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   RG, 21.10.1892 - 2650/92   

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https://dejure.org/1892,263
RG, 21.10.1892 - 2650/92 (https://dejure.org/1892,263)
RG, Entscheidung vom 21.10.1892 - 2650/92 (https://dejure.org/1892,263)
RG, Entscheidung vom 21. Oktober 1892 - 2650/92 (https://dejure.org/1892,263)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Nach welchem Rechte ist eine "auf hoher See" auf einem deutschen Schiffe begangene Körperverletzung zu strafen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 23, 266
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 07.04.2009 - 2 ARs 180/09

    Zuständigkeitsentscheidung durch den BGH (Flaggengrundsatz und Geltung der StPO

    Daher bedarf es keines Eingehens auf die Frage, ob ein Schiff nach dem Flaggenprinzip (vgl. auch § 4 StGB) "schwimmendes Territorium" des Flaggenstaates ist (so RGSt 23, 266, 267: "wandelnde Gebietsteile"; 50, 218, 220; BSG SozR 4460, § 8 Nr. 7; BAGE 26, 242, 252; Jeschek IRuD 1956, 75, 86) oder ob die Flaggenzugehörigkeit weder der Personalhoheit noch der Territorialhoheit eines Staates zuzurechnen ist, sondern eine eigenständige Form der Anknüpfung staatlicher Hoheitsgewalt darstellt, die gleichberechtigt neben den beiden genannten Formen steht (so LG Mannheim NStZ-RR 1996, 147; MünchKomm-StGB/Ambos § 4 Rn. 5; Wolfrum in Graf Vitzthum, Handbuch des Seerechts Kap. 4 Rdn. 36; Hoog, Deutsches Flaggenrecht S. 232 ff.).
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