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   SG Marburg, 10.09.2014 - S 6 KR 84/14   

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SG Marburg, 10.09.2014 - S 6 KR 84/14 (https://dejure.org/2014,27081)
SG Marburg, Entscheidung vom 10.09.2014 - S 6 KR 84/14 (https://dejure.org/2014,27081)
SG Marburg, Entscheidung vom 10. September 2014 - S 6 KR 84/14 (https://dejure.org/2014,27081)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Apotheker ohne Exklusivvertrag mit Kasse darf weiterhin Zytostatika zu Lasten der Kasse abgeben und darf nicht retaxiert werden

  • Jurion (Kurzinformation)

    Retaxationen eines Apothekers, der Zytostatika-Zubereitungen an Versicherte der AOK Hessen abgab, sind rechtswidrig

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 30.09.2014)

    Rabattverträge: Kein Monopol für bestimmte Apotheken

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Patienten-Wahlrecht sticht Zytostatika-Ausschreibung nicht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Retaxationen bei der Zytostatika-Zubereitung: Patientenwahlrecht hat Vorrang vor "Exklusivvertrag" - Apothekenwahlrecht der Versicherten bleibt weiterhin bestehen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2015, 32
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (33)

  • BSG, 10.03.2010 - B 3 KR 26/08 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Recht der Leistungserbringer auf

    Auszug aus SG Marburg, 10.09.2014 - S 6 KR 84/14
    Trifft eine Krankenkasse vorbereitende oder endgültige Auswahlentscheidungen unter konkurrierenden Leistungserbringern, ist dies demgemäß nur rechtmäßig, soweit sie erstens dem Grunde nach überhaupt zugelassen sind und zweitens im Einklang mit den jeweils maßgebenden Vorschriften des Leistungserbringungsrechts stehen (vgl. BSG, Urt. v. 10.03.2010 - B 3 KR 26/08 R).

    Für im Gesetz nicht vorgesehene Beschränkungen des Zugangs zur Versorgung ist deshalb kein Raum (BSG, Urteil vom 10.03.2010 - B 3 KR 26/08 R).

    Trifft eine Krankenkasse vorbereitende oder endgültige Auswahlentscheidungen unter konkurrierenden Leistungserbringern, ist dies demgemäß nur rechtmäßig, soweit sie erstens dem Grunde nach überhaupt zugelassen sind und zweitens im Einklang mit den jeweils maßgebenden Vorschriften des Leistungserbringungsrechts stehen (BSG, Urteil vom 10.03.2010 - B 3 KR 26/08 R).

  • BGH, 13.01.2011 - I ZR 112/08

    Ärztliches Berufsrecht: Verweisung eines Patienten an einen Hilfsmittelanbieter

    Auszug aus SG Marburg, 10.09.2014 - S 6 KR 84/14
    Wünscht ein Patient ausdrücklich eine möglichst kostengünstige Versorgung, ist es einem Arzt auch nicht verwehrt, ihm den nach den - nachprüfbaren und aussagekräftigen - Erfahrungen des Arztes preiswertesten Anbieter gesundheitlicher Leistungen zu empfehlen (BGH, Urteil vom 13.01.2011 - I ZR 112/08).

    Die grundsätzliche Unzulässigkeit der Abgabe patientenindividuell verordneter Arzneimittel unmittelbar an den verordnenden Arzt folgt aber entgegen der Auffassung der Beklagten nicht nur aus § 11 Abs. 1 ApoG, den Berufsordnungen der Apotheker sowie den ärztlichen Berufsordnungen, wonach es für die Bejahung eines Verstoßes gegen das Zuweisungsverbot ausreicht, wenn der Arzt einen bestimmten Anbieter gesundheitlicher Leistungen empfiehlt, ohne vom Patienten konkret darum gebeten worden zu sein; (vgl. BGH, Urteil vom 13.01.2011 - I ZR 112/08), sondern - im Hinblick auf gesetzlich Versicherte und entgegen der Auffassung der Beklagten - auch daraus, dass § 31 Abs. 1 Satz 5 SGB V den gesetzlich Versicherten das Recht einräumt, für die Versorgung mit apothekenpflichtigen und von der Sachleistungspflicht der Krankenkassen umfassten Arzneimitteln frei unter den Apotheken zu wählen, für die der Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 Geltung hat.

  • BSG, 08.09.2009 - B 1 KR 8/09 R

    Anspruch einer Krankenkasse auf Verzugszinsen für verspätet zurückgezahlte

    Auszug aus SG Marburg, 10.09.2014 - S 6 KR 84/14
    162 Gem. § 69 Abs. 1 Satz 3 SGB V sind die Regelungen des BGB über den Verzug auf die Rechtsbeziehungen zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern entsprechend anwendbar, (vgl. BSG, Urteil vom 15.11.2007 - B 3 KR 1/07 R; Urteil vom 08.09.2009 - B 1 KR 8/09 R; Urteil vom 02.07.2013 - B 1 KR 18/12 R).

    Dort entspricht es bereits der ständigen bundessozialgerichtlichen Rechtsprechung, dass § 288 Abs. 2 BGB auf Krankenhausvergütung für die Behandlung von gesetzlich Krankenversicherten nicht anwendbar ist, da kein Handelsgeschäft, sondern ein gesetzlich begründeter Vergütungsanspruch der Leistung zugrunde liegt (BSG, Urteil vom 08.09.2009 - B 1 KR 8/09 R).

  • BSG, 21.07.2011 - B 3 KR 14/10 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung mit Stomaartikeln - keine

    Auszug aus SG Marburg, 10.09.2014 - S 6 KR 84/14
    Der Leistungserbringerstatus im Bereich der Hilfsmittelversorgung ist in diesem Bereich anders als bei der Versorgung mit Arzneimitteln abhängig davon, welcher der drei Typen von Versorgungsvertrag abgeschlossen wurde (Drei-Stufen-Modell, vgl. z.B. BSG, Urteil vom 21.07.2011 - B 3 KR 14/10 R).

    Anders als bei der Hilfsmittelversorgung, bei denen den Hilfsmittellieferanten im Verhältnis zum Arzt nur "nachgeordnete Beratungsaufgaben" zugewiesen sind, (vgl. etwa BSG, Urteil vom 21.07.2011 - B 3 KR 14/10 R) kann bei der Arzneimittelversorgung eine solche "Nachordnung" der Beratungsaufgabe gerade nicht festgestellt werden.

  • BSG, 06.03.2012 - B 1 KR 14/11 R

    Krankenversicherung - Gewährung eines Apothekenrabatts für Arzneimittel -

    Auszug aus SG Marburg, 10.09.2014 - S 6 KR 84/14
    Das Nähere regelt der Rahmenvertrag nach § 129 SGB V. Die fristgemäße Rechnungsbegleichung ist Bedingung dafür, dass sich der Vergütungsanspruch des Apothekers für die Abgabe von Arzneimitteln an Versicherte einer Krankenkasse rückwirkend und ohne weiteren Rechtsakt in Höhe des jeweiligen Apothekenrabatts mindert (BSG, Urteil vom 06.03.2012 - B 1 KR 14/11 R).

    Eine bloße Teilzahlung genügt dagegen nicht, um den Eintritt der Bedingung zu bewirken (BSG, Urteil vom. 06.03.2012 - B 1 KR 14/11 R).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 15.01.2014 - L 9 KA 5/12

    Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung -

    Auszug aus SG Marburg, 10.09.2014 - S 6 KR 84/14
    Auch wenn der Vertragsarzt verpflichtet ist, bei der Verordnung von Arzneimitteln insbesondere auf deren Preise zu achten, vgl. § 9 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 GBA-Arzneimittelrichtlinie, lässt sich doch eine im Rahmen des Wirtschaftlichkeitsgebots zu einem Regress führende vertragsärztliche Verantwortung zur Beachtung der Bezugsquelle nur dann begründen, wenn Entsprechendes durch (unter) gesetzliche Regelungen eindeutig angeordnet ist (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15.01.2014 - L 9 KA 5/12).

    Die Kassenärztlichen Vereinigungen, Kassenärztliche Bundesvereinigung sowie die Krankenkassen und ihre Verbände haben zwar nach § 73 Abs. 8 Satz 1 SGB V zur Sicherung der wirtschaftlichen Verordnungsweise die Vertragsärzte u.a. über preisgünstige Bezugsquellen zu informieren, doch wird hierdurch für den Vertragsarzt nicht zugleich die Pflicht begründet, die preisgünstigste Bezugsquelle auch zu wählen (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15.01.2014 - L 9 KA 5/12).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.05.2010 - L 1 SF 95/10

    Ausschreibung - Rahmenvereinbarung - Nachprüfungsantrag - Angebotskalkulation -

    Auszug aus SG Marburg, 10.09.2014 - S 6 KR 84/14
    Auch die (vergaberechtliche) Rechtsprechung geht davon aus, dass sich aus dem Zusammenspiel des § 129 Abs. 5 S. 3 SGB V mit § 11 Abs. 2 ApoG (als Ausnahme der Regel des Verbotes nach § 11 Abs. 1 ApoG) nicht ergibt, dass der normale Versorgungsweg (Patient-Apotheke) ausgeschlossen ist, (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss. vom 07.05.2010 - L 1 SF 95/10 B Verg; Beschluss vom 17.09.2010- L 1 SF 98/10 B Verg; offengelassen von LSG NRW, Urteil vom 22.07.2010 - L 21 SF 152/10).

    Grundsätzlich gilt, dass umso enger der verordnende Vertragsarzt mit einer Apotheke kooperiert und je geringer die räumliche Entfernung zwischen Arztpraxis und Apotheke ist, desto eher wird der Versicherte - den aus seiner Sicht berechtigten - Wunsch äußern, sich auch durch diese kooperierende Apotheke versorgen zu lassen (Luthe, in: Hauck/Noftz, SGB V, § 129 Rn. 55 unter Hinweis auf LSG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 7.5.2010 - L 1 SF 95/10 B Verg - und 17.9.2010 - L 1 SF 110/10 B Verg -).

  • BVerwG, 24.03.1994 - 3 B 49.93

    Apotheker - Arzneimittel - Absprachen - Gemeinsame Entwicklung mit Arzt

    Auszug aus SG Marburg, 10.09.2014 - S 6 KR 84/14
    Mit dieser Trennung soll erreicht werden, dass sich der Arzt bei der Auswahl der von ihm verordneten Produkte ausschließlich von fachlich-medizinischen Gesichtspunkten und seinem Gewissen leiten lässt und andererseits der Apotheker die ihm zugeordneten Kontrollfunktionen bei der Belieferung von Verschreibungen (vgl. §§ 7 Abs. 1 Satz 4, Abs. 1 b, 17 Abs. 5 Satz 2, Abs. 8 ApBetrO) sachgerecht und eigenverantwortlich wahrnimmt, (BVerwG, Beschluss vom 24.03.1994 - 3 B 49/93).

    Diese Trennung dient, wie oben schon erwähnt, dem Patientenschutz, damit Angehörige beider Heilberufe ihre Aufgaben unabhängig von Interessen Dritter allein im Interesse des Patienten wahrnehmen (BVerwG, Beschluss vom 24.03.1994 - 3 B 49/93).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.09.2010 - L 1 SF 110/10
    Auszug aus SG Marburg, 10.09.2014 - S 6 KR 84/14
    Dass etwa das nach § 142a Abs. 1 SGG a.F. i.V.m. § 116 GWB für die Entscheidung über Beschwerden gegen die Vergabekammer des Landes Brandenburg zuständige Landessozialgericht Berlin-Brandenburg die Ausschreibung der AOK Berlin-Brandenburg in Berlin nicht beanstandet hat (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.09.2010 - L 1 SF 110/10 B Verg) findet seinen Grund darin, dass das Gericht lediglich dazu berufen war, über die Vereinbarkeit der Ausschreibung mit den Regeln des GWB zu befinden.

    Grundsätzlich gilt, dass umso enger der verordnende Vertragsarzt mit einer Apotheke kooperiert und je geringer die räumliche Entfernung zwischen Arztpraxis und Apotheke ist, desto eher wird der Versicherte - den aus seiner Sicht berechtigten - Wunsch äußern, sich auch durch diese kooperierende Apotheke versorgen zu lassen (Luthe, in: Hauck/Noftz, SGB V, § 129 Rn. 55 unter Hinweis auf LSG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 7.5.2010 - L 1 SF 95/10 B Verg - und 17.9.2010 - L 1 SF 110/10 B Verg -).

  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 13/08 R

    Vergütung von Arzneimitteln nach Abgabe auf Grund verfälschter ärztlicher

    Auszug aus SG Marburg, 10.09.2014 - S 6 KR 84/14
    Die Kammer geht in Übereinstimmung mit dem 1. und 3. Senat des BSG (BSG, Urteil vom 28.09.2010 - B 1 KR 3/10 R und BSG, Urteil vom 17.12.2009 - B 3 KR 13/08 R) davon aus, dass § 129 SGB V im Zusammenspiel mit den konkretisierenden vertraglichen Vereinbarungen eine öffentlich-rechtliche Leistungsberechtigung und -verpflichtung für die Apotheken zur Abgabe von vertragsärztlich verordneten Arzneimitteln an die Versicherten begründet.

    Vielmehr beruht der Vergütungsanspruch des Apothekers auf gesetzlicher Grundlage, der durch Normenverträge lediglich näher konkretisiert wird (BSG, Urteil vom 17.12.2009 - B 3 KR 13/08 R und Urteil vom 02.07.2013 - B 1 KR 49/12).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2010 - L 21 SF 152/10

    Versorgungsauftrag, Therapie- und Wahlfreiheit entfalten keinen Bieterschutz!

  • SG Frankfurt/Main, 09.08.2006 - S 21 KR 429/06

    Krankenversicherung - öffentlich-rechtliche Rechtsbeziehung zwischen

  • BVerfG, 17.08.2004 - 1 BvR 378/00

    Rechtsschutz gegen die Ermächtigung von Krankenhausärzten zur Teilnahme an

  • BSG, 28.09.2010 - B 1 KR 3/10 R

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch eines Apothekers für die Belieferung

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2018 - L 6 KR 72/14

    Krankenversicherung - Krankenhaus - objektive Beweislast für die Erforderlichkeit

  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 133/08

    Haftung für fahrlässige Geltendmachung unberechtigter Forderungen

  • BSG, 15.11.2007 - B 3 KR 1/07 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Ersetzung des Verzugsschadens bei verspäteter

  • BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 27/07 R

    Hausarztvertrag - Mittel der Anschubfinanzierung für integrierte Versorgung -

  • BSG, 02.07.2013 - B 1 KR 49/12 R

    Krankenversicherung - Apotheker - kein Vergütungsanspruch oder Ersatz des Wertes

  • BSG, 02.07.2013 - B 1 KR 18/12 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel - pharmazeutische Unternehmen tragen Risiko

  • BVerwG, 18.10.2012 - 3 C 25.11

    Apotheke; apothekenpflichtige Arzneimittel; verschreibungspflichtige

  • OLG Frankfurt, 20.03.2014 - 6 U 2/13

    Unlautere Absprache zwischen Arzt und Apotheker über die Zuführung von Patienten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2013 - 13 A 2521/11

    Vorliegen einer Absprache der Zuweisung von Verschreibungen i.S.d. § 11 ApoG bei

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2009 - L 21 KR 1/08

    Rahmenverträge begründen kein ungewöhnliches Wagnis!

  • BSG, 24.09.2002 - B 3 A 1/02 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Modellvorhaben - Satzungsnachtrag

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2009 - L 21 KR 53/09

    Ausschreibungspflichtige Arzneimittelrabattverträge

  • OLG Düsseldorf, 23.07.2013 - 20 U 116/12

    Umfang der Beratungspflicht eines Apothekers

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.04.2008 - L 1 KR 78/07

    Zulässigkeit von Retaxierungen bei der Abgabe von Arzneimitteln an Versicherte,

  • LSG Sachsen, 05.05.2010 - L 1 KR 29/08

    Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren für die vorgerichtliche Abwehr der

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.09.2010 - L 1 SF 98/10

    Krankenversicherung - Ausschreibung selektiver Lieferverträge zwischen einzelnen

  • VK Brandenburg, 19.04.2010 - VK 12/10
  • BSG, 25.09.2001 - B 3 KR 3/01 R

    Öffentlichrechtliche Rechtsbeziehung zwischen Krankenkassen und ihren Verbänden

  • LSG Bayern, 14.11.2007 - L 12 KA 16/06

    Zulässigkeit einer Abrechnung der Gebührenordnungspositionen 8651 und 8655 beim

  • SG Stuttgart, 26.03.2019 - S 5 KA 1359/17

    Kein Apothekenwahlrecht bei Versorgung mit Arzneimitteln durch eine

    Lediglich ergänzend weist das Gericht darauf hin, dass die Bezugnahme des Beklagten im Widerspruchsbescheid vom 22.02.2017 auf das Urteil des SG Marburg vom 10.09.2014 (S 6 KR 84/14) nicht zielführend ist, da dieses Urteil nicht rechtskräftig ist.
  • LSG Sachsen, 10.12.2014 - L 8 KA 15/13

    Arzneikostenregress bei Verstoß gegen Therapiehinweise des Gemeinsamen

    Dennoch ist ihre unmittelbare Anwendung am Patienten nicht unproblematisch (vgl. SG Marburg, Urteil vom 10.09.2014 - S 6 KR 84/14 - juris RdNr. 124 ff.).
  • SG Hannover, 29.01.2016 - S 86 KR 383/11

    Vergütungsanspruch eines Apothekers bei Abgabe des Arzneimittels Revlimid an

    Der Kläger kann deshalb nur eine Verzinsung in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz verlangen (SG Marburg, Urteil vom 10. September 2014 - S 6 KR 84/14 -, Rn. 162, juris).
  • SG Mannheim, 12.07.2018 - S 2 KR 1138/17
    Die grundsätzliche Exklusivität der Lieferbeziehungen gehört daher zu den wesentlichen Merkmalen eines entsprechenden Vertrags, und im Umfang eines solchen Exklusivliefervertrags werden alle anderen Anbieter von der Versorgungsberechtigung zulasten der vertragsschließenden Krankenkasse ausgeschlossen (vgl. hierzu SG Mannheim a.a.O.; BSG, Urteil vom 25.11.2015, B 3 KR 16/15 R, zitiert nach Juris, aA SG Marburg, Urteil vom 10.09.2014, S 6 KR 84/14, zitiert nach Juris).
  • SG Frankfurt/Main, 27.01.2017 - S 18 KR 500/12
    Der Verzugszinsanspruch ist dabei der Höhe nach auf 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz begrenzt, § 69 Abs. 1 Satz 3 SGB V i.V.m. § 286 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1, 288 Abs. 1 Satz 2 BGB; § 288 Abs. 2 BGB, der bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, eine Verzinsung in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz vorsieht, ist nicht anwendbar (dazu näher SG Marburg, Urteil vom 10. September 2014 - S 6 KR 84/14 -, juris).
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