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   SG Gießen, 04.12.2020 - S 29 AS 700/19 S   

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https://dejure.org/2020,43875
SG Gießen, 04.12.2020 - S 29 AS 700/19 S (https://dejure.org/2020,43875)
SG Gießen, Entscheidung vom 04.12.2020 - S 29 AS 700/19 S (https://dejure.org/2020,43875)
SG Gießen, Entscheidung vom 04. Dezember 2020 - S 29 AS 700/19 S (https://dejure.org/2020,43875)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fiktive Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen bei der Berücksichtigung von Leistungen ...

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Fiktive Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen bei Grundsicherungsleistungen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Abzug fiktiver Unterhaltszahlungen bei Hartz IV, wenn Kindesvater nicht genannt wird

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wann das Jobcenter fiktive Unterhaltszahlungen anrechnen darf

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fiktive Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen bei der Berücksichtigung von Leistungen nach dem SGB II - Bei Auskunftsverweigerung Anrechnung von fiktivem Gehalt

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • SG Trier, 03.08.2015 - S 5 AS 150/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Versagung von Sozialleistungen wegen

    Auszug aus SG Gießen, 04.12.2020 - S 29 AS 700/19
    Zunächst hat der Beklagte dem Grunde nach zu Recht entschieden, dass fiktive Unterhaltszahlungen auf den Leistungsanspruch der Bedarfsgemeinschaft anzurechnen sind (vgl. auch SG Trier vom 03.08.2015 - S 5 AS 150/15), solange die Klägerin ihren Mitwirkungspflichten durch die Benennung des Kindesvaters nicht nachkommt und Leistungen gem. §§ 60, 66 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) teilweise versagt.

    Ergänzend sei an dieser Stelle angemerkt, dass zwar grundsätzlich aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) folgt, dass Privatpersonen grundsätzlich das Recht haben, selbst darüber zu befinden, ob und in welcher Form und wem Einblick in die Intimsphäre und das eigene Geschlechtsleben gewährt wird, was auch das Recht umfasst, geschlechtliche Beziehungen zu einem bestimmten Partner nicht offenbaren zu müssen (BVerfG vom 24.02.2015 - 1 BvR 472/14), allerdings müssen in der diesbezüglich vorzunehmende Abwägungsentscheidung auch die Interessen des leiblichen Kindes und insbesondere auch die Interessen der Allgemeinheit Berücksichtigung finden, sofern steuerfinanzierte Leistungen anstelle des an sich Unterhaltspflichtigen begehrt werden (so auch SG Trier vom 03.08.2015 - S 5 AS 150/15).

  • BVerfG, 24.02.2015 - 1 BvR 472/14

    Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Mutter über geschlechtliche

    Auszug aus SG Gießen, 04.12.2020 - S 29 AS 700/19
    Ergänzend sei an dieser Stelle angemerkt, dass zwar grundsätzlich aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) folgt, dass Privatpersonen grundsätzlich das Recht haben, selbst darüber zu befinden, ob und in welcher Form und wem Einblick in die Intimsphäre und das eigene Geschlechtsleben gewährt wird, was auch das Recht umfasst, geschlechtliche Beziehungen zu einem bestimmten Partner nicht offenbaren zu müssen (BVerfG vom 24.02.2015 - 1 BvR 472/14), allerdings müssen in der diesbezüglich vorzunehmende Abwägungsentscheidung auch die Interessen des leiblichen Kindes und insbesondere auch die Interessen der Allgemeinheit Berücksichtigung finden, sofern steuerfinanzierte Leistungen anstelle des an sich Unterhaltspflichtigen begehrt werden (so auch SG Trier vom 03.08.2015 - S 5 AS 150/15).
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