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   OVG Sachsen-Anhalt, 19.10.2011 - 2 M 129/11   

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https://dejure.org/2011,34412
OVG Sachsen-Anhalt, 19.10.2011 - 2 M 129/11 (https://dejure.org/2011,34412)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19.10.2011 - 2 M 129/11 (https://dejure.org/2011,34412)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19. Oktober 2011 - 2 M 129/11 (https://dejure.org/2011,34412)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauO LSA § 6 Abs. 5 S. 2
    Berücksichtigung der Nutzung einzelner Gebäude bei der Anwendung des § 6 Abs. 5 S. 2 BauO LSA

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Errichtung eines Funkturms

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berücksichtigung der Nutzung einzelner Gebäude bei der Anwendung des § 6 Abs. 5 S. 2 BauO LSA

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 137
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 29.04.1992 - 4 C 43.89

    Bauplanungsrecht: Unzulässigkeit eines Arbeitnehmer-Wohnheims im Gewerbegebiet

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.10.2011 - 2 M 129/11
    Soweit der Antragsteller zur Begründung einer nicht unbedeutenden Wohnnutzung anführt, dass in der Nachbarschaft ein Hotel betrieben werde, sei im Übrigen darauf hingewiesen, dass in einem Hotel mit regelmäßig kurzer Verweildauer der Gäste keine Wohnnutzung im bauplanungsrechtlichen Sinne stattfindet; ein Hotel stellt vielmehr ein Beherbergungsbetrieb dar, der - unter den Begriff "Gewerbebetriebe aller Art fallend" - gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO in einem Gewerbegebiet zulässig sein kann (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 29.04.1992 - 4 C 43.89 -, BVerwGE 90, 140).
  • BVerfG, 28.02.2002 - 1 BvR 1676/01

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Mobilfunkanlage

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.10.2011 - 2 M 129/11
    Das Bundesverfassungsgericht hat in zwei Entscheidungen (Beschl. v. 28.02.2002 - 1 BvR 1676/01 -, NJW 2000, 1638 [1639]; Beschl. v. 24.01.2007 - 1 BvR 382/05 -, NVwZ 2007, 805) zu den in der 26. BImSchV festgelegten Grenzwerten klargestellt, dass dem Verordnungsgeber bei der Erfüllung der staatlichen Schutzpflicht nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ein weiter Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsbereich zukommt, der auch Raum lässt, konkurrierende öffentliche und private Interessen zu berücksichtigen.
  • BVerfG, 24.01.2007 - 1 BvR 382/05

    Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.10.2011 - 2 M 129/11
    Das Bundesverfassungsgericht hat in zwei Entscheidungen (Beschl. v. 28.02.2002 - 1 BvR 1676/01 -, NJW 2000, 1638 [1639]; Beschl. v. 24.01.2007 - 1 BvR 382/05 -, NVwZ 2007, 805) zu den in der 26. BImSchV festgelegten Grenzwerten klargestellt, dass dem Verordnungsgeber bei der Erfüllung der staatlichen Schutzpflicht nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ein weiter Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsbereich zukommt, der auch Raum lässt, konkurrierende öffentliche und private Interessen zu berücksichtigen.
  • BGH, 14.02.2000 - II ZR 218/98

    Fristlose Kündigung des GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.10.2011 - 2 M 129/11
    Das Bundesverfassungsgericht hat in zwei Entscheidungen (Beschl. v. 28.02.2002 - 1 BvR 1676/01 -, NJW 2000, 1638 [1639]; Beschl. v. 24.01.2007 - 1 BvR 382/05 -, NVwZ 2007, 805) zu den in der 26. BImSchV festgelegten Grenzwerten klargestellt, dass dem Verordnungsgeber bei der Erfüllung der staatlichen Schutzpflicht nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ein weiter Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsbereich zukommt, der auch Raum lässt, konkurrierende öffentliche und private Interessen zu berücksichtigen.
  • BVerwG, 26.06.1997 - 4 B 97.97

    Bauplanungsrecht - Kein Anspruch auf Fortführung des Verfahrens zur Aufstellung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.10.2011 - 2 M 129/11
    Wenn feststeht, dass eine beantragte Bebauung an dem vom Bauherrn gewählten Standort Rechte des Nachbarn nicht verletzt, kann dieser die Baugenehmigung nicht durch einen Hinweis auf seines Erachtens besser geeignete Alternativstandorte zu Fall bringen (BVerwG, Beschl. v. 26.06.1997 - 4 B 97/97 -, NVwZ-RR 1998, 357).
  • BVerwG, 28.03.2007 - 9 A 17.06

    Klagebefugnis, Planfeststellung, Plangenehmigung, naturschutzrechtliche

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.10.2011 - 2 M 129/11
    Im Plangenehmigungsverfahren gilt wie im Planfeststellungsverfahren das Abwägungsgebot des § 18 Satz 2 AEG, welches verlangt, dass die von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange einschließlich der Umweltverträglichkeit im Rahmen der Abwägung berücksichtigt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.03.2007 - 9 A 17.06 -, NuR 2007, 488).
  • BVerwG, 10.12.2003 - 9 A 73.02

    Bau einer Funksystem-Basisstation; Plangenehmigung; Standortbescheinigung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.10.2011 - 2 M 129/11
    Der Fortgang der wissenschaftlichen Forschung als solcher reicht nicht aus, um einmal gewonnene Erkenntnisse und darauf beruhende Grenzwertfestsetzungen des Verordnungsgebers als überholt und nicht mehr bindend anzusehen (BVerwG, Urt. v. 10.12.2003 - 9 A 73.02 -, NVwZ 2004, 613).
  • BVerwG, 09.03.2011 - 4 B 46.10

    Staatliche Schutzpflichten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.10.2011 - 2 M 129/11
    Deren Verletzung kann vielmehr nur festgestellt werden, wenn die öffentliche Gewalt Schutzvorkehrungen überhaupt nicht getroffen hat oder die getroffenen Maßnahmen gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das gebotene Schutzziel zu erreichen, oder erheblich dahinter zurückbleiben (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 09.03.2011 - 4 B 46.10 -, BauR 2011, 1150).
  • BVerwG, 27.11.1996 - 11 A 100.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis, Klagefrist und Grundsatz von Treu und

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.10.2011 - 2 M 129/11
    In einem solchen Verfahren beschränkt sich das Abwägungsmaterial nicht auf die Frage, ob das Vorhaben zwingendes Recht verletzt oder ob von ihm unzumutbare Beeinträchtigungen ausgehen; einzustellen sind vielmehr alle mehr als nur geringfügigen schutzwürdigen Interessen, die von der Planung betroffen werden (VerwG, Urt. v. 27.11.1996 - 11 A 100.95 -, NVwZ 1997, 994).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.03.2011 - 8 C 11052/10

    Bei Genehmigung eines Bahnfunkmastes muss Alternativstandort geprüft werden

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.10.2011 - 2 M 129/11
    Der Antragsteller kann sich zur Begründung seiner gegenteiligen Auffassung nicht auf das Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 01.03.2011 (8 C 11052/10 -, Juris) berufen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2004 - 7 B 2482/03

    Mobilfunkanlage im allgemeinen Wohngebiet

  • VGH Bayern, 30.03.2004 - 21 CS 03.1053
  • OVG Sachsen, 30.06.2009 - 1 A 483/08

    Mobilfunkanlage; Außenbereich; Innenbereich; Nachbarschutz

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.10.2012 - 2 L 149/11

    Umbau von Fabrik- in Wohngebäude; Anfechtung einer Baugenehmigung und von

    Bei Anwendung des § 6 Abs. 5 Satz 2 BauO LSA (juris: BauO ST) kommt es allein auf den jeweiligen Charakter des Baugebiets und nicht auf die Nutzung einzelner Gebäude an (Beschl. d. Senats v. 19.10.2011 - 2 M 129/11 -, NVwZ-RR 2012, 137, m.w.N.).

    Bei Anwendung des § 6 Abs. 5 Satz 2 BauO LSA kommt es allein auf den jeweiligen Charakter des Baugebiets und nicht auf die Nutzung einzelner Gebäude an (Beschl. d. Senats v. 19.10.2011 - 2 M 129/11 -, NVwZ-RR 2012, 137, m.w.N.).

  • VG Kassel, 28.01.2021 - 7 L 2464/20

    5G-Technologie

    Bei der streitgegenständlichen Standortbescheinigung handelt es sich um einen Verwaltungsakt (vgl. bspw. Bayerischer VGH, Beschluss vom 19. Oktober 2017 - 1 ZB 15.2081 - Rn. 6, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19. Oktober 2011 - 2 M 129/11 - Rn. 13, juris; VG Minden, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 10 L 516/09 - Rn. 20 f., juris), gegen welchen Widerspruch und Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung haben (§ 36 Abs. 1 FuAG).
  • VGH Bayern, 08.06.2015 - 1 CS 15.914

    Klage einer Gemeinde gegen Baugenehmigung für 29 Parabolantennen im

    Eine Standortbescheinigung stellt einen im Wege der Nachbarklage anfechtbaren Verwaltungsakt mit Doppelwirkung dar (vgl. hierzu ausführlich: BayVGH, B.v. 30.3.2004 - 21 CS 03.1053 - BayVBl 2004, 660; VG Münster, B.v. 1.9.2004 - 2 L 1149/04 - juris Rn. 17 ff.; offen gelassen: OVG SN, B.v. 19.10.2011 - 2 M 129/11 - NVwZ-RR 2012, 137).
  • VG Augsburg, 23.05.2022 - Au 9 K 20.2381

    Standortbescheinigung für Mobilfunksendeanlage

    Bei der streitgegenständlichen Standortbescheinigung handelt es sich um einen Verwaltungsakt (vgl. BayVGH, B.v. 19.10.2017 - 1 ZB 15.2081 - juris Rn. 6; OVG SA, B.v. 19.10.2011 - 2 M 129/11 - juris Rn. 13; VG Kassel, B.v. 28.1.2021 - 7 L 2464/20.KS - juris Rn. 18), gegen den Widerspruch und Anfechtungsklage statthaft sind (vgl. § 36 Abs. 1 FuAG).
  • VG Augsburg, 23.05.2022 - Au 9 K 20.2380

    Standortbescheinigung für Mobilfunksendeanlage

    Bei der streitgegenständlichen Standortbescheinigung handelt es sich um einen Verwaltungsakt (vgl. BayVGH, B.v. 19.10.2017 - 1 ZB 15.2081 - juris Rn. 6; OVG SA, B.v. 19.10.2011 - 2 M 129/11 - juris Rn. 13; VG Kassel, B.v. 28.1.2021 - 7 L 2464/20.KS - juris Rn. 18), gegen den Widerspruch und Anfechtungsklage statthaft sind (vgl. § 36 Abs. 1 FuAG).
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