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   VG Ansbach, 09.01.2019 - AN 17 K 18.31340   

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VG Ansbach, 09.01.2019 - AN 17 K 18.31340 (https://dejure.org/2019,2306)
VG Ansbach, Entscheidung vom 09.01.2019 - AN 17 K 18.31340 (https://dejure.org/2019,2306)
VG Ansbach, Entscheidung vom 09. Januar 2019 - AN 17 K 18.31340 (https://dejure.org/2019,2306)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 3, § 4; AufenthG § 11 Abs. 1, § 60 Abs. 5
    Erfolglose Asylklage eines homosexuellen kubanischen Staatsangehörigen mit HIV-Infektion

  • rewis.io

    Erfolglose Asylklage eines homosexuellen kubanischen Staatsangehörigen mit HIV-Infektion

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Ansbach, 24.09.2015 - AN 3 K 14.30542
    Auszug aus VG Ansbach, 09.01.2019 - AN 17 K 18.31340
    Allein die Asylantragstellung in der Bundesrepublik Deutschland hat keine politische Verfolgung unverfolgt und legal aus Kuba eingereister kubanischer Staatsangehöriger im Falle ihrer Rückkehr dorthin zur Folge (BVerwG, B.v. 7.12.1999 - 9 B 474.99; BayVGH, U.v. 29.7.2002 - 7 B 01.31054; B.v. 5.6.2008 - 15 ZB 07.30102; VG Ansbach, U.v. 24.9.2015 - AN 3 K 14.30542; alle juris).

    Der Verlust der Rückkehrberechtigung nach Ablauf dieser Frist, stellt gegebenenfalls ebenfalls keine Verfolgung dar, da der Verlust der Rückkehrberechtigung generell an den Ablauf der Rückkehrfrist und nicht an die in § 3 Abs. 1 AsylG genannten Merkmale anknüpft (VG Ansbach, U.v. 14.9.2015 - AN 3 K 14.30542).

  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus VG Ansbach, 09.01.2019 - AN 17 K 18.31340
    Es kommt darauf an, ob in Anbetracht dieser Umstände bei einem vernünftig denkenden, besonnenen Menschen in der Lage des Betroffenen Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 1.6.2011 - 10 C 25/10 - NVwZ 2011, 1463; U.v. 20.2.2013 - 10 C 23/12 - NVwZ 2013, 936).
  • BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 25.10

    Rechtskraft; Wiederholungsverbot; Rücknahme; Widerruf; Widerruf der

    Auszug aus VG Ansbach, 09.01.2019 - AN 17 K 18.31340
    Es kommt darauf an, ob in Anbetracht dieser Umstände bei einem vernünftig denkenden, besonnenen Menschen in der Lage des Betroffenen Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 1.6.2011 - 10 C 25/10 - NVwZ 2011, 1463; U.v. 20.2.2013 - 10 C 23/12 - NVwZ 2013, 936).
  • BVerwG, 29.11.1977 - I C 33.71

    Politische Verfolgung - Verfolgerstaat - Asylbewerber - Beitritts zur

    Auszug aus VG Ansbach, 09.01.2019 - AN 17 K 18.31340
    Es hat sich vielmehr mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad an Gewissheit begnügen (vgl. BVerwG, U.v. 29.11.1977 - 1 C 33/71 - NJW 1978, 2463).
  • BVerwG, 21.07.1989 - 9 B 239.89

    Nicht widerspruchsfreier Antrag des Asylbewerbers - Asylbewerber - Andere

    Auszug aus VG Ansbach, 09.01.2019 - AN 17 K 18.31340
    Bei erheblichen Widersprüchen oder Steigerungen im Sachvortrag kann ihnen in der Regel nur bei einer überzeugenden Auflösung der Unstimmigkeiten geglaubt werden (vgl. BVerwG B.v. 21.7.1989 - 9 B 239/89 - NVwZ 1990, 171).
  • BVerwG, 07.12.1999 - 9 B 474.99
    Auszug aus VG Ansbach, 09.01.2019 - AN 17 K 18.31340
    Allein die Asylantragstellung in der Bundesrepublik Deutschland hat keine politische Verfolgung unverfolgt und legal aus Kuba eingereister kubanischer Staatsangehöriger im Falle ihrer Rückkehr dorthin zur Folge (BVerwG, B.v. 7.12.1999 - 9 B 474.99; BayVGH, U.v. 29.7.2002 - 7 B 01.31054; B.v. 5.6.2008 - 15 ZB 07.30102; VG Ansbach, U.v. 24.9.2015 - AN 3 K 14.30542; alle juris).
  • VGH Bayern, 05.06.2008 - 15 ZB 07.30102

    Asylrecht Kuba; Asylantrag kein Verfolgungsgrund (Bestätigung der

    Auszug aus VG Ansbach, 09.01.2019 - AN 17 K 18.31340
    Allein die Asylantragstellung in der Bundesrepublik Deutschland hat keine politische Verfolgung unverfolgt und legal aus Kuba eingereister kubanischer Staatsangehöriger im Falle ihrer Rückkehr dorthin zur Folge (BVerwG, B.v. 7.12.1999 - 9 B 474.99; BayVGH, U.v. 29.7.2002 - 7 B 01.31054; B.v. 5.6.2008 - 15 ZB 07.30102; VG Ansbach, U.v. 24.9.2015 - AN 3 K 14.30542; alle juris).
  • VGH Bayern, 29.07.2002 - 7 B 01.31054
    Auszug aus VG Ansbach, 09.01.2019 - AN 17 K 18.31340
    Allein die Asylantragstellung in der Bundesrepublik Deutschland hat keine politische Verfolgung unverfolgt und legal aus Kuba eingereister kubanischer Staatsangehöriger im Falle ihrer Rückkehr dorthin zur Folge (BVerwG, B.v. 7.12.1999 - 9 B 474.99; BayVGH, U.v. 29.7.2002 - 7 B 01.31054; B.v. 5.6.2008 - 15 ZB 07.30102; VG Ansbach, U.v. 24.9.2015 - AN 3 K 14.30542; alle juris).
  • VGH Bayern, 18.06.2020 - 15 ZB 20.30954

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung einer kubanischen Staatsangehörigen

    Die Klägerin sieht den Berufungszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache nach ihren Ausführungen im Schriftsatz vom 6. Mai 2020 als erfüllt an, weil das Verwaltungsgericht aus ihrer Sicht zu Unrecht die Entscheidungen VG Ansbach, U.v. 9.1.2019 - AN 17 K 18.31340 und VG Bayreuth, U.v. 26.7.2018 - B 3 K 17.31780 als Grundlage für seine Annahme herangezogen habe, dass die Asylantragstellung in Deutschland sowie eine verspätete Rückkehr nach Kuba keine beachtliche Verfolgung in Kuba auslösten.

    Der grundsätzlichen These des Verwaltungsgerichts, dass der Verlust der Rückkehrberechtigung nach Kuba nach einem Fristablauf von 24 Monaten keine Verfolgung darstelle, da der Verlust der Rückkehrberechtigung generell an den Ablauf der Rückkehrfrist und nicht an die in § 3 Abs. 1 AsylG genannten Merkmale anknüpfe (so VG Ansbach, U.v. 9.1.2019 - AN 17 K 18.31340 - juris Rn. 39; VG Bayreuth, U.v. 26.7.2018 - B 3 K 17.31780 - juris Rn. 41; vgl. auch BayVGH, U.v. 12.7.2000 - 7 B 98.34682 - juris Rn. 28 sowie - hierauf Bezug nehmend - Seite 4 des angefochtenen Bundesamtsbescheids vom 22. April 2017), ist die Klägerin im Berufungszulassungsverfahren nicht substantiiert entgegengetreten.

    bb) Mit ihrer Einwendung, dass das Verwaltungsgericht zu Unrecht die Entscheidungen VG Ansbach, U.v. 9.1.2019 - AN 17 K 18.31340 und VG Bayreuth, U.v. 26.7.2018 - B 3 K 17.31780 als Grundlage für seine Annahme herangezogen habe, wonach die Asylantragstellung in Deutschland sowie eine verspätete Rückkehr nach Kuba (unter Verstoß gegen das gesetzliche Verbot, sich mehr als zwei Jahre bzw. mehr als 24 Monate im Ausland aufzuhalten) keine beachtliche Verfolgung in Kuba auslösten [s.o. a) ], vermag die Klägerin eine Verletzung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör nicht zu begründen.

  • VG Ansbach, 03.06.2020 - AN 17 K 20.30062

    Abschiebung nach Kuba - Homosexuell

    Gesellschaftlich zu befürchtende Diskriminierung genügt für eine Verfolgungsgefahr im asylrechtlichen Sinne in der Regel nicht, sie erreicht jedenfalls im nicht religiös geprägten K. keine asylrechtlich relevante Schwelle (vgl. VG Ansbach, U.v. 9.1.2019 - AN 17 K 18.31340 - juris).

    Der Verlust der Rückkehrberechtigung nach Ablauf dieser Frist, stellt gegebenenfalls ebenfalls keine Verfolgung dar, da der Verlust der Rückkehrberechtigung generell an den Ablauf der Rückkehrfrist und nicht an die in § 3 Abs. 1 AsylG genannten Merkmale anknüpft (VG Ansbach, U.v. 9.1.2019 - AN 17 K 18.31340; U.v. 14.9.2015 - AN 3 K 14.30542 - jeweils juris).

  • VG Ansbach, 07.10.2020 - AN 17 K 20.30047

    Keine nationalen Abschiebungsverbote hnsichtlich der Abschiebung nach Kuba

    Der Verlust der Rückkehrberechtigung nach Ablauf dieser Frist, stellt gegebenenfalls ebenfalls keine Verfolgung dar, da der Verlust der Rückkehrberechtigung generell an den Ablauf der Rückkehrfrist und nicht an die in § 3 Abs. 1 AsylG genannten Merkmale anknüpft (VG Ansbach, U.v. 9.1.2019 - AN 17 K 18.31340; U.v. 14.9.2015 - AN 3 K 14.30542 - jeweils juris).
  • VG Ansbach, 08.07.2022 - AN 17 K 21.30962

    Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft bei Gewaltexzess eines einzelnen

    Gesellschaftlich zu befürchtende Diskriminierung genügt für eine Verfolgungsgefahr im asylrechtlichen Sinne in aller Regel nicht, sie erreicht im nicht religiös geprägten Kuba voraussichtlich keine asylrechtlich relevante Schwelle (vgl. auch VG Ansbach, U.v. 3.6.2020 - AN 17 K 20.30062; U.v. 9.1.2019 - AN 17 K 18.31340 - jeweils juris).
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