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   RG, 10.12.1879 - 562/79   

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https://dejure.org/1879,78
RG, 10.12.1879 - 562/79 (https://dejure.org/1879,78)
RG, Entscheidung vom 10.12.1879 - 562/79 (https://dejure.org/1879,78)
RG, Entscheidung vom 10. Dezember 1879 - 562/79 (https://dejure.org/1879,78)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann auch durch widerrechtliches Verweilen auf Flur, Treppe oder Vorplatz einer Wohnung ohne Betreten der letzteren der Hausfriedensbruch begangen werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 1, 121
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 27.09.2018 - 4 StR 135/18

    Revisionsbegründung (Anforderungen an den Revisionsvortrag: Darlegung

    (b) Ungeachtet der Tatsache, dass der Flur im dritten Obergeschoss des betreffenden Apartmenthauses mangels allgemeiner Zugänglichkeit jedenfalls als befriedetes Besitztum in den - weit auszulegenden - Schutzbereich von Art. 13 Abs. 1 GG fällt (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 13. Oktober 1971 - 1 BvR 280/66, BVerfGE 32, 54; BGH (Ermittlungsrichter), Beschluss vom 14. März 1997 - 1 BGs 65/97, NJW 1997, 2189; Hofmann in Schmidt-Bleibtreu/ Hofmann/Henneke, GG, 14. Aufl., Art. 13 Rn. 7 mwN), hat das Landgericht bei seiner Entscheidung verkannt, dass der Angeklagte B. als einer der Mieter des Hauses Inhaber des Mitgewahrsams bzw. des Hausrechts an den gemeinschaftlich genutzten Hausfluren war (vgl. dazu RG, Urteil vom 10. Dezember 1879 - Rep. 562/79, RGSt 1, 121, 122; OLG Düsseldorf, NJW 1997, 3383, 3384; vgl. auch MüKo-StGB/Schäfer, 3. Aufl., § 123 Rn. 12 a.E.).
  • OLG Düsseldorf, 14.07.2003 - 2 Ss 91/03

    Führen einer Waffe außerhalb des befriedeten Besitztums; Vorsätzliches

    Unter den Begriff der Wohnung i.S. des § 123 StGB sind auch die sogenannten Nebenräume, wie Treppen, Flure, Keller etc. zu fassen (RGSt 1, 121; Schönke/Schröder/Lenckner, a.a.O., § 123 Rn. 17).
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