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   RG, 12.11.1894 - 3311/94   

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https://dejure.org/1894,284
RG, 12.11.1894 - 3311/94 (https://dejure.org/1894,284)
RG, Entscheidung vom 12.11.1894 - 3311/94 (https://dejure.org/1894,284)
RG, Entscheidung vom 12. November 1894 - 3311/94 (https://dejure.org/1894,284)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Agent oder Bevollmächtigter? 2. Ob die unbefugte Verpfändung einer fremden Sache Unterschlagung ist, hängt von der Willensrichtung des Verpfänders bei Weggabe der Sache ab. Seine Vermögenslage dient nur als Indiz bezüglich der Wiedereinlösungsabsicht.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 26, 230
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 03.07.1956 - 1 StR 98/56

    Doppelte Sicherungsübereignung als Zueignungshandlung - Revisionsrechtliche

    Zwar kann, ebenso wie in der Verpfändung einer fremden Sache (vgl RGSt 26, 230, 231 ff; 65, 214),auch in deren sicherungshalber erfolgten Übereignung (vgl BGHSt 1, 262, 264) [BGH 19.06.1951 - 1 StR 42/51] eine Zueignung im Sinne des § 246 StGB liegen, doch ist entscheidend hierfür, ob der Wille des Täters auf endgültige Zueignung oder auf bloßen unerlaubten Gebrauch der sicherungsübereigneten Sache gerichtet war (vgl RG und BGH aaO, ferner aber auch RGSt 66, 155, 156 f).
  • BGH, 30.10.1952 - 4 StR 78/52

    Rechtsmittel

    Die besonderen Voraussetzungen, unter denen die Rechtsprechung in der Verpfändung einer Sache deren Zueignung im Sinne des § 246 StGB gefunden hat (RGSt 26, 230 ff; 66, 155 ff), sind im angefochtenen Urteil rechtlich einwandfrei dargelegt worden.
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