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   OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2006 - 3 O 12/06   

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https://dejure.org/2006,24133
OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2006 - 3 O 12/06 (https://dejure.org/2006,24133)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30.11.2006 - 3 O 12/06 (https://dejure.org/2006,24133)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30. November 2006 - 3 O 12/06 (https://dejure.org/2006,24133)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Staatliche Ausbildungsförderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Prozess um staatliche Ausbildungsförderung als ein für einen Auszubildenden persönlich wichtiger Prozess; Pflicht der Eltern zur Finanzierung der Ausbildung aufgrund ihrer Unterhaltspflicht; Umfang der elterlichen Unterhaltspflichten; Vorrang eines Anspruchs auf ...

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Staatliche Ausbildungsförderung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.10.2003 - 3 O 27/03

    Prozesskostenhilfe, Übereinstimmende Erledigung der Hauptsache, Klagerücknahme,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2006 - 3 O 12/06
    Ist das Rechtsschutzverfahren hingegen bereits beendet, bleibt für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Wegfall der Rechtshängigkeit grundsätzlich kein Raum mehr (OVG Schleswig, Beschl. v. 28.10.2003 - 3 O 27/03 -, NVwZ-RR 2004, 460 m. w. N.; OVG NW, Beschl. v. 30.6.1993 - 25 E 426/93 -, DVBl. 1994, 214; OVG Rheinl.-Pfalz, Beschl. v. 25.8.1988 - 13 E 23/88 -, DÖV 1989, 36 f.; Thüring.OVG, Beschl. v. 3.12.1997 - 3 ZO 619/95 -, NVwZ-RR 1998, 866; OVG Berlin, Beschl. v. 5.3.1998 - 8 M 9.98 -, NVwZ 1998, 650 f.; std.

    Zwar kann eine rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Abschluss des Verfahrens ausnahmsweise aus Gründen der Billigkeit in Fällen geboten sein, in denen die sachlichen Voraussetzungen für die Bewilligung zu einem früheren Zeitpunkt, als die Rechtsverfolgung noch beabsichtigt war, vorgelegen haben und es lediglich infolge eines Versäumnisses des Gerichts nicht zu einer rechtzeitigen Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe gekommen ist (vgl. OVG Berlin, Beschl. v. 5.3.1998 - 8 M 9.98 -, NVwZ 1998, 650 f.; OVG Schleswig, Beschl. v. 28.10.2003 - 3 O 27/03 -, NVwZ-RR 2004, 460 unter Hinweis auf seinen Beschl. v. 19.4.1991 - 3 O 23/91 - std. Rspr. d. Senats, vgl. Beschlüsse v. 13.7.2004 a. a. O.).

  • OVG Berlin, 05.03.1998 - 8 M 9.98

    Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung; Gründe des Verwaltungsgerichts;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2006 - 3 O 12/06
    Ist das Rechtsschutzverfahren hingegen bereits beendet, bleibt für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Wegfall der Rechtshängigkeit grundsätzlich kein Raum mehr (OVG Schleswig, Beschl. v. 28.10.2003 - 3 O 27/03 -, NVwZ-RR 2004, 460 m. w. N.; OVG NW, Beschl. v. 30.6.1993 - 25 E 426/93 -, DVBl. 1994, 214; OVG Rheinl.-Pfalz, Beschl. v. 25.8.1988 - 13 E 23/88 -, DÖV 1989, 36 f.; Thüring.OVG, Beschl. v. 3.12.1997 - 3 ZO 619/95 -, NVwZ-RR 1998, 866; OVG Berlin, Beschl. v. 5.3.1998 - 8 M 9.98 -, NVwZ 1998, 650 f.; std.

    Zwar kann eine rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Abschluss des Verfahrens ausnahmsweise aus Gründen der Billigkeit in Fällen geboten sein, in denen die sachlichen Voraussetzungen für die Bewilligung zu einem früheren Zeitpunkt, als die Rechtsverfolgung noch beabsichtigt war, vorgelegen haben und es lediglich infolge eines Versäumnisses des Gerichts nicht zu einer rechtzeitigen Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe gekommen ist (vgl. OVG Berlin, Beschl. v. 5.3.1998 - 8 M 9.98 -, NVwZ 1998, 650 f.; OVG Schleswig, Beschl. v. 28.10.2003 - 3 O 27/03 -, NVwZ-RR 2004, 460 unter Hinweis auf seinen Beschl. v. 19.4.1991 - 3 O 23/91 - std. Rspr. d. Senats, vgl. Beschlüsse v. 13.7.2004 a. a. O.).

  • BGH, 04.08.2004 - XII ZA 6/04

    Erfolgsaussicht einer Rechtsbeschwerde; Höhe des Anspruchs eines minderjährigen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2006 - 3 O 12/06
    Dann kann dem vorschussberechtigten Kind Prozesskostenhilfe auch nur gegen entsprechende Ratenzahlung bewilligt werden (vgl. BGH, Beschl. v. 4.8.2004 - XII ZA 6/04 -).
  • BGH, 29.06.1977 - IV ZR 48/76

    Finanzierung der Berufsausbildung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2006 - 3 O 12/06
    Nach § 1610 Abs. 2 BGB gehören zu dem vom Unterhaltsanspruch umfassten Lebensbedarf auch die Kosten zur Vorbildung zu einem Beruf (BGHZ 69, 190 [192] = FamRZ 1977, 629).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.1993 - 25 E 426/93

    Rückwirkende Bewilligung von Prozeßkostenhilfe; Klagerücknahme; Pflichtwidriges

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2006 - 3 O 12/06
    Ist das Rechtsschutzverfahren hingegen bereits beendet, bleibt für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Wegfall der Rechtshängigkeit grundsätzlich kein Raum mehr (OVG Schleswig, Beschl. v. 28.10.2003 - 3 O 27/03 -, NVwZ-RR 2004, 460 m. w. N.; OVG NW, Beschl. v. 30.6.1993 - 25 E 426/93 -, DVBl. 1994, 214; OVG Rheinl.-Pfalz, Beschl. v. 25.8.1988 - 13 E 23/88 -, DÖV 1989, 36 f.; Thüring.OVG, Beschl. v. 3.12.1997 - 3 ZO 619/95 -, NVwZ-RR 1998, 866; OVG Berlin, Beschl. v. 5.3.1998 - 8 M 9.98 -, NVwZ 1998, 650 f.; std.
  • BGH, 06.05.1964 - IV ZR 82/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2006 - 3 O 12/06
    Denn zum angemessenen Unterhalt, der einem Verwandten nach § 1610 Abs. 1 BGB zusteht, gehört auch die vorschussweise Zahlung der Kosten für einen Rechtsstreit über persönliche Angelegenheiten, sofern dies der Billigkeit entspricht (BVerwG, Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 8; BGH NJW 1964, 2151; BAG FamRZ 1967, 149).
  • OVG Thüringen, 03.12.1997 - 3 ZO 619/95

    Wegfall der Rechtshängigkeit; Bewilligung von Prozeßkostenhilfe; Erledigung der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2006 - 3 O 12/06
    Ist das Rechtsschutzverfahren hingegen bereits beendet, bleibt für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Wegfall der Rechtshängigkeit grundsätzlich kein Raum mehr (OVG Schleswig, Beschl. v. 28.10.2003 - 3 O 27/03 -, NVwZ-RR 2004, 460 m. w. N.; OVG NW, Beschl. v. 30.6.1993 - 25 E 426/93 -, DVBl. 1994, 214; OVG Rheinl.-Pfalz, Beschl. v. 25.8.1988 - 13 E 23/88 -, DÖV 1989, 36 f.; Thüring.OVG, Beschl. v. 3.12.1997 - 3 ZO 619/95 -, NVwZ-RR 1998, 866; OVG Berlin, Beschl. v. 5.3.1998 - 8 M 9.98 -, NVwZ 1998, 650 f.; std.
  • VGH Hessen, 30.05.1988 - 9 TP 952/88

    Prozeßkostenvorschußpflicht der Eltern gegenüber studierendem Kind bei Klage auf

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2006 - 3 O 12/06
    Bei einem Prozess um staatliche Ausbildungsförderung handelt es sich nämlich um einen für den Auszubildenden persönlich wichtigen Prozess, dessen (Vor-)Finanzierung von der Unterhaltspflicht der Eltern regelmäßig mit umfasst wird (so OVG Bremen, Beschl. v. 30.10.1991 - 2 B 143/91 - juris; Hess. VGH, Beschl. v. 30.5.1988 - 9 TP 952/88 - juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.1988 - 13 E 23/88

    Klagerücknahme; Prozeßkostenhilfe; Bewilligung; Rückwirkend

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2006 - 3 O 12/06
    Ist das Rechtsschutzverfahren hingegen bereits beendet, bleibt für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Wegfall der Rechtshängigkeit grundsätzlich kein Raum mehr (OVG Schleswig, Beschl. v. 28.10.2003 - 3 O 27/03 -, NVwZ-RR 2004, 460 m. w. N.; OVG NW, Beschl. v. 30.6.1993 - 25 E 426/93 -, DVBl. 1994, 214; OVG Rheinl.-Pfalz, Beschl. v. 25.8.1988 - 13 E 23/88 -, DÖV 1989, 36 f.; Thüring.OVG, Beschl. v. 3.12.1997 - 3 ZO 619/95 -, NVwZ-RR 1998, 866; OVG Berlin, Beschl. v. 5.3.1998 - 8 M 9.98 -, NVwZ 1998, 650 f.; std.
  • OVG Bremen, 30.10.1991 - 2 B 143/91

    Auszubildender; Ausbildungsförderung; Elterliche Unterhaltspflicht;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2006 - 3 O 12/06
    Bei einem Prozess um staatliche Ausbildungsförderung handelt es sich nämlich um einen für den Auszubildenden persönlich wichtigen Prozess, dessen (Vor-)Finanzierung von der Unterhaltspflicht der Eltern regelmäßig mit umfasst wird (so OVG Bremen, Beschl. v. 30.10.1991 - 2 B 143/91 - juris; Hess. VGH, Beschl. v. 30.5.1988 - 9 TP 952/88 - juris).
  • OVG Sachsen, 16.12.2013 - 3 D 72/13

    Prozesskostenvorschuss, Recht auf informationelle Selbstbestimmung

    Infolge dessen wäre er aufgrund des im Vordruck zu Punkt C enthaltenen ausdrücklichen Hinweises - und somit ohne eine zusätzliche Aufforderung durch das Verwaltungsgericht - verpflichtet gewesen, die zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen seiner Eltern geforderten Angaben "auf einem Zweitstück" des PKH-Formulars zu machen (OVG LSA, Beschl. v. 30. November 2006 - 3 O 12/06 -, juris).
  • VG Frankfurt/Main, 27.02.2008 - 3 FM 3680/07

    Versagung (auch nachträglich zu bewilligender)  Prozeßkostenhilfe im

    Diese Voraussetzungen sind hier, nachdem der Rechtsstreit durch Beschluss des Gerichts vom 27. Februar 2008 zwischenzeitlich rechtskräftig abgeschlossen und damit auch nicht mehr rechtshängig ist, nicht mehr gegeben (OVG Magdeburg, Beschl. v. 30.11.2006 - 3 O 12/06 - zit. nach juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 28.10.2003 - 3 O 27/03 - zit. nach juris).
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