Zur nun geltenden Fassung von § 154 VVG. § 154 VVG a.F. entspricht: § 105 VVG n.F., § 106 VVG n.F.
Versicherungsvertragsgesetz a.F.
| 2. Abschnitt - Schadensversicherung (§§ 49 - 158) |
| 6. Titel - Haftpflichtversicherung (§§ 149 - 158k) |
(1) 1Der Versicherer hat die Entschädigung binnen zwei Wochen von dem Zeitpunkt an zu leisten, in welchem der Dritte von dem Versicherungsnehmer befriedigt oder der Anspruch des Dritten durch rechtskräftiges Urteil, durch Anerkenntnis oder Vergleich festgestellt worden ist. 2Soweit gemäß § 150 Kosten zu ersetzen sind, ist die Entschädigung binnen zwei Wochen von der Mitteilung der Berechnung an zu leisten.
(2) Eine Vereinbarung, nach welcher der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei sein soll, wenn ohne seine Einwilligung der Versicherungsnehmer den Dritten befriedigt oder dessen Anspruch anerkennt, ist unwirksam, falls nach den Umständen der Versicherungsnehmer die Befriedigung oder die Anerkennung nicht ohne offenbare Unbilligkeit verweigern konnte.
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Rechtsprechung zu § 154 VVG a.F.
170 Entscheidungen zu § 154 VVG a.F. in unserer Datenbank:
- BGH, 10.03.2021 - IV ZR 309/19
Inanspruchnahme des Haftpflichtversicherers eines insolventen Schädigers durch ...
- BGH, 17.03.2004 - IV ZR 268/03
Anerkennung des Haftpflichtanspruchs durch den Versicherungsnehmer
- OLG München, 19.10.2016 - 20 U 438/16
Versicherungsschutz für die Haftung eines insolventen Wirtschaftsprüfers als ...
Zum selben Verfahren:
- OLG München, 27.10.2016 - 23 U 1596/16
Schadensersatzansprüche wegen Beteiligung an einer Gesellschaft
- OLG München, 27.10.2016 - 23 U 1596/16
- OLG München, 21.11.2016 - 28 U 1618/16
Deckungsklage gegen den Haftpflichtversicherer eines insolventen ...
Zum selben Verfahren:
- LG München I, 10.03.2016 - 27 O 9065/15
Kein Berufshaftpflichtversicherungschutz für die Tätigkeit eines ...
- LG München I, 10.03.2016 - 27 O 9065/15
- OLG Koblenz, 22.08.2016 - 5 U 564/16
Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte - Leistungsfreiheit des Versicherers
- LG Düsseldorf, 13.05.2005 - 35 O 169/04
Feststellung des Haftpflichtanspruchs des Geschädigten gem. § 154 Abs. 1 S. 1 VVG ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 22.07.2009 - IV ZR 265/06
Zulässigkeit einer Feststellungsklage betreffend die Eintrittspflicht der ...
- OLG Düsseldorf, 27.09.2006 - 18 U 17/06
Feststellungsinteresse für die Klage eines Transportversicherers gegen den ...
- BGH, 22.07.2009 - IV ZR 265/06