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   OVG Sachsen-Anhalt, 07.08.2012 - 3 O 24/12   

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https://dejure.org/2012,28424
OVG Sachsen-Anhalt, 07.08.2012 - 3 O 24/12 (https://dejure.org/2012,28424)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 07.08.2012 - 3 O 24/12 (https://dejure.org/2012,28424)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 07. August 2012 - 3 O 24/12 (https://dejure.org/2012,28424)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Löschung personenbezogener Daten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Löschung personenbezogener Daten gemäß §§ 8 Abs. 3, 32 Abs. 2 S. 1 BKAG bei nur vorübergehender Einstellung eines Verfahrens gem. § 170 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einstellung eines Strafverfahrens "mangels hinreichenden Tatverdachts" rechtfertigt Speicherung personenbezogener Daten

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 09.06.2010 - 6 C 5.09

    Polizeiliches Informationssystem; Verbunddatei; "Gewalttäter Sport" Speicherung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.08.2012 - 3 O 24/12
    Unstreitig ist das den vorliegenden Rechtsstreit auslösende Verfahren nicht nur vorübergehend gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden, so dass es maßgeblich darauf ankommt, ob sich aus den Gründen der Einstellungsverfügung positiv ergibt, dass der Betroffene die Tat nicht oder nicht rechtswidrig begangen hat; insbesondere stellt § 8 Abs. 3 BKAG nicht darauf ab, ob sich aus der Verfügung ergibt, dass Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass ein Restverdacht besteht.Ergibt sich aus den Gründen der Einstellungsverfügung nicht, dass die Einstellung deshalb erfolgt ist, weil der Kläger die Tat nicht oder nicht rechtswidrig begangen hat, so ist der Tatbestand des § 8 Abs. 3 BKAG nicht erfüllt (BVerwG, Urt. v. 09.06.2010 - BVerwG 6 C 5.09 -, juris).
  • BVerfG, 19.02.2008 - 1 BvR 1807/07

    Gebot der Rechtschutzgleichheit; Auslegung und Anwendung der Vorschriften über

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.08.2012 - 3 O 24/12
    Schwierige Tatsachen- oder noch nicht geklärte Rechtsfragen brauchen im Prozesskostenhilfeverfahren ebenfalls keiner Klärung zugeführt zu werden (so BVerfG, Beschl. v. 19.02.2008 - 1 BvR 1807/07 - Beschl. v. 14.06.2006 - 2 BvR 626/06 -, jeweils zit. nach juris).
  • BVerfG, 16.05.2002 - 1 BvR 2257/01

    Zur Datenspeicherung trotz Freispruchs

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.08.2012 - 3 O 24/12
    Auch das Bundesverfassungsgericht hat in einem Nichtannahmebeschluss vom 16.05.2002 (- 1 BvR 2257/01 -, juris) festgestellt, dass die weitere Speicherung in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gewonnener Daten zur Verhütung oder Verfolgung künftiger Straftaten der Unschuldsvermutung grundsätzlich auch dann nicht entgegensteht, wenn der Betroffene rechtskräftig freigesprochen worden ist, sofern die Verdachtsmomente dadurch nicht gänzlich ausgeräumt sind.
  • BVerfG, 14.06.2006 - 2 BvR 626/06

    Prozesskostenhilfe bei höchstrichterlich noch nicht geklärter Rechtsfrage

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.08.2012 - 3 O 24/12
    Schwierige Tatsachen- oder noch nicht geklärte Rechtsfragen brauchen im Prozesskostenhilfeverfahren ebenfalls keiner Klärung zugeführt zu werden (so BVerfG, Beschl. v. 19.02.2008 - 1 BvR 1807/07 - Beschl. v. 14.06.2006 - 2 BvR 626/06 -, jeweils zit. nach juris).
  • BVerwG, 08.03.1999 - 6 B 121.98

    Erstinstanzlicher Beschluß über die Ablehnung von Prozeßkostenhilfe; Überprüfung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.08.2012 - 3 O 24/12
    Da das Gericht im Prozesskostenhilfeverfahren eine Prüfung der Sach- und Rechtslage auch nur vorläufig vorzunehmen hat und die Prüfung der Erfolgsaussicht nicht dazu dienen soll, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst in das Nebenverfahren der Prozesskostenhilfe vor zu verlagern, genügt eine sich bei summarischer Überprüfung ergebende Offenheit des Erfolgs (BVerwG, Beschl. v. 08.03.1999 - 6 B 121/98 -, NVwZ-RR 1999, 587).
  • LG Bautzen, 19.07.2012 - 3 O 227/11

    - DVAG 33 -, Abwerbung von Mitarbeitern, Vertragsklausel, Kundenschutz,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.08.2012 - 3 O 24/12
    Zu Recht zeigt der Kläger zwar auf, dass nach den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Grundsätzen, denen auch der beschließende Senat folgt (vgl. nur Beschl. v. 03.11.2011 - 3 O 227/11 -), eine hinreichende Aussicht auf Erfolg nur dann gegeben ist, wenn der klägerische Rechtsstandpunkt ohne Überspannung der Anforderungen zutreffend oder bei schwieriger Rechtslage zumindest vertretbar erscheint.
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