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   OVG Saarland, 24.07.2014 - 1 B 32/14.NC, 1 B 32/14.NC   

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OVG Saarland, 24.07.2014 - 1 B 32/14.NC, 1 B 32/14.NC (https://dejure.org/2014,18702)
OVG Saarland, Entscheidung vom 24.07.2014 - 1 B 32/14.NC, 1 B 32/14.NC (https://dejure.org/2014,18702)
OVG Saarland, Entscheidung vom 24. Juli 2014 - 1 B 32/14.NC, 1 B 32/14.NC (https://dejure.org/2014,18702)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    Art 12 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 5 Abs 2 KapVO SL, § 5 Abs 3 KapVO SL
    Zulassung zum Studium der Humanmedizin; Weitergeltung einer ohne Ausfertigungsvermerk bekannt gemachten Änderung der Studienordnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Weitergeltung einer ohne Ausfertigungsvermerk bekannt gemachten Änderung der Studienordnung für das Medizinstudium durch Umsetzung der Änderung mit Beginn des Wintersemesters (2013/2014)

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Weitergeltung einer ohne Ausfertigungsvermerk bekannt gemachten Änderung der Studienordnung für das Medizinstudium durch Umsetzung der Änderung mit Beginn des Wintersemesters (2013/2014)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Saarland, 25.07.2013 - 2 B 209/13

    Hochschulzulassung - Humanmedizin - Diskrepanz zwischen dem tatsächlichen und dem

    Auszug aus OVG Saarland, 24.07.2014 - 1 B 32/14
    OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 25.7.2013 - 2 B 143/13.NC u.a. - und 2 B 209/13.NC u.a. -, letztere zitiert nach juris Rdnr. 43; OVG Münster, Beschluss vom 6.1.2014 - 13 C 115/13 - zur Überprüfung der Ausfüllung des Curriculareigenanteils anhand eines quantifizierten Studienplanes.

    NC u.a. und 2 B 209/13.NC u.a.

    Soweit von Antragstellern geltend gemacht wird, bei der Schwundberechnung sei die Erhöhung der Bestandzahlen des Wintersemesters 2013/2014 als erstes Fachsemester infolge der Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 25.7.2013 nicht berücksichtigt worden, ist zu bemerken: In der Berechnung des Schwundausgleichs ist zwar im Wintersemester 2012/2013 als erstem Fachsemester die Bestandszahl 283 eingestellt, was der durch ZZVO SL 2012/2013 festgesetzten Höchstzahl entspricht, jedoch sind sowohl der während des ersten Fachsemesters seitens der Antragsgegnerin selbst vergebene weitere, 284. Studienplatz als auch diejenigen Studienplätze unberücksichtigt geblieben, die auf Grund der Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 25.7.2013 - 2 B 47/13.NC, 2 B 143/13.NC u.a., 2 B 209/13.NC u.a. - vergeben wurden.

  • OVG Saarland, 25.07.2013 - 2 B 143/13

    Einstweiliger Rechtsschutz - vorläufige Zulassung zum ersten Fachsemester des

    Auszug aus OVG Saarland, 24.07.2014 - 1 B 32/14
    OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 25.7.2013 - 2 B 143/13.NC u.a. - und 2 B 209/13.NC u.a. -, letztere zitiert nach juris Rdnr. 43; OVG Münster, Beschluss vom 6.1.2014 - 13 C 115/13 - zur Überprüfung der Ausfüllung des Curriculareigenanteils anhand eines quantifizierten Studienplanes.

    Soweit von Antragstellern geltend gemacht wird, bei der Schwundberechnung sei die Erhöhung der Bestandzahlen des Wintersemesters 2013/2014 als erstes Fachsemester infolge der Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 25.7.2013 nicht berücksichtigt worden, ist zu bemerken: In der Berechnung des Schwundausgleichs ist zwar im Wintersemester 2012/2013 als erstem Fachsemester die Bestandszahl 283 eingestellt, was der durch ZZVO SL 2012/2013 festgesetzten Höchstzahl entspricht, jedoch sind sowohl der während des ersten Fachsemesters seitens der Antragsgegnerin selbst vergebene weitere, 284. Studienplatz als auch diejenigen Studienplätze unberücksichtigt geblieben, die auf Grund der Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 25.7.2013 - 2 B 47/13.NC, 2 B 143/13.NC u.a., 2 B 209/13.NC u.a. - vergeben wurden.

  • OVG Saarland, 25.07.2013 - 2 B 47/13

    Hochschulzulassung - Humanmedizin - Diskrepanz zwischen dem tatsächlichen und dem

    Auszug aus OVG Saarland, 24.07.2014 - 1 B 32/14
    hierzu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.7.2013 - 2 B 47/13.NC - betreffend eine mit vier SWS in die Kapazitätsberechnung eingestellte Lehrveranstaltung, die in Wirklichkeit nur im Umfang von einem SWS ausgeführt wurde, sowie Beschlüsse vom 25.7.2013 - 1 B 143/13.

    Soweit von Antragstellern geltend gemacht wird, bei der Schwundberechnung sei die Erhöhung der Bestandzahlen des Wintersemesters 2013/2014 als erstes Fachsemester infolge der Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 25.7.2013 nicht berücksichtigt worden, ist zu bemerken: In der Berechnung des Schwundausgleichs ist zwar im Wintersemester 2012/2013 als erstem Fachsemester die Bestandszahl 283 eingestellt, was der durch ZZVO SL 2012/2013 festgesetzten Höchstzahl entspricht, jedoch sind sowohl der während des ersten Fachsemesters seitens der Antragsgegnerin selbst vergebene weitere, 284. Studienplatz als auch diejenigen Studienplätze unberücksichtigt geblieben, die auf Grund der Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 25.7.2013 - 2 B 47/13.NC, 2 B 143/13.NC u.a., 2 B 209/13.NC u.a. - vergeben wurden.

  • OVG Saarland, 28.06.2010 - 2 B 36/10

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 1. Fachsemester (WS

    Auszug aus OVG Saarland, 24.07.2014 - 1 B 32/14
    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.6.2010 - 2 B 36/10.NC u.a. - m.w.N.

    Teil II "Curricularanteile" der Kapazitätsberechnung sowie OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.6.2010 - 2 B 36/10.NC u.a. -.

  • OVG Bremen, 20.09.2013 - 1 B 143/13

    Duldungsanspruch und Erteilung einer humanitären Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus OVG Saarland, 24.07.2014 - 1 B 32/14
    hierzu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.7.2013 - 2 B 47/13.NC - betreffend eine mit vier SWS in die Kapazitätsberechnung eingestellte Lehrveranstaltung, die in Wirklichkeit nur im Umfang von einem SWS ausgeführt wurde, sowie Beschlüsse vom 25.7.2013 - 1 B 143/13.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.01.2014 - 13 C 115/13

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin

    Auszug aus OVG Saarland, 24.07.2014 - 1 B 32/14
    OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 25.7.2013 - 2 B 143/13.NC u.a. - und 2 B 209/13.NC u.a. -, letztere zitiert nach juris Rdnr. 43; OVG Münster, Beschluss vom 6.1.2014 - 13 C 115/13 - zur Überprüfung der Ausfüllung des Curriculareigenanteils anhand eines quantifizierten Studienplanes.
  • VG Göttingen, 25.07.2014 - 1 B 101/14

    Anforderungsprofil; Beamtenrecht; Begrenzung; Bewerberkreis;

    Auszug aus OVG Saarland, 24.07.2014 - 1 B 32/14
    Dies bedarf indes ebenso wenig einer näheren Prüfung wie die jedenfalls in den Verfahren 1 B 91/14.NC - 1 B 101/14.NC aufzuwerfende Frage, ob die kapazitätswirksame Belegung von Studienplätzen nicht letztlich ein Aspekt der innerkapazitären Vergabe von Studienplätzen ist und diesbezügliche Einwände von daher nicht mit Erfolg in sogenannten Kapazitätsprozessen, in denen es darum geht, ob außerkapazitäre Studienplätze zur Verfügung stehen, vorgebracht werden können.
  • OVG Sachsen, 08.07.2014 - 1 B 91/14

    Beseitigungsanordnung, Photovoltaikanlage, Abstandsfläche

    Auszug aus OVG Saarland, 24.07.2014 - 1 B 32/14
    Dies bedarf indes ebenso wenig einer näheren Prüfung wie die jedenfalls in den Verfahren 1 B 91/14.NC - 1 B 101/14.NC aufzuwerfende Frage, ob die kapazitätswirksame Belegung von Studienplätzen nicht letztlich ein Aspekt der innerkapazitären Vergabe von Studienplätzen ist und diesbezügliche Einwände von daher nicht mit Erfolg in sogenannten Kapazitätsprozessen, in denen es darum geht, ob außerkapazitäre Studienplätze zur Verfügung stehen, vorgebracht werden können.
  • BVerwG, 09.05.1996 - 4 B 60.96

    Bauplanungsrecht: Anforderungen an die Ausfertigung eines Bebauungsplans

    Auszug aus OVG Saarland, 24.07.2014 - 1 B 32/14
    z.B. für Bebauungspläne als gemeindliche Satzungen BVerwG, Beschluss vom 9.5.1996 - 4 B 60.96 - BRS 58 Nr. 41; OVG des Saarlandes, Urteile vom 31.3.2004 - 1 R 6/03 - und vom 21.9.2006 - 2 N 2/05 -.
  • BVerwG, 16.01.2007 - 6 C 15.06

    Allgemeine Beeidigung, allgemeine Verwaltungsvorschrift, Berufsregelung,

    Auszug aus OVG Saarland, 24.07.2014 - 1 B 32/14
    BVerfG, Beschluss vom 13.12.1988 - 2 BvL 1/84 - BVerfGE 79, 245, 250, BVerwG, Urteil vom 22.6.1973 - 7 C 7.71 - E 42, 296, 301, Urteil vom 16.1.2007 - 6 C 15.06 - NJW 2007, 1478, 1482; sowie Beschluss vom 15.12.1988 - 7 B 190/88 - KNK - Hochschulrecht 1989, 327, zitiert nach Zimmerling/Brehm, Prüfungsrecht, 3. Auflage 2007, Rdnr. 21, Fußnote 68.
  • BVerwG, 22.06.1973 - VII C 7.71

    Zulassungsrichtlinien der Universität Münster zum Studium der Zahnmedizin -

  • BVerfG, 13.12.1988 - 2 BvL 1/84

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Entscheidungserheblichkeit der zur

  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2004 - 8 S 1870/04

    Keine Beschränkung der Sachprüfung des Beschwerdegerichts nach § 146 Abs 4 S 6

  • OVG Saarland, 01.03.2004 - 1 R 6/03
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.04.2015 - 3 M 69/15

    Befugnis des Verordnungsgebers ausbildungsrechtliche Regelungen im Rahmen der

    Da die Gruppengröße für die Seminare durch den Verordnungsgeber normativ bestimmt worden ist und damit auch eine normative Wertung des anzusetzenden Ausbildungsaufwandes vorliegt, braucht die Überprüfung der tatsächlichen Ausbildungsverhältnisse nicht zu erfolgen (vgl. zum Vorgehenden: OVG Saarland, Beschl. v. 24.07.2014 - 1 B 32/14.NC, 1 B 32/14.NC u.a. -, juris Rdnr. 36; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 25.05.2007 - 13 C 125/07 -, juris Rdnr. 19 f.; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 23.11.2005 - NC 9 S 140/05 -, juris Rdnr. 56 f.).
  • OVG Niedersachsen, 24.04.2015 - 2 NB 78/15

    Kapazitätsunterlagen; Rechtsmittelbelehrung; Vorlagepflicht

    Im Übrigen ist neues Vorbringen im Beschwerdeverfahren ohnehin nicht generell ausgeschlossen (vgl. Senatsbeschl. v. 30.11.2004 - 2 NB 430/03 -, NVwZ-RR 2005, 409; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 29.1.2007 - OVG 5 NC 136.06 -, juris; OVG Saarlouis, Beschl. v. 24.7.2014 - 1 B 32/14.NC -, juris; OVG Bautzen, Beschl. v. 29.1.2015 - 3 B 100/14 -, juris); hier war es im Hinblick auf die fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung auch nicht auf eine Geltendmachung innerhalb der Frist des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO beschränkt.
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