Rechtsprechung
RG, 02.04.1943 - 1 C 38/43 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Zuwiderhandlungen gegen den § 1 der Anordnung z. Schutze des Grundstücksmakler- und Darlehensvermittlergewerbes v. 21. Februar 1941 fallen nicht unter die Strafbestimmung des § 147 GewO.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 76, 396