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   SG Wiesbaden, 19.01.2007 - S 1 U 86/06   

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https://dejure.org/2007,11505
SG Wiesbaden, 19.01.2007 - S 1 U 86/06 (https://dejure.org/2007,11505)
SG Wiesbaden, Entscheidung vom 19.01.2007 - S 1 U 86/06 (https://dejure.org/2007,11505)
SG Wiesbaden, Entscheidung vom 19. Januar 2007 - S 1 U 86/06 (https://dejure.org/2007,11505)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Justiz Hessen

    § 8 Abs 2 Nr 1 SGB 7, § 142 StGB, § 34 StVO
    Gesetzliche Unfallversicherung; Wegeunfall; innerer Zusammenhang; keine schädliche Unterbrechung des versicherten Weges; Verkehrsunfall; Fahren in entgegengesetzter Richtung; Regulierung der Unfallfolgen; gesetzliche Verpflichtung gem § 142 StGB und § 34 StVO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einbeziehung von zurückgelegten Wegen nach und von dem Ort der beruflichen Tätigkeit in den Versicherungsschutz; Unterbrechung des Versicherungsschutzes durch einen Verkehrsunfall; Anerkennung eines Unfallereignisses als Arbeitsunfall; Notwendigkeit eines inneren ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Auch ein Unfall nach einem Unfall ist versichert - Gesetzliche Unfallversicherung muss Leistung erbringen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Wegeunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung bei Regulierung von Unfallfolgen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - dritter Ort - Abgrenzung:

    Auszug aus SG Wiesbaden, 19.01.2007 - S 1 U 86/06
    Zur Begründung bezieht sie sich auf ihr seitheriges Vorbringen und verweist ergänzend auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts in dem Urteil vom 9. Dezember 2003 (Aktenzeichen B 2 U 23/03 R).

    Geringfügig ist eine Unterbrechung nach diesen Kriterien, wenn die private Besorgung unmittelbar im Bereich der Straße und ohne nennenswerte zeitliche Verzögerung, also gleichsam "im Vorbeigehen", erledigt werden kann (BSG, Urteil vom 9. Dezember 2003, B 2 U 23/03 R m. w. N.).

    Auch ist rechtlich nicht bedeutsam, ob die eigenwirtschaftliche Verrichtung im Straßenraum selbst oder außerhalb desselben erledigt werden soll und in welcher Richtung sich der Fahrzeugnutzer bewegen muss (BSG, Urteil vom 9. Dezember 2003, a. a. O.).

  • BSG, 27.03.1990 - 2 RU 36/89

    Versicherungsschutz bei der Verfolgung privat-rechtlicher Schadensersatzansprüche

    Auszug aus SG Wiesbaden, 19.01.2007 - S 1 U 86/06
    Zur weiteren Begründung verwies die Beklagte auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 27. März 1999, Aktenzeichen 2 RU 36/89.

    Die Beklagte beruft sich in diesem Zusammenhang zur Begründung ihrer gegenteiligen Auffassung zu Unrecht auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts in dem Urteil vom 27. März 1990 (Aktenzeichen 2 RU 36/89, Soz R 3 - 2200 § 550).

  • BSG, 31.07.1985 - 2 RU 63/84
    Auszug aus SG Wiesbaden, 19.01.2007 - S 1 U 86/06
    Um solche rechtlich nicht ins Gewicht fallenden Ereignisse handelt es sich, wenn der in Rede stehende Vorgang bei natürlicher Betrachtungsweise zeitlich und räumlich noch als Teil des Weges nach oder von dem Ort der Tätigkeit in seiner Gesamtheit anzusehen ist oder, wenn die Besorgung hinsichtlich ihrer zeitlichen Dauer und der Art ihrer Erledigung keine erhebliche Zäsur in der Fortbewegung in Richtung auf die Arbeitsstätte darstellt, wobei als Beurteilungsmaßstab die allgemeine Verkehrsauffassung zugrunde zulegen ist (BSG Soz R Nr. 5 und Nr. 28 zu § 543 RVO a. F.; BSG Urteil vom 31. Juli 1985 - 2 RU 63/84 - USK 85 252).
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