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   RG, 22.10.1883 - 2137/83   

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https://dejure.org/1883,186
RG, 22.10.1883 - 2137/83 (https://dejure.org/1883,186)
RG, Entscheidung vom 22.10.1883 - 2137/83 (https://dejure.org/1883,186)
RG, Entscheidung vom 22. Oktober 1883 - 2137/83 (https://dejure.org/1883,186)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Unter welchen Voraussetzungen können nach §. 184 St.G.B.'s "Schriften" als "verbreitet" angesehen werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 9, 292
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Bremen, 03.12.1986 - Ws 156/86

    NSDAP-Abzeichen in Ladengeschäften

    Zwar kann eine Sache auch im Wege des Verkaufs verbreitet werden, denn das Verkaufen ist lediglich als Unterart des Verbreitens anzusehen (vgl. RGSt 9, 292; 36, 350; BGHSt 19, 63/71).

    Der - überwiegend presserechtlich verwendete - Begriff der Verbreitung, der das Inverkehrbringen einer Sache, also ihr öffentliches Zugänglichmachen bezeichnet, enthält das Moment der Auslieferung an einen größeren Personenkreis und steht mithin im Gegensatz zur Hingabe nur an eine oder an einige wenige individuell bestimmte Personen (RGSt 9, 292 /293; 36, 330/531; BGHSt 13, 257/258; Horn in SK StGB 3. Aufl. 1986 § 74 d Rn. 5; Willms in LK 10. Aufl. 1980, § 86a StGB Rn. 7).

    Vielmehr muss eine entsprechende Absicht (RGSt 7, 113/115; 9, 292/294; 16, 245/246; BayObLG 51, 417/422; 79, 71) oder zumindest eine in den "Umständen des Einzelfalles begründete Vorstellung (RGSt 42, 209/211; 55, 276/277; BGHSt 19, 63/71; BayObLG 63, 37/38; BayObLG …

  • BGH, 06.10.1959 - 5 StR 384/59
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  • BGH, 02.11.1954 - 5 StR 421/54

    Rechtsmittel

    Dann ist aber erforderlich, daß der Gegenstand auf diese Weise nicht nur wenigen, sondern einer größeren Zahl von Personen zugänglich werden soll (vgl RG LZ 1915, 40 und 511; RGSt 9, 292 [294]; 36, 330 [331]; 42, 209; 47, 223 [227]; 55, 276 [277]).
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