Gewerbeordnung
| 10. Titel - Straf- und Bußgeldvorschriften (§§ 143 - 148c) |
Wer gewerbsmäßig mit den in § 147a Abs. 1 bezeichneten Gegenständen Handel treibt oder gewerbsmäßig Edelmetalle und edelmetallhaltige Legierungen und Rückstände hiervon schmilzt, probiert oder scheidet oder aus den Gemengen und Verbindungen von Edelmetallabfällen mit Stoffen anderer Art Edelmetalle wiedergewinnt und beim Betrieb eines derartigen Gewerbes einen der in § 147a Abs. 1 bezeichneten Gegenstände, von dem er fahrlässig nicht erkannt hat, daß ihn ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen ein fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sich oder einem Dritten verschafft, ihn absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen anderen zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
vorschriften § 147aVerbotener Erwerb von Edelmetallen und Edelsteinen § 147bVerletzung von Vorschriften über die Insolvenzsicherung bei Pauschalreisen und verbundenen Reiseleistungen § 147cVerstoß gegen Wohlverhaltens-
pflichten bei der Vermittlung von Versicherungs-
anlageprodukten § 147dVerletzung von Vorschriften über die digitale operationale Resilienz durch Versicherungs-
vermittler nach § 34d Absatz 1, Versicherungsberater nach § 34d Absatz 2 und Versicherungs-
vermittler in Nebentätigkeit nach § 34d Absatz 6 § 148Strafbare Verletzung gewerberechtlicher Vorschriften § 148aStrafbare Verletzung von Prüferpflichten § 148bFahrlässige Hehlerei von Edelmetallen und Edelsteinen § 148cEinziehung
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Rechtsprechung zu § 148b GewO
6 Entscheidungen zu § 148b GewO in unserer Datenbank:
- BFH, 19.01.2017 - IV R 50/13
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19. 1. 2017 IV R 50/14 - Klagebefugnis ...
- BFH, 19.01.2017 - IV R 50/14
Abgrenzung des physischen Goldhandels von privater Vermögensverwaltung - keine ...
- OLG Hamm, 06.05.2010 - 6 U 145/09
Pflicht des Aufkäufers von türkischem Hochzeitsschmuck zur Überprüfung der ...
Zum selben Verfahren:
- LG Essen, 11.05.2009 - 3 O 458/08
Schadensersatz, Hehlerei
- LG Essen, 11.05.2009 - 3 O 458/08
- OVG Sachsen-Anhalt, 16.03.2011 - 1 M 15/11
Gewerberechtlich Abgrenzung von Reisegewerbe und stehendem Gewerbe bei Ankauf von ...
- FG Baden-Württemberg, 15.11.2013 - 1 K 1766/12
Vorsteuerabzug aus Altgoldgeschäften beim Auftreten von Strohmännern - ...