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   SG Münster, 05.06.2023 - S 14 R 164/23   

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SG Münster, 05.06.2023 - S 14 R 164/23 (https://dejure.org/2023,15338)
SG Münster, Entscheidung vom 05.06.2023 - S 14 R 164/23 (https://dejure.org/2023,15338)
SG Münster, Entscheidung vom 05. Juni 2023 - S 14 R 164/23 (https://dejure.org/2023,15338)
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  • BVerfG, 23.07.2014 - 1 BvL 10/12

    Sozialrechtliche Regelbedarfsleistungen derzeit noch verfassungsgemäß

    Auszug aus SG Münster, 05.06.2023 - S 14 R 164/23
    Er hat einen Entscheidungsspielraum bei der Beurteilung der tatsächlichen Verhältnisse ebenso wie bei der wertenden Einschätzung des notwendigen Bedarfs, muss seine Entscheidung jedoch an den konkreten Bedarfen der Hilfebedürftigen ausrichten (vgl. BVerfGE 125, 175 [223] = NJW 2010, 505; BVerfGE 132, 134 [160 f.] = NVwZ 2012, 1024 Rn. 67 = NJW 2012, 3020 Ls.; BVerfGE 137, 34 [72 f.] = NJW 2014, 3425 Rn. 76) und die Leistungen zur Konkretisierung des grundrechtlich fundierten Anspruchs müssen tragfähig, also durch realitätsgerechte, schlüssige Berechnungen sachlich differenziert begründet, werden können (vgl. BVerfGE 137, 34 [72 ff.] = NJW 2014, 3425 Rn. 76 f).

    Die Anforderungen des Grundgesetzes, tatsächlich für eine menschenwürdige Existenz Sorge zu tragen, dürfen im Ergebnis nicht verfehlt werden (BVerfGE 137, 34 [73 f.] = NJW 2014, 3425 Rn. 77).

  • BVerfG, 27.07.2016 - 1 BvR 371/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Berücksichtigung von Einkommen eines

    Auszug aus SG Münster, 05.06.2023 - S 14 R 164/23
    Das ist bei einer aus Gründen der Fürsorge gewährten Sozialleistung geboten, (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG - BVerfGE 142, 353, Rn. 39 und bereits BVerfGE 91, 389 ff. , 402 f.; BVERFGE 9, 32 ff.).

    Insoweit gilt exemplarisch mit dem BVerfG- Beschluss vom 27.07.2026 - 1 BvR 371/11, mwN,juris, (= NJW 2016, 3774 ff. , 3776, mwN) zur Berücksichtigung des Einkommens eines Familienangehörigen bei der Grundsicherung Folgendes: "Bei der Ermittlung der Bedürftigkeit für die Gewährung existenzsichernder Leistungen (Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG) kann grundsätzlich unabhängig von einem Unterhaltsanspruch das Einkommen und Vermögen von Personen berücksichtigt werden, von denen in der familiären Gemeinschaft zumutbar zu erwarten ist, dass sie tatsächlich füreinander einstehen und "aus einem Topf" wirtschaften.".

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus SG Münster, 05.06.2023 - S 14 R 164/23
    Er hat einen Entscheidungsspielraum bei der Beurteilung der tatsächlichen Verhältnisse ebenso wie bei der wertenden Einschätzung des notwendigen Bedarfs, muss seine Entscheidung jedoch an den konkreten Bedarfen der Hilfebedürftigen ausrichten (vgl. BVerfGE 125, 175 [223] = NJW 2010, 505; BVerfGE 132, 134 [160 f.] = NVwZ 2012, 1024 Rn. 67 = NJW 2012, 3020 Ls.; BVerfGE 137, 34 [72 f.] = NJW 2014, 3425 Rn. 76) und die Leistungen zur Konkretisierung des grundrechtlich fundierten Anspruchs müssen tragfähig, also durch realitätsgerechte, schlüssige Berechnungen sachlich differenziert begründet, werden können (vgl. BVerfGE 137, 34 [72 ff.] = NJW 2014, 3425 Rn. 76 f).
  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus SG Münster, 05.06.2023 - S 14 R 164/23
    Er hat einen Entscheidungsspielraum bei der Beurteilung der tatsächlichen Verhältnisse ebenso wie bei der wertenden Einschätzung des notwendigen Bedarfs, muss seine Entscheidung jedoch an den konkreten Bedarfen der Hilfebedürftigen ausrichten (vgl. BVerfGE 125, 175 [223] = NJW 2010, 505; BVerfGE 132, 134 [160 f.] = NVwZ 2012, 1024 Rn. 67 = NJW 2012, 3020 Ls.; BVerfGE 137, 34 [72 f.] = NJW 2014, 3425 Rn. 76) und die Leistungen zur Konkretisierung des grundrechtlich fundierten Anspruchs müssen tragfähig, also durch realitätsgerechte, schlüssige Berechnungen sachlich differenziert begründet, werden können (vgl. BVerfGE 137, 34 [72 ff.] = NJW 2014, 3425 Rn. 76 f).
  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvL 20/87

    Die im Rahmen der Gewährung von Ausbildungsförderung vorzunehmende Anrechnung von

    Auszug aus SG Münster, 05.06.2023 - S 14 R 164/23
    Das ist bei einer aus Gründen der Fürsorge gewährten Sozialleistung geboten, (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG - BVerfGE 142, 353, Rn. 39 und bereits BVerfGE 91, 389 ff. , 402 f.; BVERFGE 9, 32 ff.).
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