff. m.w.N.; Nichtannahmebeschlüsse vom 28.3.2006 - 1 BvR 1127/04 - und vom 27.12.2012 - 1 BvR 2862/11 und 2046/12 -, jew. juris; ebenso speziell für das Beamtenrecht: BVerwG, Beschlüsse vom 29.10.2008 - 2 B 22/08 - und vom 6.6.2014 - 2 B 75/13 -, jew. juris).
  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1127/04

    Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde wegen Verwirkung des Klagerechts im

    Auszug aus OVG Saarland, 06.11.2015 - 1 B 151/15
    Ob hiernach im Einzelfall eine Verwirkung eingetreten ist, sei eine Frage der Würdigung des Sachverhalts und der Anwendung einfachen Rechts.(BVerfG, Urteil vom 26.1.1972 - 2 BvR 255/67 -, juris Rdnrn. 18 ff. m.w.N.; Nichtannahmebeschlüsse vom 28.3.2006 - 1 BvR 1127/04 - und vom 27.12.2012 - 1 BvR 2862/11 und 2046/12 -, jew. juris; ebenso speziell für das Beamtenrecht: BVerwG, Beschlüsse vom 29.10.2008 - 2 B 22/08 - und vom 6.6.2014 - 2 B 75/13 -, jew. juris).
  • OVG Saarland, 15.01.2018 - 1 A 613/16

    Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung

    Zur Begründung hat das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf den Beschluss des Senats vom 6.11.2015 - 1 B 151/15 - in dem zwischen den Beteiligten anhängig gewesenen Eilrechtsschutzverfahren ausgeführt, der Schadensersatzanspruch scheitere bereits an der Regelung des § 839 Abs. 3 BGB, weil die Klägerin den Schaden nicht durch den Gebrauch eines Rechtsmittels abgewendet habe.

    Der Senat hat bereits in dem zwischen den Beteiligten ergangenen Beschluss vom 6.11.2015 - 1 B 151/15 - ausgeführt, dass durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29.11.2012.

    Die Klägerin hat nach eigenen Bekundungen im Beschwerdeverfahren 1 B 151/15 spätestens nach Urlaubsrückkehr im Dezember 2012 von dem Abbruch des Auswahlverfahrens und am 11.1.2013 von der Besetzung des Dienstpostens mit dem Beamten RAR W. Kenntnis erlangt.

  • VG Schleswig, 25.03.2024 - 12 B 18/24
    Insofern ist es nicht zu beanstanden, dass der Antragsgegner beabsichtigt, die Stelle nunmehr im Wege der ämtergleichen Versetzung mit der Oberstudiendirektorin XXXX zu besetzen und das streitgegenständliche Stellenbesetzungsverfahren aus diesem Grund abgebrochen hat (vgl. zum rechtmäßigen Abbruch zwecks amtsangemessener Beschäftigung eines anderen Beamten auch: OVG Saarlouis, Beschluss vom 6. November 2015 - 1 B 151/15 -, juris Rn. 25).
  • VG Saarlouis, 27.09.2016 - 3 K 1287/14

    Abwasserrecht: Verwirkung von Rechten

    Ein Recht (oder ein Anspruch) ist verwirkt, wenn der Berechtigte es längere Zeit nicht geltend gemacht hat und der Verpflichtete sich mit Rücksicht auf das gesamte Verhalten des Berechtigten darauf eingerichtet hat und sich auch darauf einrichten durfte, dass dieser das Recht auch in Zukunft nicht mehr geltend machen werde(vgl. nur OVG des Saarlandes, Beschluss vom 06.11.2015 -1 B 151/15-, zur Verwirkung prozessualer Rechte; Bayr. VGH, Beschluss vom 01.09.2015 -22 ZB 15.1360-; jew. zit. nach juris).
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