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RG, 17.02.1919 - Rep. VI. 286/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Begriff der Abrechnung nach § 782 BGB. 2. Anerkenntnis auf Grund einer Abrechnung gemäß § 782 BGB. durch Entgegennahme der Abrechnung und Fortsetzung des Geschäftsverkehrs.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berechtigung zur Forderung von Zinseszinsen auf Grund eines Anerkenntnisses; Anerkenntnis durch Entgegennahme einer Abrechnung gemäß § 782 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und Fortsetzung des Geschäftsverkehrs
- opinioiuris.de
Abrechnung nach § 782 BGB
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 95, 18
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 29.06.1973 - I ZR 120/72
Zustandekommen eines Kontokorrentverhältnisses - Voraussetzungen für eine …
Die Entscheidung RGZ 95, 18, 20 betrifft einen anderen Fall, nämlich Abschlagszahlungen auf einen Darlehenssaldo. - BGH, 29.09.1975 - III ZR 30/73
Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung - Anforderungen an die …
Darunter ist jede unter Mitwirkung von Gläubiger und Schuldner, also vertragsmäßig getroffene Feststellung der Schlußsumme aus mehreren Einzelposten zu erblicken (RGZ 95, 18, 20; 49, 38, 41). - BGH, 19.11.1956 - II ZR 110/55
Entfallen des Provisionsanspruchs des HV bei wirtschaftlich vertretbarem …
An dem Erfordernis der Zusammenrechnung einer Reihe von Einzelposten würde es dann fehlen, wenn, wie die Feststellungen des Berufungsgerichts nahelegen, die Parteien sich lediglich über die für die Vermittlung eines Geschäfts zu bezahlende Provision einig geworden wären (RGZ 95, 18). - BGH, 26.10.1989 - III ZR 242/87
Annahme oder Nichtannahme einer Revision
Es ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden, daß das Berufungsgericht im Streitfall das Zustandekommen eines Abrechnungsverhältnisses (§ 782 BGB; vgl. dazu insbesondere RGZ 95, 18 und Staudinger/Marburger BGB 12. Aufl. § 782 Rn. 3 m.w.Nachw.) angenommen und der Klage aus dem Gesichtspunkt des Anerkenntnisses stattgegeben hat.