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   RG, 01.07.1903 - Rep. V. 78/03   

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https://dejure.org/1903,70
RG, 01.07.1903 - Rep. V. 78/03 (https://dejure.org/1903,70)
RG, Entscheidung vom 01.07.1903 - Rep. V. 78/03 (https://dejure.org/1903,70)
RG, Entscheidung vom 01. Juli 1903 - Rep. V. 78/03 (https://dejure.org/1903,70)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Wirkt die Eintragung einer festgestellten Konkursforderung in die Tabelle wie ein rechtskräftiges Urteil gegenüber den Konkursgläubigern auch außerhalb des Konkursverfahrens, insbesondere bei Verteilung des Erlöses eines zur abgesonderten Befriedigung dienenden ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    K.O. § 145 Abs. 2. § 225 Abs. 2.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 55, 157
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 10.03.2021 - IV ZR 309/19

    Inanspruchnahme des Haftpflichtversicherers eines insolventen Schädigers durch

    b) Der Senat ist zum Versicherungsvertragsgesetz a.F. davon ausgegangen, dass in der widerspruchslosen Feststellung des Haftpflichtanspruchs des Geschädigten zur Tabelle ein Anerkenntnis im Sinne von § 154 Abs. 1 Satz 1 VVG a.F. liegt (Senatsurteile vom 17. März 2004 - IV ZR 268/03, VersR 2004, 634 unter II 2, III [juris Rn. 11, 13]; vom 9. Januar 1991 - IV ZR 264/89, VersR 1991, 414 [juris Rn. 16]; ebenso OLG Hamm r+s 2013, 68 unter B I 2 [juris Rn. 43]; OLG Köln VersR 2006, 1207 unter 1 [juris Rn. 19]; OLG Dresden BauR 2006, 1328 unter II 1.3.1 [juris Rn. 17]; OLG Celle VersR 2002, 602 unter I 1 a aa [juris Rn. 18]; vgl. auch RGZ 55, 157, 160).
  • BGH, 13.06.2006 - IX ZR 15/04

    Geltendmachung von zur Insolvenztabelle festgestellten Ansprüchen gegen die Masse

    Die von der Revision angeführte Rechtsprechung zur Erstreckung der materiellen Rechtskraft auf das Bestehen der Forderung bezieht sich denn auch nur auf Insolvenzforderungen (vgl. RGZ 55, 157, 159; OLG Frankfurt KTS 1983, 602, 606; BGH, Beschl. v. 12. April 1984 - III ZR 113/83, KTS 1984, 427; vgl. auch RG JW 1921, 1363).

    Ungenau ist die - wohl auf RGZ 55, 157, 159 f beruhende - Auffassung der Revision, Streitgegenstand der Feststellungsklage nach § 179 f InsO sei die Forderung selbst.

    Ist die Forderung selbst ihrer Existenz und Höhe nach mit Wirkung gegenüber allen Insolvenzgläubigern - wie in RGZ 55, 157, 159 f - rechtskräftig festgestellt gewesen, so hat sich das nur auf die angemeldete und zur Prüfung gestellte Insolvenzforderung, nicht auf den erhobenen oder vorbehaltenen Masseanspruch bezogen (RG JW 1905, 389, 390).

  • LG Essen, 09.09.2013 - 44 O 164/10

    Prozess nach Insolvenz: Ex-Arcandor-Chef Middelhoff muss Millionen zurückzahlen

    Die Kammer folgt insoweit der Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm (17.06.2008 - 34 U 261/07 -) und des Reichsgerichts (RGZ 55, 157) , dass durch das Anerkennen zugleich auch über die Forderung selbst entschieden worden ist.
  • BGH, 12.04.1984 - III ZR 113/83

    Haftung wegen eines Rechts auf Vorwegbefriedigung - Entstehen von

    Rechtlich zutreffend legt das Berufungsgericht im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 55, 157, 159; RG JW 1921, 1363 Nr. 6; Mentzel/Kuhn, KO, 9. Aufl. § 145 Rn. 4; a.A. Jaeger, KO, 8. Aufl. § 145 Anm. 5; Fischer JW 1921, 1363; Dove, daselbst) der Eintragung in die Konkurstabelle nach § 145 Abs. 2 KO eine über das Konkursverfahren hinausreichende Rechtskraftwirkung bei.
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