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   OVG Schleswig-Holstein, 27.10.2017 - 1 MR 4/17   

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OVG Schleswig-Holstein, 27.10.2017 - 1 MR 4/17 (https://dejure.org/2017,41062)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27.10.2017 - 1 MR 4/17 (https://dejure.org/2017,41062)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27. Oktober 2017 - 1 MR 4/17 (https://dejure.org/2017,41062)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 19 BImSchG, § 22 Abs 3 S 1 BNatSchG, § 26 Abs 1 Nr 2 BNatSchG, § 12 Abs 1 LPlG SH 2012, § 18 Abs 4 LPlG SH 2012
    Einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren gegen die Verordnung über die einstweilige Sicherstellung des geplanten Landschaftsschutzgebietes "Hohe Geest"; Genehmigung zur Errichtung von Windkraftanlagen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sicherstellung des geplanten Landschaftsschutzgebietes "Hohe Geest"; Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung von Windkraftanlagen; Regelung zur Steuerung der Windkraft im Kreisgebiet hinsichtlich Naturschutzes und Landschaftschutzes

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Normenkontrolle gegen Sicherstellungsverordnung für ein geplantes Landschaftsschutzgebiet; Eilantrag nach § 47 Abs. 6 VwGO

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sicherstellung des geplanten Landschaftsschutzgebietes "Hohe Geest"; Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung von Windkraftanlagen; Regelung zur Steuerung der Windkraft im Kreisgebiet hinsichtlich Naturschutzes und Landschaftschutzes

  • rechtsportal.de

    Sicherstellung des geplanten Landschaftsschutzgebietes "Hohe Geest"; Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung von Windkraftanlagen; Regelung zur Steuerung der Windkraft im Kreisgebiet hinsichtlich Naturschutzes und Landschaftschutzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Großflächiger Landschaftsschutz muss mit dem Land abgestimmt werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Großflächiger Landschaftsschutz muss mit dem Land abgestimmt werden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein schwerer Nachteil durch Verzögerung des Genehmigungsverfahrens einer Windkraftanlage

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Großflächiger Landschaftsschutz in Zukunft mit dem Land abstimmen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Großflächiger Landschaftsschutz muss mit dem Land abgestimmt werden - Eilantrag eines Windkraftanlagenbetreibers gegen den Kreis Dithmarschen erfolgreich

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 300
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.12.2017 - 1 KN 8/17

    Sicherstellung geplanter Landschaftsschutzgebiete ist unwirksam

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.10.2017 - 1 MR 4/17
    Auf den Antrag der Antragstellerin wird die Kreisverordnung des Antragsgegners zur einstweiligen Sicherstellung des geplanten Landschaftsschutzgebietes "Hohe Geest" vom 01. Juli 2016 bis zur Entscheidung des Senats über den Normenkontrollantrag im Verfahren 1 KN 8/17 vorläufig außer Vollzug gesetzt.

    Die Antragstellerin wendet sich im Normenkontrollverfahren 1 KN 8/17 (dort: Antragstellerin zu 1) u. a. gegen die Verordnung des Antragsgegners über die einstweilige Sicherstellung des geplanten Landschaftsschutzgebiets "Hohe Geest" vom 01. Juli 2016 [im Folgenden: Sicherstellungsverordnung].

    Eine einstweilige Anordnung kann ergehen, nachdem die Antragstellerin ihren Normenkontrollantrag (1 KN 8/17) innerhalb der Jahresfrist nach Bekanntmachung der Sicherstellungsverordnung im Juli 2016 gestellt hat (vgl. § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO).

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.01.2015 - 1 KN 6/13

    Teilfortschreibung des Regionalplans 2012 für die Planungsräume I und III zur

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.10.2017 - 1 MR 4/17
    Für die Landesplanung hat der Senat bereits entschieden, dass der bloße Wille einer Gemeinde kein maßgebliches Kriterium für die regionalplanerische Abwägung sein darf (Urt. v. 20.01.2015, 1 KN 6/13, NordÖR 2015, 261).
  • BVerwG, 29.01.2007 - 7 B 68.06

    Erklärung zum Schutzgebiet; Bestimmung des Schutzzwecks; Verhältnismäßigkeit von

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.10.2017 - 1 MR 4/17
    Für lokale oder kreisgebietsbezogene Regelungen des Natur- und Landschaftsschutzes bleibt dann die Möglichkeit, den raumordnerischen Festlegungen im Rahmen der jeweiligen Schutzverordnung zu entsprechen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.01.2007, 7 B 68.06, NVwZ 2007, 268 [zu Abgrabungen]).
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.10.2016 - 1 KN 20/15

    Verletzung des Bestimmtheitsgebots bei Erlass einer Veränderungssperre

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.10.2017 - 1 MR 4/17
    Eine weitere Halbierung im Hinblick darauf, dass vorliegend (nur) eine Sicherstellungsverordnung betroffen ist, findet nicht statt (vgl. Beschl. des Senats vom 05.10.2016, 1 KN 20/15, n. v.).
  • BVerwG, 11.12.2003 - 4 CN 10.02

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Landschaftsschutzverordnung; Aufhebung des

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.10.2017 - 1 MR 4/17
    Dabei wird zu beachten sein, dass eine mit dem geplanten Landschaftsschutz verbundene Beschränkung der Baufreiheit jeweils einer sachlichen Rechtfertigung bedarf und - ferner - eine am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz orientierte Würdigung der betroffenen Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes, insbesondere des (hier) relevanten Schutzzwecks nach § 26 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG einerseits und der Bau- und Nutzungsinteressen der betroffenen Eigentümer andererseits erfordert (vgl. VGH München, Urt. v. 13.12.2016, 14 N 14.2400, NJOZ 2017, 925/933, Rn. 83 m. w. N.; BVerwG, Urt. v. 11.12.2003, 4 CN 10.02, BVerwGE 119, 312).
  • OVG Niedersachsen, 22.11.2012 - 12 LB 64/11

    Unwirksamkeit eines Flächennutzungsplanes aufgrund eines Abwägungsmangels bei

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.10.2017 - 1 MR 4/17
    Damit gelten das Verbot nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung sowie die Bestimmungen über die (Un-) Zulässigkeit von Windkraftanlagen im Geltungsbereich der angegriffenen Verordnung (§ 5 Abs. 2 lit. d der Verordnung), die einer Erteilung der beantragten Genehmigung von drei Windkraftanlagen entgegenstehen (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 22.11.2012, 12 LB 64/11, NuR 2013, 196 ff. [bei Juris Rn. 64 ff.]).
  • VGH Bayern, 13.12.2016 - 14 N 14.2400

    Wirksamkeit einer Landschaftsschutzgebietsverordnung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.10.2017 - 1 MR 4/17
    Dabei wird zu beachten sein, dass eine mit dem geplanten Landschaftsschutz verbundene Beschränkung der Baufreiheit jeweils einer sachlichen Rechtfertigung bedarf und - ferner - eine am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz orientierte Würdigung der betroffenen Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes, insbesondere des (hier) relevanten Schutzzwecks nach § 26 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG einerseits und der Bau- und Nutzungsinteressen der betroffenen Eigentümer andererseits erfordert (vgl. VGH München, Urt. v. 13.12.2016, 14 N 14.2400, NJOZ 2017, 925/933, Rn. 83 m. w. N.; BVerwG, Urt. v. 11.12.2003, 4 CN 10.02, BVerwGE 119, 312).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.03.2017 - 1 LB 2/15

    Genehmigungsfähigkeit einer raumbedeutsamen Windenergieanlage; Bestandteil eines

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.10.2017 - 1 MR 4/17
    Das folgt aus ihrer Höhe (NH 116, 5 m, RD 130 m, GH 180 m), die nach den Kriterien, die der Senat seinem Urteil vom 29.03.2017 - 1 LB 2/15 (zu 2.1.2.1 der Gründe) - zu Grunde gelegt hat, die Raumbedeutsamkeit begründet (ebenso: Mitschang/Schwarz/Kluge, UPR 2012, 404 [zu 2.1, Tab. 1]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2015 - 2 B 1323/14

    Vorläufige Außervollzusetzung eines Bebauungsplans aufgrund einer behaupteten

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.10.2017 - 1 MR 4/17
    Damit das Gewicht eines "wichtigen Grundes" in etwa dem eines "schweren Nachteils" entspricht, ist zu fordern, dass bereits im einstweiligen Rechtsschutzverfahren eine offensichtliche Erfolgsaussicht des Normenkontrollantrags angenommen werden kann (vgl. Beschl. des Senats vom 31.03.2015, 1 MR 2/15, n. v.; OVG Münster, Beschl. v. 10.02.2015, 2 B 1323/14.NE, Juris [Rn. 42 m. w. N.]).
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.04.2016 - 4 LB 9/15

    Schließung des Landeshafens Friedrichskoog hat Bestand

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.10.2017 - 1 MR 4/17
    Das ist in Bezug auf "Gewinneinbußen" nicht der Fall (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 28.04.2016, 4 LB 9/15, NordÖR 2016, 330 VGH Kassel, Urt. v. 18.03.2004, 4 N 348/99, NVwZ-RR 2005, 800).
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.01.2017 - 1 MR 5/16

    Antragsbefugnis gegen Bebauungsplan als "Plannachbar" bzw. "Planaußenlieger";

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.01.2017 - 1 MR 6/16

    Bestimmtheit der kartografischen Abgrenzung des Gebiets einer Veränderungssperre;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.02.2016 - 10 B 134/16

    Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans bei schwerwiegenden Beeinträchtigungen

  • VGH Hessen, 18.03.2004 - 4 N 348/99

    "moelleropsis nebulosa", Arrondierung, Basaltabbau, Blaualgenflechte,

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.05.2020 - 1 KN 5/19

    Ausfertigung einer Landschaftsschutzgebietsverordnung; Erforderlichkeit des

    Es habe mit der Landesplanung eine wiederholte Beteiligung und Abstimmung gegeben, angefangen von einem Abstimmungsgespräch am 21.04.2016 über eine gemeinsame Sitzung von Ausschüssen des Kreistages und Mitarbeitern der Landesplanung am 07.06.2016, eine schriftliche Stellungnahme des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein (MELUND) vom 14.06.2017, eine weitere Besprechung am 01.11.2017 sowie nach dem Beschluss des Senats vom 27.10.2017 (1 MR 4/17) einen weiteren Austausch am 09.11.2017.

    Daraus ergibt sich jedoch nur ein vorübergehendes Verbot, das zudem nur raumbedeutsame Windkraftanlagen erfasst, und von dem nach § 18a Abs. 2 LPlaG Ausnahmen zugelassen werden können (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 27.10.2017, 1 MR 4/17, juris Rn. 42-47; Urteil des Senats vom 21.12.2017, 1 KN 8/17, juris Rn. 87-94).

    Bereits die erhebliche Flächengröße des Geltungsbereichs der streitgegenständlichen Landschaftsschutzgebietsverordnung (14.836 ha, das entspricht etwa 7% des Gebiets des Antragsgegners) begründet ihre Raumbedeutsamkeit im Sinne des § 12 Abs. 1 LPlaG (vgl. Beschluss des Senats vom 27.10.2017, 1 MR 4/17, juris Rn. 80, sowie Urteil des Senats vom 21.12.2017, juris Rn. 120-122 zu 29.000 ha sowie Rn. 139-141 zu 782 ha).

    Die Entscheidung des Senats im Verfahren 1 MR 4/17 (Beschluss vom 27.10.2017) führt im vorliegenden Fall zu keinem anderen Ergebnis.

    Anders als bei den streitgegenständlichen Sicherstellungsverordnungen der Verfahren 1 MR 4/17 bzw. 1 KN 8/17 hat die Landesplanungsbehörde hier ausdrücklich zu erkennen gegeben, dass aus ihrer Sicht von dem Antragsgegner keine raumordnerischen Belange zu berücksichtigen seien; die Ausweisung der Landschaftsschutzgebiete ist von ihr vielmehr offensichtlich befürwortet worden.

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.12.2017 - 1 KN 8/17

    Sicherstellung geplanter Landschaftsschutzgebiete ist unwirksam

    Durch Beschluss vom 07.10.2017 (1 MR 4/17, ZNER 2017, 525) hat der Senat auf Antrag der Antragstellerin zu 1. die angegriffene Kreisverordnung zur "Hohen Geest" vorläufig außer Vollzug gesetzt.

    Die Verordnung würde deshalb einer Genehmigungserteilung (auch dann) entgegenstehen, wenn ihr Genehmigungsantrag ansonsten vollständig und entscheidungsreif wäre (vgl. dazu Beschl. des Senats vom 27.10.2017, 1 MR 4/17, ZNER 2017, 525 [bei Juris Rn. 26]).

    Der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 27.10.2017 (1 MR 4/17, a.a.O.) ausgeführt, dass das Genehmigungshindernis in § 18a Abs. 1 Satz 2 LaPlaG SH nach § 18a Abs. 2 LaPlaG SH "für räumlich abgegrenzte Gebiete des Planungsraums oder im Einzelfall" durch die Möglichkeit einer Ausnahme überwunden werden kann.

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.05.2020 - 1 KN 6/18

    Normenkontrollantrag gegen eine Landschaftsschutzgebietsverordnung: Anforderungen

    Es habe mit der Landesplanung eine wiederholte Beteiligung und Abstimmung gegeben, angefangen von einem Abstimmungsgespräch am 21.04.2016 über eine gemeinsame Sitzung von Ausschüssen des Kreistages und Mitarbeitern der Landesplanung am 07.06.2016, eine schriftliche Stellungnahme des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein (MELUND) vom 14.06.2017, eine weitere Besprechung am 01.11.2017 sowie nach dem Beschluss des Senats vom 27.10.2017 (1 MR 4/17) einen weiteren Austausch am 09.11.2017.

    Daraus ergibt sich jedoch nur ein vorübergehendes Verbot, das zudem nur raumbedeutsame Windkraftanlagen erfasst, und von dem nach § 18a Abs. 2 LPlaG Ausnahmen zugelassen werden können (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 27.10.2017, 1 MR 4/17, juris Rn. 42-47; Urteil des Senats vom 21.12.2017, 1 KN 8/17, juris Rn. 87-94).

    Bereits die erhebliche Flächengröße des Geltungsbereichs der streitgegenständlichen Landschaftsschutzgebietsverordnung (9.845 ha, das entspricht knapp 5% des Gebiets des Antragsgegners) begründet ihre Raumbedeutsamkeit im Sinne des § 12 Abs. 1 LPlaG (vgl. Beschluss des Senats vom 27.10.2017, 1 MR 4/17, juris Rn. 80, sowie Urteil des Senats vom 21.12.2017, juris Rn. 120-122 zu 29.000 ha sowie Rn. 139-141 zu 782 ha).

    Die Entscheidung des Senats im Verfahren 1 MR 4/17 (Beschluss vom 27.10.2017) führt im vorliegenden Fall zu keinem anderen Ergebnis.

    Anders als bei den streitgegenständlichen Sicherstellungsverordnungen der Verfahren 1 MR 4/17 bzw. 1 KN 8/17 hat die Landesplanungsbehörde hier ausdrücklich zu erkennen gegeben, dass aus ihrer Sicht von dem Antragsgegner keine raumordnerischen Belange zu berücksichtigen seien; die Ausweisung der Landschaftsschutzgebiete ist von ihr vielmehr offensichtlich befürwortet worden.

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.03.2023 - 5 KN 53/21

    Normenkontrolle eines Regionalplans, Abwägungsmangel bei Verkennung einer

    Diese Vorgabe, die der Rechtsprechung des 1. Senats des Oberverwaltungsgerichts Rechnung trug (Beschluss vom 27. Oktober 2017 - 1 MR 4/17 -, juris Rn. 81, 84; Urteil vom 21. Dezember 2017 - 1 KN 8/17 -, juris Rn. 123, 125), wurde unverändert in die Endfassung des gesamträumlichen Plankonzepts übernommen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2019 - 1 MR 6/17

    Einstweilige Anordnung bei einem offensichtlich fehlerhaft bekannt gemachten

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ergeht eine einstweilige Anordnung "aus anderen wichtigen Gründen", wenn sich der angegriffene Bebauungsplan bei der im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nur möglichen und gebotenen summarischen Prüfung als offensichtlich rechtsfehlerhaft erweist und von einem Erfolg des Antragstellers im Hauptsacheverfahren auszugehen ist (vgl. Beschl. des Senats vom 26.01.2018, 1 MR 9/17, Juris [Rn. 78] und vom 27.10.2017, 1 MR 4/17, NuR 2018, 355 [bei Juris Rn. 61], vgl. auch OVG Münster, Beschl. v. 28.03.2019, 2 B 1425/18.NE, BauR 2019, 1274 [bei Juris Rn. 20]) (unten 2.2.1).
  • OVG Schleswig-Holstein, 31.03.2020 - 1 MR 1/20

    Darlegungspflichten im Rahmen eines vorläufigen Rechtsschutzantrages nach § 47

    Eine Beeinträchtigung von Belangen der Allgemeinheit oder von Interessen Dritter genügt nicht (OVG Schleswig, Beschluss vom 27.10.2017 - 1 MR 4/17 - Rn. 52 bei juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.03.2023 - 5 KS 18/21

    Verpflichtung zur Erteilung eines Vorbescheids über die Vereinbarkeit der

    Diese Vorgabe, die der Rechtsprechung des 1. Senats des Oberverwaltungsgerichts Rechnung trug (Beschluss vom 27. Oktober 2017 - 1 MR 4/17 -, juris Rn. 81, 84; Urteil vom 21. Dezember 2017 - 1 KN 8/17 -, juris Rn. 123, 125), wurde unverändert in die Endfassung des gesamträumlichen Plankonzepts übernommen.
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