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   SG Wiesbaden, 07.08.2009 - S 17 KR 173/07   

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https://dejure.org/2009,5785
SG Wiesbaden, 07.08.2009 - S 17 KR 173/07 (https://dejure.org/2009,5785)
SG Wiesbaden, Entscheidung vom 07.08.2009 - S 17 KR 173/07 (https://dejure.org/2009,5785)
SG Wiesbaden, Entscheidung vom 07. August 2009 - S 17 KR 173/07 (https://dejure.org/2009,5785)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 5 Abs 1 Nr 1 SGB 5, § 6 Abs 3a SGB 5, § 8 Abs 1 Nr 3 SGB 5, Art 141 EG, Art 4 EWGRL 7/79
    Krankenversicherung - Versicherungspflicht einer Lehrerin trotz jahrelanger Selbständigkeit - Teilzeitbeschäftigung - keine Befreiung - Vereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Voraussetzungen einer Befreiung von der Krankenversicherungspflicht; Anforderungen an eine erweiternde Auslegung des Befreiungstatbestandes aus europarechtlichen Gründen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer Befreiung von der Krankenversicherungspflicht; Anforderungen an eine erweiternde Auslegung des Befreiungstatbestandes aus europarechtlichen Gründen

  • Wolters Kluwer

    Befreiungstatbestand des § 8 Sozialgesetzbuch 5. Buch (SGB V) i.R.d. Versicherungsfreiheit bei einer weniger als fünf Jahre ohne Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze streitgegenständlichen Beschäftigung; Ausweitung des Befreiungstatbestand nach europarechtllichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • krankenkassen-direkt.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    Fehlende Befreiungsmöglichkeit für kurze Beschäftigung verstößt nicht gegen Europarecht

  • krankenkassen-direkt.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    Fehlende Befreiungsmöglichkeit für kurze Beschäftigung verstößt nicht gegen Europarecht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Krankenversicherung: Fehlende Befreiungsmöglichkeit für kurze Beschäftigung nach langjähriger Selbstständigkeit verstößt nicht gegen Europarecht - Mögliche mittelbare Diskriminierung wäre gerechtfertigt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 14.12.1995 - C-444/93

    Megner und Scheffel / Innungskrankenkasse Vorderpfalz

    Auszug aus SG Wiesbaden, 07.08.2009 - S 17 KR 173/07
    Art. 4 RL 79/7/EWG schützt Frauen auch vor Ungleichbehandlungen im Hinblick auf die Versicherungspflicht in den Zweigen der Sozialversicherung (EuGH, Urteil vom 14. Dezember 1995 C 444/93 - "Menger/Scheffel"; Slg. 1995, I-4741ff. - Rdnr. 22ff.).

    Mittelbare Ungleichbehandlungen sind am Maßstab der Art. 4 bis 7 RL 79/7/EG einer Rechtfertigung zugänglich (EuGH, Urteil vom 14. Dezember 1995 - C-444/93 - "Menger/Scheffel"; Slg. 1995, I-4741ff. - Rdnr. 24; BSG, Urteil vom 29. Mai 2008 - B 11a AL 23/07 R - juris; dort Rdnr. 47 m.w.N.), nämlich wenn die in Rede stehende Regelung durch Faktoren sachlich gerechtfertigt ist, die nichts mit einer Diskriminierung auf Grund des Geschlechts zu tun haben.

  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 2014/95

    Pflegeversicherung I

    Auszug aus SG Wiesbaden, 07.08.2009 - S 17 KR 173/07
    Da die zur Finanzierung eines solchen sozialen Ausgleichs erforderlichen Mittel ersichtlich nicht allein von den typischerweise Begünstigten des Ausgleichs aufgebracht werden können, kann der Gesetzgeber nach der Rechsprechung des Bundesverfassungsgerichts den Kreis der Versicherungspflichtigen so abgrenzen, wie dies für die Begründung und den Erhalt einer leistungsfähigen Solidargemeinschaft erforderlich ist (vgl. etwa BVerfGE 103, 197 (221); 103, 271 (287)).Die bisherige Regelung, wonach ein Wechsel abhängig Beschäftigter von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung schon dann möglich war, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze überstieg, hat sich als nicht ausreichend erwiesen, die Funktionsfähigkeit des Solidarausgleichs zu gewährleisten.
  • BSG, 29.05.2008 - B 11a AL 23/07 R

    Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung nach Qualifikationsgruppen im Anschluss an

    Auszug aus SG Wiesbaden, 07.08.2009 - S 17 KR 173/07
    Mittelbare Ungleichbehandlungen sind am Maßstab der Art. 4 bis 7 RL 79/7/EG einer Rechtfertigung zugänglich (EuGH, Urteil vom 14. Dezember 1995 - C-444/93 - "Menger/Scheffel"; Slg. 1995, I-4741ff. - Rdnr. 24; BSG, Urteil vom 29. Mai 2008 - B 11a AL 23/07 R - juris; dort Rdnr. 47 m.w.N.), nämlich wenn die in Rede stehende Regelung durch Faktoren sachlich gerechtfertigt ist, die nichts mit einer Diskriminierung auf Grund des Geschlechts zu tun haben.
  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 1681/94

    Pflegeversicherung IV

    Auszug aus SG Wiesbaden, 07.08.2009 - S 17 KR 173/07
    Da die zur Finanzierung eines solchen sozialen Ausgleichs erforderlichen Mittel ersichtlich nicht allein von den typischerweise Begünstigten des Ausgleichs aufgebracht werden können, kann der Gesetzgeber nach der Rechsprechung des Bundesverfassungsgerichts den Kreis der Versicherungspflichtigen so abgrenzen, wie dies für die Begründung und den Erhalt einer leistungsfähigen Solidargemeinschaft erforderlich ist (vgl. etwa BVerfGE 103, 197 (221); 103, 271 (287)).Die bisherige Regelung, wonach ein Wechsel abhängig Beschäftigter von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung schon dann möglich war, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze überstieg, hat sich als nicht ausreichend erwiesen, die Funktionsfähigkeit des Solidarausgleichs zu gewährleisten.
  • EuGH, 25.05.1971 - 80/70

    Defrenne / Belgischer Staat

    Auszug aus SG Wiesbaden, 07.08.2009 - S 17 KR 173/07
    Vom Entgeltbegriff nicht erfasst sind Leistungen oder Belastungen öffentlich-rechtlicher Sozialversicherungssysteme (Krebber in: Calliess/Ruffert, EUV-EGV, 3. Aufl., Art. 141 EGV Rdnr. 30; vgl. auch EuGH, Urt. vom 25. Mai 1971 - C-80/70 - "Defrenne I", Slg. 1971, 445 zu Leistungen der gesetzlichen Altersrente zu Art. 119 EWGV a.F.).
  • SG Wiesbaden, 08.04.2013 - S 8 R 411/11

    Betriebsprüfungsbescheid - Feststellung der Versicherungspflicht -

    Während des gerichtlichen Verfahrens hat das Gericht die Akte zum Verfahren S 17 KR 173/07 beigezogen.
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