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   OVG Saarland, 23.05.2017 - 2 D 379/17   

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OVG Saarland, 23.05.2017 - 2 D 379/17 (https://dejure.org/2017,18380)
OVG Saarland, Entscheidung vom 23.05.2017 - 2 D 379/17 (https://dejure.org/2017,18380)
OVG Saarland, Entscheidung vom 23. Mai 2017 - 2 D 379/17 (https://dejure.org/2017,18380)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 42 ZPO, § 45 ZPO, § 47 ZPO, § 54 VwGO
    Ablehnungsgesuch bezüglich des gesamten Spruchkörpers; dienstliche Stellungnahme bei offensichtlicher Unzulässigkeit des Ablehnungsgesuchs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit; Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Klage eines Schülers gegen die Nichtversetzungsentscheidung der Klassenkonferenz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit; Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Klage eines Schülers gegen die Nichtversetzungsentscheidung der Klassenkonferenz

  • rechtsportal.de

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit; Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Klage eines Schülers gegen die Nichtversetzungsentscheidung der Klassenkonferenz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ablehnungsgesuch gegen "das Gericht" ist unzulässig!

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Versetzung (Schüler) - Befangenheit des Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 22.04.2009 - 1 BvR 887/09

    Unzulässigkeit eines Richterablehnungsgesuchs mangels hinreichender Begründung -

    Auszug aus OVG Saarland, 23.05.2017 - 2 D 379/17
    Ihre Mitwirkung verletzt nicht die durch die §§ 45, 47 ZPO i.V.m. § 54 Abs. 1 VwGO konkretisierte Garantie des gesetzlichen Richters.(Ständige Rechtsprechung des BVerwG, vgl. Beschluss vom 24.1.1973 - 3 CB 123.71 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 13; zuletzt bspw. Beschluss vom 2.1.2017 - 5 C 10/15 D - vgl. des Weiteren auch OVG NRW, Beschluss vom 9.2.2017 - 4 A 427/16 - jeweils zitiert nach juris) Einer dienstlichen Stellungnahme der Richter oder des Richters bedarf es bei offensichtlicher Unzulässigkeit nicht.(BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 22.4.2009 -1 BvR 887/09 - juris).

    Soweit die Voreingenommenheit auf die Mitwirkung bei der nach Meinung des Klägers unrichtigen Entscheidung in dem vorangegangenen Anordnungsverfahren gestützt wird, kann hiermit offenkundig eine Befangenheit des Senates nicht begründet werden.(Vgl. hierzu allgemein BVerfG, Beschlüsse vom 02.05.2006, Az.: 1 BvR 698/06, vom 12.07.2006, Az.: 2 BvR 513/06, vom 22.04.2009, Az.: 1 BvR 887/09, und vom 03.07.2013, Az.: 1 BvR 782/12; jeweils zitiert nach juris) Auch die auf einer "Verschwörungstheorie" basierenden Mutmaßungen des Vaters des Klägers lassen keine objektiv greifbaren Anhaltspunkte für die Besorgnis der Befangenheit erkennen.

  • BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 698/06

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die von der Kultusministerkonferenz

    Auszug aus OVG Saarland, 23.05.2017 - 2 D 379/17
    Soweit die Voreingenommenheit auf die Mitwirkung bei der nach Meinung des Klägers unrichtigen Entscheidung in dem vorangegangenen Anordnungsverfahren gestützt wird, kann hiermit offenkundig eine Befangenheit des Senates nicht begründet werden.(Vgl. hierzu allgemein BVerfG, Beschlüsse vom 02.05.2006, Az.: 1 BvR 698/06, vom 12.07.2006, Az.: 2 BvR 513/06, vom 22.04.2009, Az.: 1 BvR 887/09, und vom 03.07.2013, Az.: 1 BvR 782/12; jeweils zitiert nach juris) Auch die auf einer "Verschwörungstheorie" basierenden Mutmaßungen des Vaters des Klägers lassen keine objektiv greifbaren Anhaltspunkte für die Besorgnis der Befangenheit erkennen.
  • BVerwG, 05.12.1975 - VI C 129.74

    Abgelehnte Richter - Unzulässige Mitwirkung - Entscheidung über Ablehnungsgesuch

    Auszug aus OVG Saarland, 23.05.2017 - 2 D 379/17
    Die Ablehnung kann auf alle Mitglieder eines Spruchkörpers ausnahmsweise nur dann erstreckt werden, wenn die Besorgnis der Befangenheit aus bestimmten Anhaltspunkten einer Kollegialentscheidung hergeleitet wird(BVerwG, Urteil vom 5.12.1975 - VI C 129.74 - juris) oder wenn Befangenheitsgründe individuell auf einzelne Richter bezogen werden, aber für jeden dem Spruchkörper angehörenden Richter gleichermaßen gelten sollen.(BVerwG, Urteil vom 2.7.1976 - VI C 109.75 - juris) Diesen Voraussetzungen entspricht der Vortrag des Klägers aber nicht.
  • BVerfG, 12.07.2006 - 2 BvR 513/06

    Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters durch Entscheidung über

    Auszug aus OVG Saarland, 23.05.2017 - 2 D 379/17
    Soweit die Voreingenommenheit auf die Mitwirkung bei der nach Meinung des Klägers unrichtigen Entscheidung in dem vorangegangenen Anordnungsverfahren gestützt wird, kann hiermit offenkundig eine Befangenheit des Senates nicht begründet werden.(Vgl. hierzu allgemein BVerfG, Beschlüsse vom 02.05.2006, Az.: 1 BvR 698/06, vom 12.07.2006, Az.: 2 BvR 513/06, vom 22.04.2009, Az.: 1 BvR 887/09, und vom 03.07.2013, Az.: 1 BvR 782/12; jeweils zitiert nach juris) Auch die auf einer "Verschwörungstheorie" basierenden Mutmaßungen des Vaters des Klägers lassen keine objektiv greifbaren Anhaltspunkte für die Besorgnis der Befangenheit erkennen.
  • BVerfG, 22.02.1960 - 2 BvR 36/60

    Ausschließung von Richtern des BVerfG - Rechtsnatur der Entscheidung über

    Auszug aus OVG Saarland, 23.05.2017 - 2 D 379/17
    Das Gesetz sieht nur die Ablehnung eines bestimmten Richters, nicht aber des gesamten Spruchkörpers oder des gesamten Gerichts vor.(vgl. BVerfG, Beschluss vom 22.2.1960 - 2 BvR 36/60 - BVerfGE 11, 1-6; juris) Der Kläger unterstellt "dem OVG" und "den beteiligten Richtern" generell Voreingenommenheit aufgrund der offenbar Jahre zurückliegenden Befassung mit Rechtsstreiten seines Vaters (u.a. in Zusammenhang mit dessen 2009 begonnenem, letztlich aber nicht abgeschlossenem Lehramtsstudium).
  • BVerfG, 03.07.2013 - 1 BvR 782/12

    Religions- oder Konfessionszugehörigkeit eines Richters zur Begründung einer

    Auszug aus OVG Saarland, 23.05.2017 - 2 D 379/17
    Soweit die Voreingenommenheit auf die Mitwirkung bei der nach Meinung des Klägers unrichtigen Entscheidung in dem vorangegangenen Anordnungsverfahren gestützt wird, kann hiermit offenkundig eine Befangenheit des Senates nicht begründet werden.(Vgl. hierzu allgemein BVerfG, Beschlüsse vom 02.05.2006, Az.: 1 BvR 698/06, vom 12.07.2006, Az.: 2 BvR 513/06, vom 22.04.2009, Az.: 1 BvR 887/09, und vom 03.07.2013, Az.: 1 BvR 782/12; jeweils zitiert nach juris) Auch die auf einer "Verschwörungstheorie" basierenden Mutmaßungen des Vaters des Klägers lassen keine objektiv greifbaren Anhaltspunkte für die Besorgnis der Befangenheit erkennen.
  • BVerwG, 24.01.1973 - III CB 123.71

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Saarland, 23.05.2017 - 2 D 379/17
    Ihre Mitwirkung verletzt nicht die durch die §§ 45, 47 ZPO i.V.m. § 54 Abs. 1 VwGO konkretisierte Garantie des gesetzlichen Richters.(Ständige Rechtsprechung des BVerwG, vgl. Beschluss vom 24.1.1973 - 3 CB 123.71 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 13; zuletzt bspw. Beschluss vom 2.1.2017 - 5 C 10/15 D - vgl. des Weiteren auch OVG NRW, Beschluss vom 9.2.2017 - 4 A 427/16 - jeweils zitiert nach juris) Einer dienstlichen Stellungnahme der Richter oder des Richters bedarf es bei offensichtlicher Unzulässigkeit nicht.(BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 22.4.2009 -1 BvR 887/09 - juris).
  • BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 109.75

    Richterablehnung - Besorgnis der Befangenheit - Erstantragsverfahren -

    Auszug aus OVG Saarland, 23.05.2017 - 2 D 379/17
    Die Ablehnung kann auf alle Mitglieder eines Spruchkörpers ausnahmsweise nur dann erstreckt werden, wenn die Besorgnis der Befangenheit aus bestimmten Anhaltspunkten einer Kollegialentscheidung hergeleitet wird(BVerwG, Urteil vom 5.12.1975 - VI C 129.74 - juris) oder wenn Befangenheitsgründe individuell auf einzelne Richter bezogen werden, aber für jeden dem Spruchkörper angehörenden Richter gleichermaßen gelten sollen.(BVerwG, Urteil vom 2.7.1976 - VI C 109.75 - juris) Diesen Voraussetzungen entspricht der Vortrag des Klägers aber nicht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2017 - 4 A 427/16

    Rechtsmissbräuchlichkeit des Antrags auf Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis

    Auszug aus OVG Saarland, 23.05.2017 - 2 D 379/17
    Ihre Mitwirkung verletzt nicht die durch die §§ 45, 47 ZPO i.V.m. § 54 Abs. 1 VwGO konkretisierte Garantie des gesetzlichen Richters.(Ständige Rechtsprechung des BVerwG, vgl. Beschluss vom 24.1.1973 - 3 CB 123.71 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 13; zuletzt bspw. Beschluss vom 2.1.2017 - 5 C 10/15 D - vgl. des Weiteren auch OVG NRW, Beschluss vom 9.2.2017 - 4 A 427/16 - jeweils zitiert nach juris) Einer dienstlichen Stellungnahme der Richter oder des Richters bedarf es bei offensichtlicher Unzulässigkeit nicht.(BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 22.4.2009 -1 BvR 887/09 - juris).
  • OVG Saarland, 10.10.2018 - 1 A 504/17

    Beendigung eines Beamtenverhältnisses nach rechtskräftiger Verurteilung wegen

    Ein auf diese Vorschriften gestütztes Ablehnungsgesuch, welches der Kläger im Übrigen weder beim Verwaltungsgericht, noch beim Oberverwaltungsgericht eingebracht hat, wäre wegen fehlender Individualisierung und mangels substantiierter Begründung offensichtlich unzulässig.(s. hierzu ausführlich OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.5.2017 - 2 D 379/17 -, juris).
  • OVG Saarland, 22.05.2017 - 2 F 417/17

    Erinnerung gegen Kostenansatz für das Beschwerdeverfahren

    Hiergegen hat der Antragsteller am 10.10.2016 Klage beim Verwaltungsgericht erhoben, die unter der Geschäftsnummer 1 K 1855/16 geführt wird und über die noch nicht entschieden ist.(Eine gegen die Versagung der Prozesskostenhilfe in diesem Hauptsacheverfahren durch Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 14.2.2017 - 1 K 1855/16 - ist beim Senat unter dem Aktenzeichen 2 D 379/17 anhängig.).
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