Gewerbeordnung
| 10. Titel - Straf- und Bußgeldvorschriften (§§ 143 - 148c) |
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
| 1. | eine Besichtigung oder Prüfung nach § 139b Abs. 1 Satz 2, Abs. 4, 6 Satz 1 oder 2 nicht gestattet oder | |
| 2. | entgegen § 139b Abs. 5 eine vorgeschriebene statistische Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht. |
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Fassung aufgrund des Dritten Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und sonstiger gewerberechtlicher Vorschriften vom 24.08.2002
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2003 | Drittes Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und sonstiger gewerberechtlicher Vorschriften | 24.08.2002 | |
| 01.01.2002 | Gesetz zur Umstellung von Gesetzen und Verordnungen im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie sowie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung auf Euro (Neuntes Euro-Einführungsgesetz) | 10.11.2001 |
vorschriften § 147aVerbotener Erwerb von Edelmetallen und Edelsteinen § 147bVerletzung von Vorschriften über die Insolvenzsicherung bei Pauschalreisen und verbundenen Reiseleistungen § 147cVerstoß gegen Wohlverhaltens-
pflichten bei der Vermittlung von Versicherungs-
anlageprodukten § 147dVerletzung von Vorschriften über die digitale operationale Resilienz durch Versicherungs-
vermittler nach § 34d Absatz 1, Versicherungsberater nach § 34d Absatz 2 und Versicherungs-
vermittler in Nebentätigkeit nach § 34d Absatz 6 § 148Strafbare Verletzung gewerberechtlicher Vorschriften § 148aStrafbare Verletzung von Prüferpflichten § 148bFahrlässige Hehlerei von Edelmetallen und Edelsteinen § 148cEinziehung
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Rechtsprechung zu § 147 GewO
40 Entscheidungen zu § 147 GewO in unserer Datenbank:
- BVerwG, 25.10.2000 - 11 C 1.00
Kernkraftwerk; Errichtungsgenehmigungen; Betriebsgenehmigungen; ...
- BGH, 28.11.1973 - 2 StR 376/73
Strafbarkeit wegen einer nicht ausreichenden Einhaltung der zur Vermeidung von ...
- RG, 23.04.1929 - I 1265/28
Ziegenhaarpinsel - § 230 StGB aF (§ 229 StGB nF), Ursächlichkeit der ...
- BVerwG, 11.02.1977 - 4 C 9.75
Beiladung der Gemeinde im Verwaltungsstreitverfahren wegen ...
- BayObLG, 14.10.1985 - 3 ObOWi 85/85
Zustellung eines persönlichen Bußgeldbescheides an einen Gewerbegehilfen
- BVerwG, 21.07.1959 - I CB 32.56
Rechtsmittel
- RG, 18.02.1932 - VIII 537/31
1. Haftet der nicht rechtsfähige Verein für rechtswidrige Schadenszufügungen ...
- BayObLG, 22.01.1986 - 3 ObOWi 136/85
Schulung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen
- OLG Bremen, 10.12.1974 - Ss 67/74
Fahrlässiger Verstoß gegen die Gewerbeordnung (GewO) und die Arbeitszeitordnung ...
- BVerwG, 24.04.1969 - I C 34.68
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