Rechtsprechung
RG, 20.02.1883 - 239/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Darf der Richter, welcher in der Lage ist, eine rechtskräftig erkannte Freiheitsstrafe und die von ihm verhängte Freiheitsstrafe zu einer Gesamtstrafe zu vereinigen, es ablehnen, auf die Gesamtstrafe zu erkennen, und deren Feststellung einem gemäß §§. 492 flg. St.P.O. ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 8, 62
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 25.01.1967 - 2 StR 424/66
Fehlerhafte Berechnung der Gesamtstrafe - Kompetenzfragen im Verhältnis zur …
Das Reichsgericht hat die Anrechnung im Urteil teils als "zulässig und jedenfalls auch zweckmäßig" bezeichnet (RG Rspr. 8, 3; RGSt 8, 62, 65;… RG GA 44, 255), teils sogar ohne Begründung als "selbstverständlich und geboten" erachtet (RGSt 46, 179, 183; 77, 151). - BGH, 25.09.1952 - 3 StR 506/52
Rechtsmittel
Die Anwendung des § 79 ist, wenn seine Voraussetzungen im Einzelfalle vorliegen, zwingend geboten (RGSt 8, 62; 34, 267). - BGH, 02.06.1961 - 5 StR 136/61
Rechtsmittel
- BGH, 13.11.1951 - 1 StR 581/51
Gesamtstrafenbildung aus den ersterwähnten Strafen im nachträglichen …
Liegen die Voraussetzungen des § 79 StGB vor, so muss das erkennende Gericht grundsätzlich eine Gesamtstrafe aussprechen; nur wenn es keine sichere tatsächliche Grundlage für die Anwendung des § 79 StGB findet, und den Minderungsgrund nicht noch während der Hauptverhandlung beheben kann, ist es berechtigt, die Bildung der Gesamtstrafe der in § 460 StPO vorgesehenen Nachtragsentscheidung vorzubehalten (u.a. RGSt 8, 62; 34, 267; 37, 284; 49, 91; 64, 413). - BGH, 24.01.1952 - 4 StR 862/51
Verurteilung wegen fortgesetzten schweren Diebstahls unter Einbeziehung einer …
Dem erkennenden Richter ist es vielmehr unbenommen, auch bereits im Urteilsspruch den verbüßten Teil der Strafe in Abrechnung zu bringen (vgl. RGSt 8, 62, 385).