Rechtsprechung
OVG Sachsen-Anhalt, 25.09.2008 - 2 M 184/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Informationsverbund Asyl und Migration
AufenthG § 28 Abs. 1 Nr. 1; AufenthG § 5 Abs. 1; AufenthG § 27 Abs. 3 S. 2; AufenthG § 5 Abs. 2 S. 2
D (A), Aufenthaltserlaubnis, Ehegattennachzug, Visum nach Einreise, Visumsverfahren, Zumutbarkeit, Anspruch, Ermessen, Ermessensreduzierung auf Null, Finanzierbarkeit, Inder - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AufenthG § 5 Abs. 2 S. 2; GG Art. 6
Nachholung des Visumverfahrens: Visumsverfahren; Nachholung; Zumutbarkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Nachholung des Visumverfahrens
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zumutbarkeit der Nachholung des Visumverfahrens für einen mit einer deutschen Staatsangehörigen verheirateten Ausländer ohne strikten Rechtsanspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Nachholung des Visumverfahrens
Verfahrensgang
- VG Dessau, 01.08.2008 - 3 B 108/08
- OVG Sachsen-Anhalt, 25.09.2008 - 2 M 184/08
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (5)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2007 - 18 B 303/07
Aufenthaltserlaubnis Ehegattennachzug Gültigkeit Eheschließung Dänemark …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.09.2008 - 2 M 184/08
Es entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 22.06.2007 - 2 M 170/07 - Juris) sowie anderer Obergerichte (vgl. BayVGH, Beschl. v. 22.08.2008 - 10 CE 08.1830 -, Juris; NdsOVG, Beschl. v. 18.06.2007 - 10 PA 65/07 -, Juris; OVG NW, Beschl. v. 10.04.2007 - 18 B 303/07 -, AuAS 2007, 195; weitere Nachweise bei Funke-Kaiser in: GK-AufenthG, II - § 5 RdNr. 173), dass es einem Ausländer, der ohne das erforderliche Visum in die Bundesrepublik Deutschland eingereist ist und keinen strikten Rechtsanspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis hat, auch dann grundsätzlich zugemutet werden kann, das Visumverfahren nachzuholen, wenn er mit einer deutschen Staatsangehörigen verheiratet ist, und dass auch eine nur vorübergehende Trennung von der Ehefrau nur dann unzumutbar ist, wenn weitere besonderer Umstände im Einzelfall vorliegen, etwa wenn einer der Ehegatten auf Grund individueller Besonderheiten, etwa infolge einer Krankheit, mehr als im Regelfall auf persönlichen Beistand angewiesen ist (…vgl. Beschl. d. Senats v. 22.06.2007, a. a. O.).Auf diese Weise wird einerseits sichergestellt, dass die Steuerungsmechanismen des Aufenthaltsgesetzes nicht lahm gelegt und die dort vorgesehenen Zugangskontrollen hinsichtlich eines Aufenthalts in der Bundesrepublik nicht unterlaufen werden; andererseits wird durch die Regelung deutlich, dass die Einhaltung der Visumsregeln kein Selbstzweck sein soll (vgl. OVG NW, Beschl. v. 10.04.2007, a. a. O., m. w. Nachw.).
Die Grenze liegt dort, wo das Beharren auf die Einhaltung des Visumverfahrens objektiv als unangemessen empfunden werden müsste (OVG NW, Beschl. v. 10.04.2007, a. a. O.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2007 - 2 M 170/07
Versagung der Aufenthaltserlaubnis
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.09.2008 - 2 M 184/08
Eine auch nur vorübergehende Trennung von der Ehefrau ist nur dann unzumutbar, wenn weitere besonderer Umstände im Einzelfall vorliegen, etwa wenn einer der Ehegatten auf Grund individueller Besonderheiten, etwa infolge einer Krankheit, mehr als im Regelfall auf persönlichen Beistand angewiesen ist (vgl. Beschl. v. 22.06.2007 - 2 M 170/07 - Juris).Es entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 22.06.2007 - 2 M 170/07 - Juris) sowie anderer Obergerichte (vgl. BayVGH, Beschl. v. 22.08.2008 - 10 CE 08.1830 -, Juris; NdsOVG, Beschl. v. 18.06.2007 - 10 PA 65/07 -, Juris; OVG NW, Beschl. v. 10.04.2007 - 18 B 303/07 -, AuAS 2007, 195; weitere Nachweise bei Funke-Kaiser in: GK-AufenthG, II - § 5 RdNr. 173), dass es einem Ausländer, der ohne das erforderliche Visum in die Bundesrepublik Deutschland eingereist ist und keinen strikten Rechtsanspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis hat, auch dann grundsätzlich zugemutet werden kann, das Visumverfahren nachzuholen, wenn er mit einer deutschen Staatsangehörigen verheiratet ist, und dass auch eine nur vorübergehende Trennung von der Ehefrau nur dann unzumutbar ist, wenn weitere besonderer Umstände im Einzelfall vorliegen, etwa wenn einer der Ehegatten auf Grund individueller Besonderheiten, etwa infolge einer Krankheit, mehr als im Regelfall auf persönlichen Beistand angewiesen ist (vgl. Beschl. d. Senats v. 22.06.2007, a. a. O.).
- BVerfG, 04.12.2007 - 2 BvR 2341/06
Keine Pflicht zur Erteilung einer Duldung bei Einreise unter Verstoß gegen …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.09.2008 - 2 M 184/08
Grundsätzlich ist es auch mit dem verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6 GG vereinbar, den Ausländer auf die Einholung eines erforderlichen Visums zu verweisen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 04.12.2007 - 2 BvR 2341/06 -, InfAuslR 2008, 239). - OVG Niedersachsen, 18.06.2007 - 10 PA 65/07
Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Bedeutung eines …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.09.2008 - 2 M 184/08
Es entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 22.06.2007 - 2 M 170/07 - Juris) sowie anderer Obergerichte (vgl. BayVGH, Beschl. v. 22.08.2008 - 10 CE 08.1830 -, Juris; NdsOVG, Beschl. v. 18.06.2007 - 10 PA 65/07 -, Juris; OVG NW, Beschl. v. 10.04.2007 - 18 B 303/07 -, AuAS 2007, 195; weitere Nachweise bei Funke-Kaiser in: GK-AufenthG, II - § 5 RdNr. 173), dass es einem Ausländer, der ohne das erforderliche Visum in die Bundesrepublik Deutschland eingereist ist und keinen strikten Rechtsanspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis hat, auch dann grundsätzlich zugemutet werden kann, das Visumverfahren nachzuholen, wenn er mit einer deutschen Staatsangehörigen verheiratet ist, und dass auch eine nur vorübergehende Trennung von der Ehefrau nur dann unzumutbar ist, wenn weitere besonderer Umstände im Einzelfall vorliegen, etwa wenn einer der Ehegatten auf Grund individueller Besonderheiten, etwa infolge einer Krankheit, mehr als im Regelfall auf persönlichen Beistand angewiesen ist (…vgl. Beschl. d. Senats v. 22.06.2007, a. a. O.). - VGH Bayern, 22.08.2008 - 10 CE 08.1830
Vorsätzlich begangene Straftat nicht geringfügig
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.09.2008 - 2 M 184/08
Es entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 22.06.2007 - 2 M 170/07 - Juris) sowie anderer Obergerichte (vgl. BayVGH, Beschl. v. 22.08.2008 - 10 CE 08.1830 -, Juris; NdsOVG, Beschl. v. 18.06.2007 - 10 PA 65/07 -, Juris; OVG NW, Beschl. v. 10.04.2007 - 18 B 303/07 -, AuAS 2007, 195; weitere Nachweise bei Funke-Kaiser in: GK-AufenthG, II - § 5 RdNr. 173), dass es einem Ausländer, der ohne das erforderliche Visum in die Bundesrepublik Deutschland eingereist ist und keinen strikten Rechtsanspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis hat, auch dann grundsätzlich zugemutet werden kann, das Visumverfahren nachzuholen, wenn er mit einer deutschen Staatsangehörigen verheiratet ist, und dass auch eine nur vorübergehende Trennung von der Ehefrau nur dann unzumutbar ist, wenn weitere besonderer Umstände im Einzelfall vorliegen, etwa wenn einer der Ehegatten auf Grund individueller Besonderheiten, etwa infolge einer Krankheit, mehr als im Regelfall auf persönlichen Beistand angewiesen ist (…vgl. Beschl. d. Senats v. 22.06.2007, a. a. O.).
- BVerfG, 17.05.2011 - 2 BvR 1367/10
Aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen einer ehelichen Beistandsgemeinschaft
Dementsprechend werden auch in der aufenthaltsrechtlichen Kommentarliteratur und der Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte Krankheit und Pflegebedürftigkeit des Ehepartners, die diesen mehr als im Regelfall auf persönlichen Beistand angewiesen sein lassen, als verfassungsrechtlich gebotene Anwendungsfälle von § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG genannt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25. September 2008 - 2 M 184/08 -, juris Rn. 4;… Bäuerle, in: GK-AufenthG, § 5 Rn. 174 , jeweils m.w.N.). - OVG Sachsen-Anhalt, 27.05.2015 - 2 M 21/15
Abschiebungsschutz - Zumutbarkeit der Nachholung eines Visumsverfahrens
Eine auch nur vorübergehende Trennung von dem Ehegatten ist nur dann unzumutbar, wenn weitere besonderer Umstände im Einzelfall vorliegen, etwa wenn einer der Ehegatten auf Grund individueller Besonderheiten, etwa infolge einer Krankheit, mehr als im Regelfall auf persönlichen Beistand angewiesen ist (vgl. Beschl. d. Senats v. 25.09.2008 - 2 M 184/08 -, juris RdNr. 4 und Beschl. v. 09.02.2009 - 2 M 276/08 -, juris RdNr. 18).Sie gehören zu dem normalen Risiko der nicht ordnungsgemäßen Einreise; als unzumutbar können sie nur dann angesehen werden, wenn sie eine außergewöhnliche Höhe erreichen (vgl. Beschl. d. Senats v. 25.09.2008 - 2 M 184/08 - a.a.O. RdNr. 8).
- OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2010 - 2 M 2/10
Abschiebung des Ehegatten nach Einreise ohne Visum trotz psychischer Erkrankung
So ist dem ausreisepflichtigen Familienmitglied ein auch nur vorübergehendes Verlassen des Bundesgebiets namentlich dann nicht zuzumuten, wenn einer der Ehegatten auf Grund individueller Besonderheiten, etwa infolge einer Krankheit, mehr als im Regelfall auf persönlichen Beistand angewiesen ist (vgl. Beschlüsse des Senats v. 25.09.2008 - 2 M 184/08,- Juris, u. v. 22.07.2007 - 2 M 170/07 -, Juris).
- VGH Bayern, 24.02.2022 - 19 CE 22.12
Nachholung des Visumverfahrens
Sie gehören zu dem normalen Risiko der nicht ordnungsgemäßen Einreise; als unzumutbar könnten sie allenfalls dann angesehen werden, wenn sie eine außergewöhnliche Höhe erreichten (vgl. OVG LSA, B.v. 25.9.2008 - 2 M 184/08 - juris Rn. 8). - OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2013 - 2 M 74/13
Aufenthaltserlaubnis für türkischen Staatsangehörigen nach Einreise mit …
Es entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. d. Senats v. 25.09.2008 - 2 M 184/08 -, Juris, RdNr. 4 ff. m.w.N), dass es einem Ausländer, der ohne das erforderliche Visum in die Bundesrepublik Deutschland eingereist ist und keinen strikten Rechtsanspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis hat, auch dann grundsätzlich zugemutet werden kann, das Visumverfahren nachzuholen, wenn er mit einer deutschen Staatsangehörigen verheiratet ist, und dass auch eine nur vorübergehende Trennung von der Ehefrau nur dann unzumutbar ist, wenn weitere besonderer Umstände im Einzelfall vorliegen, etwa wenn einer der Ehegatten auf Grund individueller Besonderheiten, etwa infolge einer Krankheit, mehr als im Regelfall auf persönlichen Beistand angewiesen ist. - VG Augsburg, 23.02.2015 - Au 5 K 14.50254
Irak; Abschiebungsanordnung nach Italien; keine systemischen Mängel im …
Allein der Umstand der Eheschließung ist auch im Hinblick auf den Schutz von Ehe und Familie in Art. 6 GG, Art. 8 EMRK nicht ausreichend (vgl. OVG Saarland, B.v. 27.2.2009 - 2 B 469/08 - juris; OVG Lüneburg, B.v. 1.3.2010 - 13 ME 3/10 - juris; OVG Sachsen-Anhalt, B.v. 25.9.2008 - 2 M 184/08 - juris). - OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2011 - 2 S 44.11
Beschwerde; Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Aufenthaltserlaubnis; …
Dementsprechend werden auch in der aufenthaltsrechtlichen Kommentarliteratur und der Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte Krankheit und Pflegebedürftigkeit des Ehepartners, die diesen mehr als im Regelfall auf persönlichen Beistand angewiesen sein lassen, als verfassungsrechtlich gebotene Anwendungsfälle von § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG genannt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25. September 2008 - 2 M 184/08 -, juris Rn. 4;… Bäuerle, in: GK-AufenthG, § 5 Rn. 174 , jeweils m.w.N.).". - VG Saarlouis, 20.09.2010 - 6 L 919/10
Eheschließung steht Abschiebung in den für das Asylverfahren zuständigen Staat …
OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 27.02.2009 - 2 B 469/08 - und vom 22.07.2008 - 2 B 257/08 -, OVG Lüneburg, Beschluss vom 01.03.2010 - 13 ME 3/10 -, sowie OVG Magdeburg, Beschluss vom 25.09.2008 - 2 M 184/08 -, jeweils bei Juris. - VG Augsburg, 05.05.2014 - Au 5 K 14.30124
Irak; Abschiebungsanordnung nach Polen; Dublin-II-Verfahren
(vgl. OVG Saarland, B. v. 27.02.2009 - 2 B 469/08 - und vom 22.07.2008 - 2 B 257/08 -, OVG Lüneburg, B.v. 01.03.2010 - 13 ME 3/10 -, sowie OVG Magdeburg, B.v. 25.09.2008 - 2 M 184/08 -, jeweils juris). - VG München, 06.12.2012 - M 10 K 12.532
Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug; Unzumutbarkeit der Nachholung des …
Eine Trennung für die Dauer des Visumverfahrens ist nur dann unzumutbar, wenn weitere besondere Umstände im Einzelfall vorliegen, etwa wenn einer der Ehegatten aufgrund individueller Besonderheit mehr als im Regelfall auf persönlichen Beistand angewiesen ist (OVG Sachsen-Anhalt vom 25.9.2008 Az. 2 M 184/08 Rdnr. 4). - VG Augsburg, 19.02.2014 - Au 5 S 14.30125
Irak; vorläufiger Rechtsschutz; Abschiebungsanordnung nach Polen; …