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   OVG Sachsen-Anhalt, 07.02.2003 - 2 M 428/02   

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OVG Sachsen-Anhalt, 07.02.2003 - 2 M 428/02 (https://dejure.org/2003,17080)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 07.02.2003 - 2 M 428/02 (https://dejure.org/2003,17080)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 07. Februar 2003 - 2 M 428/02 (https://dejure.org/2003,17080)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BauGB § 34 I II; ; BauNVO § 4; ; BauNVO § 6; ; BImSchG § 22; ; LSA-VwVfG § 48 I; ; LSA-VwVfG § 48 IV 1

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "Einfügen" eines Post-"Zustellstützpunkts"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rücknahme einer Baugenehmigung für einen Zustellstützpunkt; Verletzung des Rücksichtnahmegebotes durch Lärmbelästigungen; TA-Lärm als Anhaltspunkt für das Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung (Wohnbebauung); Beginn der Jahresfrist für die Rücknahme eines ...

Verfahrensgang

  • VG Dessau - 1 B 408/02
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.02.2003 - 2 M 428/02
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.02.2003 - 2 M 428/02
    Diese Frist beginnt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der erkennende Senat anschließt, zu laufen, wenn die Behörde die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts erkannt hat und ihr die für die Rücknahmeentscheidung außerdem erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind (BVerwG, Beschl. v. 19.12.1984 - BVerwG Gr.Sen. 1 und 2.84 -, BVerwGE 70, 356).

    Diente z. B. eine Anhörung (§ 28 Abs. 1 VwVfG LSA) des Betroffenen der Ermittlung weiterer entscheidungserheblicher Tatsachen, beginnt die Jahresfrist erst danach zu laufen (BVerwG, Beschl. v. 19.12.1984, a. a. O.).

    Die Jahresfrist beginnt erst zu laufen, wenn diese Tatsachen vollständig, uneingeschränkt und zweifelsfrei ermittelt sind (BVerwG, Beschl. v. 19.12.1984, a. a. O.).

    Schließlich kommt es auf den Umstand, dass das Regierungspräsidium im Rahmen einer Besprechung vom 01.06.2001 die Auffassung geäußert hat, die Jahresfrist sei abgelaufen, nicht entscheidend an; denn die zur Rücknahme berufene Behörde (hier der Antragsgegner) erhält die Kenntnis im Sinne von § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG LSA erst dann, wenn der nach der innerbehördlichen Geschäftsverteilung zur Rücknahme berufene Amtswalter oder ein sonst innerbehördlich zur rechtlichen Prüfung des Verwaltungsakts berufener Amtswalter positive Kenntnis erlangt hat (BVerwG, Beschl. v. 19.12.1984, a. a. O.).

  • BVerwG, 20.12.1999 - 7 C 42.98

    Verwaltungsakt; Rücknahme; sachliche Zuständigkeit; Jahresfrist; Verwirkung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.02.2003 - 2 M 428/02
    Würde die Jahresfrist dadurch verkürzt oder beseitigt, dass der zuständigen Behörde die Kenntnisse anderer Behörden zugerechnet werden, würde das mit § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG LSA verfolgte Ziel, der zuständigen Behörde eine hinreichend lange Zeit für eine Prüfung und Entscheidung zu gewähren, verfehlt (BVerwG, Urt. v. 20.12.1999 - BVerwG 7 C 42.98 -, BVerwG 110, 226 [234]).

    Allerdings setzt das Entstehen eines derartigen Vertrauenstatbestands voraus, dass die Behörde die Rücknehmbarkeit, also die Rechtswidrigkeit des begünstigenden Verwaltungsakts erkannt und dennoch ein Verhalten gezeigt hat, aus dem der Begünstigte berechtigterweise den Schluss ziehen konnte, die Behörde wolle eine ihr an sich zustehende Rücknahmebefugnis im Blick auf eine beim Begünstigten entstandene schützenswerte Vertrauensposition nicht ausüben (BVerwG, Urt. v. 20.12.1999 - BVerwG 7 C 42.98 -, NJW 2000, 1512 [1514]).

  • BVerwG, 06.12.1996 - 4 B 215.96

    Bauplanungsrecht - Nachbarschutz im unbeplanten Innenbereich, Beeinträchtigungen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.02.2003 - 2 M 428/02
    Zu Recht ist das Verwaltungsgericht davon ausgegangen, dass der Zustellstützpunkt sich deswegen nicht in die nähere Umgebung i. S. d. § 34 Abs. 1 BauGB 98 einfügt, weil er nicht genügend Rücksicht auf die schutzwürdigen Belange der Grundstücksnachbarn nimmt, mithin das im Tatbestandsmerkmal des Einfügens verankerte Rücksichtnahmegebot verletzt ist (BVerwG, Beschl. v. 06.12.1996 - BVerwG 4 B 215.96 -, BRS 58 Nr. 164, m. w. N.).

    Letztlich kann die Frage aber offen bleiben, weil das Vorhaben jedenfalls - subjektivrechtlich - die gebotene Rücksichtnahme speziell auf die in seiner unmittelbaren Nähe vorhandene Bebauung vermissen lässt (BVerwG, Beschl. v. 06.12.1996, a. a. O., m. w. N.).

  • BVerwG, 30.10.2002 - 1 B 408.02

    Einstellung eines Beschwerdeverfahrens

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.02.2003 - 2 M 428/02
    Mit Beschluss vom 27.09.2002 (Az: 1 B 408/02 DE), berichtigt durch Beschluss vom 16.10.2002, hat das Verwaltungsgericht Dessau die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen die Bauordnungsverfügung des Antragsgegners vom 24.05.2002 bis zum 31.03.2003, längstens jedoch bis zum Eintritt der Unanfechtbarkeit der vorbezeichneten Ordnungsverfügung, wiederhergestellt bzw. - soweit die Antragsgegnerin ein Zwangsgeld angedroht hat - angeordnet und zur Begründung ausgeführt, nach dem derzeitigen Sach- und Erkenntnisstand sei davon auszugehen, dass die der Antragstellerin erteilte Baugenehmigung rechtswidrig sei, weil sich der genehmigte Zustellstützpunkt nicht gemäß § 34 Abs. 1 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung, die in ihrer Prägung diffus sei, einfüge.

    den angefochtenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Dessau vom 27. September 2002 - 1 B 408/02 DE -, berichtigt durch Beschluss vom 16. Oktober 2002, zu ändern.

  • BVerwG, 24.01.2001 - 8 C 8.00

    Frist für den Widerruf eines Verwaltungsakts; Behörde im Sinne des § 48 Abs. 4

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.02.2003 - 2 M 428/02
    Eine schuldhafte Unkenntnis der Behörde genügt nicht (BVerwG, Urt. v. 24.01.2001 - BVerwG 8 C 8.00 - [juris]).
  • BVerwG, 28.09.1994 - 11 C 3.93

    Rücknahme der Bewilligung einer Überbrückungshilfe und Rückforderung der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.02.2003 - 2 M 428/02
    Zwar mag es Fallgestaltungen geben, bei denen der Begünstigte tatsächlich darauf vertraut hat, dass die Rücknahmebefugnis nicht mehr ausgeübt werde und dieses Vertrauen in einer Weise betätigt hat, dass ihm mit der sodann gleichwohl erfolgten Rücknahme ein unzumutbarer Nachteil entstünde (sog. Verwirkung; BVerwG, EuGH-Vorlage v. 28.09.1994 - BVerwG 11 C 3.93 -, NJW 1995, 703 [706]).
  • BVerwG, 05.05.1988 - 7 B 8.88

    Wilhelm Stäglich

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.02.2003 - 2 M 428/02
    Zu den weiteren für die Rücknahmeentscheidung erheblichen Tatsachen im Sinne des § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG LSA gehören nämlich insbesondere auch die für die Ermessensbetätigung wesentlichen Umstände (BVerwG, Beschl. v. 05.05.1988 - BVerwG 7 B 8.88 -, Buchholz 421.11 [GfaG] § 4, S. 1 [5]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.1999 - A 1 S 780/98

    Beginn der Jahresfrist nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.02.2003 - 2 M 428/02
    Die Jahresfrist zur Rücknahme einer rechtswidrigen Baugenehmigung nach § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG LSA wird aber nicht in Lauf gesetzt, wenn die Behörde im Rahmen des ihr zustehenden Aufklärungsermessens prüft, ob durch die Ergänzung der Baugenehmigung mit Auflagen die Voraussetzungen für eine Rücknahme entfallen können (so für das Zuwendungsrecht: OVG LSA, Beschl. v. 22.04.1999 - A 1 S 780/98 -).
  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.02.2003 - 2 M 428/02
    Abzustellen ist darauf, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmeverpflichteten nach Lage der Dinge zuzumuten ist (BVerwG, Urt. v. 25.02.1977 - BVerwG 4 C 22.75 -, BVerwGE 52, 122).
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.02.2003 - 2 M 428/02
    Auch ein Vorhaben, das den durch seine Umgebung gesetzten Rahmen überschreitet, kann sich i. S. v. § 34 Abs. 1 BauGB 98 einfügen, wenn das Vorhaben keine bodenrechtlich beachtlichen Spannungen begründet oder schon vorhandene noch erhöht (BVerwG, Urt. v. 17.06.1993 - BVerwG 4 C 17.91 -, NVwZ 1994, 294; Urt. v. 26.05.1978 - BVerwG 4 C 9.77 -, BVerwGE 55, 369 [386]).
  • BVerwG, 17.06.1993 - 4 C 17.91

    Was wird bei Erweiterung einer vorhandenen baulichen Anlage geprüft?

  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

  • BVerwG, 07.05.1971 - IV C 76.68

    Verfahren zur Aufstellungs von Bebauungsplänen; Auslegungsfrist; Mitteilung der

  • BVerwG, 15.04.1987 - 4 B 60.87

    Gebäude - Umgebung - Nord-Süd-Richtung - Rahmen - Einfügen - Ost-West-Richtung

  • BVerwG, 20.01.1989 - 4 B 116.88

    Unzulässigkeit eines Getränkemarktes aufgrund von Lärmbelästigungen in Form von

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.01.2000 - A 2 S 158/98
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