Rechtsprechung
RG, 06.07.1944 - 3 D 179/1944 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Staatsbibliothek Berlin
§§ 222, 230 StGB, §§ 9 Abs. 2, 49 StrVerkO. Der Führer eines Kraftfahrzeuges hat zwar grundsätzlich auch unter den Kriegsverhältnissen seine Fahrgeschwindigkeit so einzurichten, daß er in der Lage ist, das Fahrzeug vor einem Hindernisse, das in der Fahrbahn erscheint, ...
Papierfundstellen
- RGSt 78, 44