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RG, 12.11.1894 - 3311/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Agent oder Bevollmächtigter? 2. Ob die unbefugte Verpfändung einer fremden Sache Unterschlagung ist, hängt von der Willensrichtung des Verpfänders bei Weggabe der Sache ab. Seine Vermögenslage dient nur als Indiz bezüglich der Wiedereinlösungsabsicht.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 26, 230
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 03.07.1956 - 1 StR 98/56
Doppelte Sicherungsübereignung als Zueignungshandlung - Revisionsrechtliche …
Zwar kann, ebenso wie in der Verpfändung einer fremden Sache (vgl RGSt 26, 230, 231 ff; 65, 214),auch in deren sicherungshalber erfolgten Übereignung (vgl BGHSt 1, 262, 264) [BGH 19.06.1951 - 1 StR 42/51] eine Zueignung im Sinne des § 246 StGB liegen, doch ist entscheidend hierfür, ob der Wille des Täters auf endgültige Zueignung oder auf bloßen unerlaubten Gebrauch der sicherungsübereigneten Sache gerichtet war (…vgl RG und BGH aaO, ferner aber auch RGSt 66, 155, 156 f). - BGH, 30.10.1952 - 4 StR 78/52
Rechtsmittel