Rechtsprechung
RG, 09.01.1886 - 1070/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Ist die strafrechtliche Verantwortlichkeit der einzelnen Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für ordnungsmäßige Buchführung und Bilanzziehung bedingt durch irgend eine besondere Übertragung der Pflicht zur Buchführung und Bilanzziehung auf bestimmte ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 13, 235
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 16.05.1958 - 2 StR 103/58 Damit legt das Gesetz ihnen zwingend die Pflicht auf; und zwar jedem einzelnen, dafür Sorge zu tragen, gleichgültig; ob die Satzung oder auch die Geschäftsführer selbst einem anderen die Buchführung übertragen (RGSt 13, 235).
- BGH, 16.12.1958 - 5 StR 512/58
Rechtsmittel
Diese Pflicht kann ihm nicht durch die Arbeitsteilung innerhalb des Betriebes abgenommen werden (vgl. RG JW 1908, 604.120; RGSt 13, 235,239; RG LZ 1920, 394). - BGH, 19.07.1957 - 2 StR 220/57
Rechtsmittel
Nach § 41 GmbHG sind die Geschäftsführer verpflichtet, für die ordnungsgemäße Buchführung der Gesellschaft zu sorgen Damit legt das Gesetz den Geschäftsführern zwingend diese Pflicht auf; sie müssen daher, und zwar jeder einzelne, dafür Sorge tragen, gleichgültig, wem die Satzung oder auch die Geschäftsführer selbst die Buchführung übertragen (RGSt 13, 235).