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   RG, 10.11.1910 - III 578/10   

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https://dejure.org/1910,301
RG, 10.11.1910 - III 578/10 (https://dejure.org/1910,301)
RG, Entscheidung vom 10.11.1910 - III 578/10 (https://dejure.org/1910,301)
RG, Entscheidung vom 10. November 1910 - III 578/10 (https://dejure.org/1910,301)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Was ist im Sinne von § 19 Nr. 2 des Vereinsgesetzes vom 19. April 1908 unter dem Merkmale "bewaffnet erscheinen" zu verstehen? 2. Unter welchen Voraussetzungen ist im Sinne von § 40 St.G.B.'s ein Gegenstand zur Begehung eines vorsätzlichen Verbrechens oder Vergehens ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 44, 140
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 06.10.1955 - 3 StR 279/55
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  • BGH, 05.10.1955 - 6 StR 44/55
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  • BGH, 10.01.1962 - 2 StR 595/61

    Voraussetzungen einer Einziehung von Gegenständen gem. § 40 StGB - Anwendung des

    Die Vorschrift des § 40 StGB setzt voraus, daß die Gegenstände gerade für diejenige Tat verwendet wurden oder verwendet werden sollten, wegen der die Verurteilung erfolgt (RGSt 44, 140, 142; 59, 250; BGHSt 13, 311; BGH, Urteile vom 11, März 1955 - 2 StR 517/54 - mitgeteilt von Dallinger MDR 1955, 395 - und vom 2. September 1959 - 1 StR 343/59 -).
  • BGH, 11.03.1955 - 2 StR 517/54

    Rechtsmittel

    Denn auf keinen Fall genügt die blosse Absieht, den Gegenstand bei Gelegenheit zur Verübung eines Vergehens oder Verbrechens (hier: zur Anstiftung des G., sich zur Unzucht missbrauchen zu lassen) zu benutzen, für seine Einziehung nach § 40 StGB; die Bestimmung des Gegenstandes zur Begehung muss sich gerade auf die einzelne Straftat beziehen, wegen deren die Verurteilung erfolgt (RGSt 44, 140 [142]; 59, 251).
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