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RG, 05.04.1910 - Rep. III. 221/09 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Bedarf der Erbschaftskauf über eine nach Art. 213 EinfGes. z. BGB. den bisherigen Gesetzen unterworfene Erbschaft oder über Anteile an derselben der gerichtlichen oder notariellen Beurkundung nach § 2371 BGB.?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erbschaftskauf.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 73, 291
Wird zitiert von ...
- BGH, 01.06.1977 - V BLw 25/76
Sperrwirkung eines Hofvermerks
In Bezug auf die letztgenannte Vorschrift besteht jedoch Einigkeit darüber, daß der Begriff "erbrechtliche Verhältnisse" im weitesten Sinne auszulegen ist und alle Verhältnisse umfaßt, die mit dem Anfall und dem Erwerb einer Erbschaft in Zusammenhang stehen, ohne daß ein Unterschied zwischen sachlichem und Verfahrensrecht zu machen ist (grundlegend RGZ 46, 70, 73; vgl. auch RGZ 50, 181, 186 und RGZ 73, 291, 293;… aus dem Schrifttum statt vieler Staudinger/Winkler BGB 10./11. Aufl. Art. 213 EGBGB Rdz. 3 m.w. Hinw.).