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   OVG Sachsen, 11.06.2009 - 3 B 516/07   

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https://dejure.org/2009,14504
OVG Sachsen, 11.06.2009 - 3 B 516/07 (https://dejure.org/2009,14504)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 11.06.2009 - 3 B 516/07 (https://dejure.org/2009,14504)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 11. Juni 2009 - 3 B 516/07 (https://dejure.org/2009,14504)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 124a Abs. 4 S. 4; AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 2, § 10, § 28 Abs. 1
    Aufenthaltserlaubnis; Asylverfahren; Abschluss; neue Tatsache

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen Antrag auf Zulassung der Berufung; Versagung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Familiennachzugs wegen der durch die Einleitung eines Asylverfahrens ausgelösten Sperrwirkung nach § 10 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz ...

  • Judicialis

    VwGO § 124a Abs. 4 S. 4; ; AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 2; ; AufenthG § 10; ; AufenthG § 28 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufenthaltserlaubnis; Asylverfahren; Abschluss; neue Tatsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.06.2009 - 3 B 516/07
    Das Verwaltungsgericht habe in Verkennung der in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entwickelten Grundsätze (vgl. Beschl. v. 8.12.2004, DVBl. 2006, 247) das Bestehen einer nach Art. 6 GG schutzwürdigen familiären Beziehung des Klägers zu seiner am 30.1.2005 geborenen Tochter deutscher Staatsangehörigkeit, deren Vaterschaft er anerkannt habe und für die auch eine Sorgerechtserklärung nach § 1626 a BGB vorliege, verneint.

    Da die Rechtsverfolgung schon unter diesem Gesichtspunkt nicht die erforderliche Aussicht auf Erfolg bietet, bedarf es keiner Feststellung, ob die vom Verwaltungsgericht nach einer Beweisaufnahme vorgenommene rechtliche Bewertung der Beziehungen des Klägers zu seiner minderjährigen Tochter den vom Bundesverfassungsgericht zu Art. 6 GG entwickelten Grundsätzen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.12.2004 a. a. O.) gerecht wird.

  • BVerwG, 14.06.2002 - 7 AV 1.02

    Besetzung des Bundesverwaltungsgerichts; Vorlageverfahren; Berufungszulassung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.06.2009 - 3 B 516/07
    Ist, wie vorliegend, das verwaltungsgerichtliche Verfahren bereits erstinstanzlich beendet, kann im Zulassungsverfahren eine neue Tatsache nur Berücksichtigung finden, wenn sie sich innerhalb der zweimonatigen Begründungsfrist nach § 124 a Abs. 4 Satz 4 VwGO zumindest abgezeichnet hat und als solche auch fristgemäß vorgebracht worden ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.6.2002, NVwZ-RR 2002, 894; BayVGH, Beschl. v. 27.2.2008, DÖV 2008, 425).
  • VGH Bayern, 27.02.2008 - 10 ZB 07.1644

    Auf neue Tatsachen gestützter Antrag auf Zulassung der Berufung

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.06.2009 - 3 B 516/07
    Ist, wie vorliegend, das verwaltungsgerichtliche Verfahren bereits erstinstanzlich beendet, kann im Zulassungsverfahren eine neue Tatsache nur Berücksichtigung finden, wenn sie sich innerhalb der zweimonatigen Begründungsfrist nach § 124 a Abs. 4 Satz 4 VwGO zumindest abgezeichnet hat und als solche auch fristgemäß vorgebracht worden ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.6.2002, NVwZ-RR 2002, 894; BayVGH, Beschl. v. 27.2.2008, DÖV 2008, 425).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.02.2009 - 2 M 276/08

    Bleiberecht für die Dauer des Verfahrens auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.06.2009 - 3 B 516/07
    Nicht genügt dagegen eine - hier nicht von vornherein auszuschließende - Ermessensreduktion auf Null (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 9.2.2009 - 2 M 276/08 - Rn. 20 m. w. N., zitiert nach JURIS).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 03.11.2008 - L 5 B 321/08

    Befristung von Pflegegeld

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.06.2009 - 3 B 516/07
    Wie der Senat auf Grund seiner von Amts wegen durchgeführten Ermittlungen festgestellt hat, ist das Asylverfahren des Klägers erst mehr als ein Jahr nach Ablauf der Begründungsfrist durch den seinen Zulassungsantrag ablehnenden Beschluss des 5. Senats des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 22.10.2008 - A 5 B 321/08 - bestandskräftig abgeschlossen worden.
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