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   OVG Saarland, 10.03.2017 - 1 B 324/16   

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https://dejure.org/2017,8011
OVG Saarland, 10.03.2017 - 1 B 324/16 (https://dejure.org/2017,8011)
OVG Saarland, Entscheidung vom 10.03.2017 - 1 B 324/16 (https://dejure.org/2017,8011)
OVG Saarland, Entscheidung vom 10. März 2017 - 1 B 324/16 (https://dejure.org/2017,8011)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    Beförderungsverfahren bei der Deutschen Telekom AG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überprüfung des Organisationsermessens der Deutschen Telekom AG durch das Gericht bei der Verteilung der ihr zur Verfügung stehenden Beförderungsstellen auf die einzelnen Betriebseinheiten des Konzerns; Beschränkung der gerichtlichen Kontrolle auf die Prüfung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überprüfung des Organisationsermessens der Deutschen Telekom AG durch das Gericht bei der Verteilung der ihr zur Verfügung stehenden Beförderungsstellen auf die einzelnen Betriebseinheiten des Konzerns; Beschränkung der gerichtlichen Kontrolle auf die Prüfung der ...

  • rechtsportal.de

    GG Art. 33 Abs. 2 ; VwGO § 123 Abs. 3
    Überprüfung des Organisationsermessens der Deutschen Telekom AG durch das Gericht bei der Verteilung der ihr zur Verfügung stehenden Beförderungsstellen auf die einzelnen Betriebseinheiten des Konzerns; Beschränkung der gerichtlichen Kontrolle auf die Prüfung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2013 - 1 B 133/13

    Beförderungsrunde für Telekom-Beamte

    Auszug aus OVG Saarland, 10.03.2017 - 1 B 324/16
    OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.3.2013 - 1 B 133/13 -, juris, Rdnrn. 56 ff., mit weiteren Nachweisen; Bayerischer VGH, Beschluss vom 23.5.2013 - 6 CE 13.486 -, juris Rdnrn. 8 f. mit weiteren Nachweisen.

    so auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.3.2013 - 1 B 133/13 -, juris, Rdnrn. 60 ff.

  • OVG Saarland, 29.03.2016 - 1 B 2/16

    Zum Beurteilungssystem der Deutschen Telekom - Beurteilungsrichtlinien in der

    Auszug aus OVG Saarland, 10.03.2017 - 1 B 324/16
    OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 30.3.2016 - 1 B 249/15 - und vom 29.3.2016 - 1 B 2/16 -, beide in juris.

    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.3.2016 - 1 B 2/16 -, a.a.O., juris-Rdnr. 33.

  • BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 21.16

    Dienstliche Beurteilung kann auch von nur einem Beurteiler erstellt werden, wenn

    Auszug aus OVG Saarland, 10.03.2017 - 1 B 324/16
    zur Rechtswidrigkeit der Aufnahme von Beamten unterschiedlicher Laufbahnen in eine Vergleichsgruppe: BVerwG, Urteil vom 2.3.2017 - 2 C 21.16 -, Pressemitteilung Nr. 12/2017, im Volltext noch nicht veröffentlicht.
  • OVG Saarland, 30.03.2016 - 1 B 249/15

    Zum Beurteilungssystem der Deutschen Telekom - Beurteilungsrichtlinien i.d.F. v.

    Auszug aus OVG Saarland, 10.03.2017 - 1 B 324/16
    OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 30.3.2016 - 1 B 249/15 - und vom 29.3.2016 - 1 B 2/16 -, beide in juris.
  • OVG Saarland, 21.06.2013 - 1 B 311/13

    Streitwert in beamtenrechtlichen Verfahren betreffend die vorläufige Untersagung

    Auszug aus OVG Saarland, 10.03.2017 - 1 B 324/16
    Die Streitwertfestsetzung beruht auf den §§ 63 Abs. 2 und 3, 53 Abs. 2 Nr. 1, 52 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1, Satz 4, 47 Abs. 1 und 40 GKG unter Berücksichtigung der zum 1. März 2016 erfolgten Besoldungserhöhung, wobei sich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats der Streitwert auf ein Viertel des Jahresbetrages des Endgrundgehalts des angestrebten Amtes beläuft - siehe Nrn. 10.2 und 10.3 der Empfehlungen des Streitwertkataloges für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 - (A 9_vz+Z PNU: Endgrundgehalt A 9 3.255,86 Euro + ruhegehaltsfähige Amtszulage 280, 01 Euro = 3.353,87 Euro x 12 : 4 = 10.607,61 Euro) und eine weitere Halbierung des Streitwerts im vorläufigen Rechtsschutzverfahren unterbleibt, weil dieses im Verhältnis zu dem Hauptsachebegehren, die beabsichtigte Beförderung eines Mitbewerbers zwecks Ermöglichung einer Neubescheidung der eigenen Bewerbung zu unterbinden, jedenfalls in Teilen die Hauptsache vorwegnimmt (Beschlüsse des Senats vom 21.6.2013 - 1 B 311/13 - und vom 25.10.2016 - 1 B 313/16 -).
  • OVG Saarland, 25.10.2016 - 1 B 313/16

    Voraussetzungen einer Zwischenregelung nach Art. 19 Abs. 4 GG im Rahmen eines

    Auszug aus OVG Saarland, 10.03.2017 - 1 B 324/16
    Die Streitwertfestsetzung beruht auf den §§ 63 Abs. 2 und 3, 53 Abs. 2 Nr. 1, 52 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1, Satz 4, 47 Abs. 1 und 40 GKG unter Berücksichtigung der zum 1. März 2016 erfolgten Besoldungserhöhung, wobei sich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats der Streitwert auf ein Viertel des Jahresbetrages des Endgrundgehalts des angestrebten Amtes beläuft - siehe Nrn. 10.2 und 10.3 der Empfehlungen des Streitwertkataloges für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 - (A 9_vz+Z PNU: Endgrundgehalt A 9 3.255,86 Euro + ruhegehaltsfähige Amtszulage 280, 01 Euro = 3.353,87 Euro x 12 : 4 = 10.607,61 Euro) und eine weitere Halbierung des Streitwerts im vorläufigen Rechtsschutzverfahren unterbleibt, weil dieses im Verhältnis zu dem Hauptsachebegehren, die beabsichtigte Beförderung eines Mitbewerbers zwecks Ermöglichung einer Neubescheidung der eigenen Bewerbung zu unterbinden, jedenfalls in Teilen die Hauptsache vorwegnimmt (Beschlüsse des Senats vom 21.6.2013 - 1 B 311/13 - und vom 25.10.2016 - 1 B 313/16 -).
  • VGH Bayern, 23.05.2013 - 6 CE 13.486

    Bundesbeamtenrecht; Beförderungskonkurrenz; Deutsche Telekom (Beförderungsrunde

    Auszug aus OVG Saarland, 10.03.2017 - 1 B 324/16
    OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.3.2013 - 1 B 133/13 -, juris, Rdnrn. 56 ff., mit weiteren Nachweisen; Bayerischer VGH, Beschluss vom 23.5.2013 - 6 CE 13.486 -, juris Rdnrn. 8 f. mit weiteren Nachweisen.
  • VG Saarlouis, 27.04.2017 - 2 L 2612/16

    Anforderungen an die Begründung des Gesamturteils in dienstlichen Beurteilungen

    Beschlüsse der Kammer vom 11.10.2016 - 2 L 1255/16 -, 12.10.2016 - 2 L 1257/16 -, 13.10.2016 - 2 L 1272/16 - und vom 8.11.2016 - 2 L 1256/16 - ferner ausdrücklich hinsichtlich der zweiten aktualisierten Fassung der Beurteilungsrichtlinien vom 19.6.2015: OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 29.3.2016 - 1 B 2/16 - und vom 30.3.2016 - 1 B 249/15 - ferner: Beschluss vom 10.3.2017 - 1 B 324/16 -, jeweils dok.

    zur notwendigen Berücksichtigung einer vom zu beurteilenden Beamten gegenüber seinem Statusamt höherwertigen Verwendung etwa: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 10.3.2017 - 1 B 324/16 -, a.a.O., m.w.N.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2018 - 1 B 541/18

    Besetzung der zugeteilten Beförderungsplanstelle der Besoldungsgruppe B 3 mit

    OVG, Beschluss vom 4. Dezember 2015 - 2 EO 94/15 -, juris, Rn. 8 f., und OVG Saarl., Beschluss vom 10. März 2017 - 1 B 324/16 -, juris, Rn. 5 f.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2020 - 1 B 873/19

    Antrag auf einstweilige Anordnung gerichtet auf die Untersagung der Besetzung

    OVG, Beschluss vom 4. Dezember 2015 - 2 EO 94/15 -, juris, Rn. 8 f., und OVG Saarl., Beschluss vom 10. März 2017 - 1 B 324/16 -, juris, Rn. 5 f. Vgl. zum Maßstab der gerichtlichen Prüfung von Organisationsentscheidungen auch Lorse, ZBR 2020, 73 (74).
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