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RG, 16.02.1918 - Rep. V. 132/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Ist der Vorlegungseid aus § 426 ZPO. schon dann unzulässig, wenn der sonst Schwurpflichtige das Vorhandensein der Urkunde bestritten hat?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unzulässigkeit eines Vorlegungseides
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 92, 222
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Frankfurt, 13.05.2015 - 15 U 122/08
Begründung einer Bürgschaftsverpflichtung
Denn eine Vernehmung nach § 426 ZPO ist jedenfalls dann unzulässig, wenn das Gericht überzeugt ist, dass der Gegner nicht im Besitz der Urkunde sein kann, weil diese in Wahrheit nicht vorhanden ist (vgl. RGZ 92, 222, 225). - BGH, 13.05.1968 - II ZR 43/66
Schadensersatz aus Dienstvertrag - Sorgfaltspflichten des Geschäftsführers einer …
Da auch das Berufungsgericht zu dieser Überzeugung gelangt ist, entfiel ein Vorlagebeweis nach den §§ 425 ff ZPO (RGZ 92, 222, 225). - BGH, 27.04.1961 - III ZR 49/60
Amtspflicht der deutschen Beamten zur Vertretung der Rechte und Belange ihrer …
Diese beweisbedürftige Tatsache hat nichts mit dem Inhalt der Urkunde zu tun und läßt sich demgemäß auch nicht durch Vorlage im Verfahren des Urkundenbeweises beweisen; denn es ist nicht der Sinn dieses Verfahrens, insbesondere des § 426 ZPO, das bestrittene Vorhandensein oder Vorhandengewesensein der Urkunde nachzuweisen (RGZ 92, 222, 224), sondern den Inhalt der Urkunde, der hier jedoch nicht streitig ist.