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   SG Berlin, 14.01.2014 - S 89 KR 1744/10   

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https://dejure.org/2014,122
SG Berlin, 14.01.2014 - S 89 KR 1744/10 (https://dejure.org/2014,122)
SG Berlin, Entscheidung vom 14.01.2014 - S 89 KR 1744/10 (https://dejure.org/2014,122)
SG Berlin, Entscheidung vom 14. Januar 2014 - S 89 KR 1744/10 (https://dejure.org/2014,122)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 25 Abs 1 SGB 3, § 7 Abs 1 SGB 4, § 7a SGB 4, § 5 Abs 1 Nr 1 SGB 5, § 1 S 1 Nr 1 SGB 6
    Keine Sozialversicherungspflicht einer Honorarkraft im Bereich der mobilen Öffentlichkeitsarbeit des Deutschen Bundestages - Unerheblichkeit der Festlegung von Eckpunkten eines Einzelauftrages - erheblicher Handlungsspielraum - Unerheblichkeit von Vorgaben bzgl ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sozialversicherungspflicht wegen Beschäftigung eines die selbständige Betreuung von Veranstaltungen i.R.d. Öffentlichkeitsarbeit des Deutschen Bundestages übernehmenden freien Mitarbeiters; Weisungsgebundenheit als Voraussetzung eines nichtselbständigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Kein "scheinselbständiger" Mitarbeiter im Deutschen Bundestag

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine Scheinselbständigkeit im Deutschen Bundestag?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Scheinselbständige im Deutschen Bundestag

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur Sozialversicherungspflicht - Keine Scheinselbstständigkeit im Bundestag

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein "scheinselbständiger" Mitarbeiter im Deutschen Bundestag

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Versicherungspflicht bei Tätigkeit als Mitarbeiter der mobilen Öffentlichkeitsarbeit für den Deutschen Bundestag

  • rente-rentenberater.de (Kurzinformation)

    Keine Scheinselbständigkeit für Mitarbeiter im Deutschen Bundestag

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    "Mobile Öffentlichkeitsarbeit" ist keine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit

  • bista.de (Kurzinformation)

    Keine weiteren Scheinselbstständigen im Bundestag

  • berlin.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung - und Terminmitteilung)

    Streit um "scheinselbständigen" Mitarbeiter im Bundestag

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 15.02.2012 - 10 AZR 111/11

    Arbeitnehmerstatus - Rahmenvereinbarung - befristete Einzelverträge

    Auszug aus SG Berlin, 14.01.2014 - S 89 KR 1744/10
    Der zwischen der Klägerin und dem Beigeladenen zu 1) geschlossene Rahmenvertrag enthält überwiegend für eine Selbständigkeit sprechende Regelungen (so auch die 81. Kammer im Urteil vom 26. Oktober 2012 zu einem ähnlichen Rahmenvertrag im Fall einer Besucherbetreuerin des Bundestages - S 81 KR 2081/10 -, juris; ebenso zum vorliegenden Vertrag BAG, Urteil vom 15. Februar 2012 - 10 AZR 111/11 -, juris).

    Selbst wenn ein solcher Vorstoß vorgelegen haben sollte, würde dies nicht zur Annahme eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses führen (vgl. BAG im o.a. Urteil vom 15. Februar 2012, a.a.O., dort Rdnr. 27).

    Die tatsächlich praktizierten Rechtsbeziehungen, die sich durch die Vereinbarung einzelner Einsatzaufträge vollzogen, wichen nicht in rechtlich relevanter Weise von den getroffenen Vereinbarungen ab (so auch BAG im o.a. Urteil vom 15. Februar 2012, a.a.O., dort Rdnr. 19 f.).

    Bezüglich des konkreten Einsatzes bestand das Konsensprinzip und damit stets die Möglichkeit, einen von der Klägerin angebotenen Einsatz abzulehnen (vgl. BAG im o.a. Urteil vom 15. Februar 2012, a.a.O., Rdnr. 20).

  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus SG Berlin, 14.01.2014 - S 89 KR 1744/10
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (stellvertretend BSG, Urteil vom 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R -, juris) setzt eine Beschäftigung voraus, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber persönlich abhängig ist.

    Ausgangspunkt der Prüfung ist nach ständiger Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R -, juris; Urteil vom 28. Mai 2008, a.a.O.; Urteil vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 17; Urteil vom 30. April 2013 - B 12 KR 19/11 R -, juris) das Vertragsverhältnis der Beteiligten, so wie es sich aus den von ihnen getroffenen Vereinbarungen ergibt und sich aus ihrer gelebten Beziehung erschließen lässt.

    Dem offenkundigen Willen der Vertragsparteien, kein abhängiges Beschäftigungsverhältnis begründen zu wollen, kommt bei der Abwägungsentscheidung indizielle Bedeutung zu (vgl. BSG, Urteil vom 28. Mai 2008, a.a.O., RdNr. 16).

    Allein aus dieser "geminderten Autonomie" der Honorarkräfte bei der Durchführung der einzelnen Einsätze kann jedoch nicht auf eine Weisungsgebundenheit im geforderten Sinn und damit auf eine persönliche Abhängigkeit von der Klägerin geschlossen werden (vgl. BSG im o.a. Urteil vom 28. Mai 2008, a.a.O., dort Rdnr. 23; BSG SozR 2200 § 165 Nr. 45 S. 67).

  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

    Auszug aus SG Berlin, 14.01.2014 - S 89 KR 1744/10
    Eine Feststellung des (Nicht-)Bestehens von Versicherungspflicht in der Rentenversicherung der Selbständigen ist deshalb vom Streitgegenstand des gerichtlichen Verfahrens nicht umfasst (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R -, juris, dort Rdnr. 14).

    Es ist vielmehr auch dann vorhanden, wenn die eigene Arbeitskraft mit der Gefahr, nicht berücksichtigt zu werden, zur Verfügung gestellt wird (vgl. BSG, Urteil vom 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R -, juris, dort Rdnr. 25).

  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus SG Berlin, 14.01.2014 - S 89 KR 1744/10
    Ausgangspunkt der Prüfung ist nach ständiger Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R -, juris; Urteil vom 28. Mai 2008, a.a.O.; Urteil vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 17; Urteil vom 30. April 2013 - B 12 KR 19/11 R -, juris) das Vertragsverhältnis der Beteiligten, so wie es sich aus den von ihnen getroffenen Vereinbarungen ergibt und sich aus ihrer gelebten Beziehung erschließen lässt.

    In diesem Sinne gilt, dass die tatsächlichen Verhältnisse den Ausschlag geben, wenn sie von den Vereinbarungen abweichen (BSG, Urteil vom 24. Januar 2007, a.a.O., RdNr. 17, m.w.N.).

  • SG Berlin, 26.10.2012 - S 81 KR 2081/10

    Sozialversicherungspflicht der im Besucherdienst des Deutschen Bundestags tätigen

    Auszug aus SG Berlin, 14.01.2014 - S 89 KR 1744/10
    Bezüglich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die zwischen den Beteiligten gewechselten Schriftsätze, den weiteren Inhalt der vorliegenden und der beigezogenen Gerichtsakte S 81 KR 2081/10 und den Inhalt der Verwaltungsakten der Beklagten (2 Bände) Bezug genommen, die vorlagen und Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.

    Der zwischen der Klägerin und dem Beigeladenen zu 1) geschlossene Rahmenvertrag enthält überwiegend für eine Selbständigkeit sprechende Regelungen (so auch die 81. Kammer im Urteil vom 26. Oktober 2012 zu einem ähnlichen Rahmenvertrag im Fall einer Besucherbetreuerin des Bundestages - S 81 KR 2081/10 -, juris; ebenso zum vorliegenden Vertrag BAG, Urteil vom 15. Februar 2012 - 10 AZR 111/11 -, juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.07.2011 - L 1 KR 206/09

    Bundesrat; Besucherdienst; Beschäftigung; Honorarkraft

    Auszug aus SG Berlin, 14.01.2014 - S 89 KR 1744/10
    Bei der Ausübung seiner Tätigkeit im Info-Mobil, auf Wanderausstellungen und Messen genoss er methodische und inhaltliche Freiheiten (vgl. hierzu LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. Juli 2011 - L 1 KR 206/09 -, juris, dort Rdnr. 178).
  • BSG, 27.03.1980 - 12 RK 26/79

    Lehrbeauftragter - Fachhochschule - Freier Mitarbeiter - Abhaltung von

    Auszug aus SG Berlin, 14.01.2014 - S 89 KR 1744/10
    Allein aus dieser "geminderten Autonomie" der Honorarkräfte bei der Durchführung der einzelnen Einsätze kann jedoch nicht auf eine Weisungsgebundenheit im geforderten Sinn und damit auf eine persönliche Abhängigkeit von der Klägerin geschlossen werden (vgl. BSG im o.a. Urteil vom 28. Mai 2008, a.a.O., dort Rdnr. 23; BSG SozR 2200 § 165 Nr. 45 S. 67).
  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus SG Berlin, 14.01.2014 - S 89 KR 1744/10
    Ausgangspunkt der Prüfung ist nach ständiger Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R -, juris; Urteil vom 28. Mai 2008, a.a.O.; Urteil vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 17; Urteil vom 30. April 2013 - B 12 KR 19/11 R -, juris) das Vertragsverhältnis der Beteiligten, so wie es sich aus den von ihnen getroffenen Vereinbarungen ergibt und sich aus ihrer gelebten Beziehung erschließen lässt.
  • BSG, 30.04.2013 - B 12 KR 19/11 R

    Sozialversicherungspflicht - mitarbeitender Familienangehöriger - Familienbetrieb

    Auszug aus SG Berlin, 14.01.2014 - S 89 KR 1744/10
    Ausgangspunkt der Prüfung ist nach ständiger Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R -, juris; Urteil vom 28. Mai 2008, a.a.O.; Urteil vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 17; Urteil vom 30. April 2013 - B 12 KR 19/11 R -, juris) das Vertragsverhältnis der Beteiligten, so wie es sich aus den von ihnen getroffenen Vereinbarungen ergibt und sich aus ihrer gelebten Beziehung erschließen lässt.
  • FG Berlin-Brandenburg, 30.07.2014 - 7 V 7013/14

    Leistungen der freien Mitarbeiter des Besucherdienstes beim Deutschen Bundestag

    Nicht zuletzt habe das Sozialgericht - SG - C... in einer allerdings noch nicht rechtskräftigen Entscheidung (Urteil vom 14. Januar 2014 - S 89 KR 1744/10 -) den Besucherdienst beim Deutschen Bundestag als selbständige Tätigkeit eingestuft.

    Ungeachtet dessen, dass nicht zuletzt auch das SG C... in einer allerdings noch nicht rechtskräftigen Entscheidung (Urteil vom 14. Januar 2014 - S 89 KR 1744/10 -, juris) den Besucherdienst beim Deutschen Bundestag als selbständige Tätigkeit eingestuft haben soll, besteht hinsichtlich des Umstandes, dass im Bereich des Arbeitsoder auch Sozialversicherungsrechts von einem nichtselbständigen Beschäftigungsverhältnis ausgegangen wird, keine Bindungswirkung für die steuerrechtliche Einstufung (FG Berlin-Brandenburg, rechtskräftiges Urteil des Senats vom 19. Januar 2011 - 7 K 7122/08 - aaO. S. 1748).

  • FG Berlin-Brandenburg, 01.10.2015 - 7 K 7002/13

    Umsatzsteuer 2003 bis 2010

    Überdies habe auch das Sozialgericht - SG - Berlin mit Urteil vom 14.01.2014 (Az. S 89 KR 1744/10, juris) einen freier Mitarbeiter, der eine ähnliche Tätigkeit für den Bundestag ausgeübt habe, als selbständig eingestuft.
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