Rechtsprechung
VG Ansbach, 11.03.2019 - AN 9 S 18.02370 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BauGB § 1 Abs. 5, § ... 34 Abs. 2; BauNVO § 9, § 15; BayBO Art. 55 Abs. 1, Art. 57 Abs. 1 Nr. 11a, Art. 68 Abs. 1, Art. 76; BayVwVfG Art. 40, Art. 44; BImSchG § 50; GastV § 7, § 8; Seveso-III Art. 13; GKG § 52 Abs. 1, § 53 Abs. 2 Nr. 2; LStVG Art. 9 Abs. 1; VwGO § 67 Abs. 2 S. 2, § 80, § 113 Abs. 1 S. 1, § 154 Abs. 1; VwZVG Art. 21a, Art. 23, Art. 31 Abs. 1, Art. 36 Abs. 1
Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Anfechtungsklage gegen eine Nutzungsuntersagung - rewis.io
Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Anfechtungsklage gegen eine Nutzungsuntersagung
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 19.05.2016 - 15 CS 16.300
Nutzungsuntersagung einer Wettvermittlungsstelle
Auszug aus VG Ansbach, 11.03.2019 - AN 9 S 18.02370
In der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs ist geklärt, dass ein Verstoß gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften i.S.v. Art. 76 Satz 2 BayBO" der den Erlass einer Nutzungsuntersagung tatbestandlich rechtfertigt" bei einem genehmigungspflichtigen Vorhaben grundsätzlich schon dann vorliegt" wenn das Vorhaben ohne Baugenehmigung ausgeführt wird (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 19.5.2016 - 15 CS 16.300 - juris Rn. 21 m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2006 - 7 A 1620/05
"Festhalle" als kerngebietstypische Vergnügungsstätte
Auszug aus VG Ansbach, 11.03.2019 - AN 9 S 18.02370
Zudem vermag sich die Antragsgegnerin nicht auf die von ihr zitierte Entscheidung des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (U.v. 27.4.2006 - 7 A 1620/05 - juris) zu berufen. - VGH Bayern, 26.07.2011 - 14 CS 11.535
Nachbarrechtsstreit
Auszug aus VG Ansbach, 11.03.2019 - AN 9 S 18.02370
Ergibt eine dem Charakter des Verfahrens nach § 80 Abs. 5 VwGO entsprechende summarische Prüfung der Sach- und Rechtslage, dass die Anfechtungsklage voraussichtlich erfolglos sein wird, ist das ein starkes Indiz dafür, dass das behördliche Vollzugsinteresse Vorrang gegenüber dem privaten Aussetzungsinteresse hat (vgl. BayVGH, B.v. 26.7.2011 - 14 CS 11.535). - VGH Bayern, 20.12.2000 - 2 B 99.2118
Auszug aus VG Ansbach, 11.03.2019 - AN 9 S 18.02370
Eine Nutzungsänderung im Sinne von Art. 55 Abs. 1 liegt dann vor, wenn die jeder Nutzung eigene tatsächliche Variationsbreite überschritten wird und der neuen Nutzung aus dem Blickwinkel der maßgeblichen öffentlich-rechtlichen Vorschriften eine andere Qualität zukommt als der bisherigen Nutzung (BayVGH, B.v. 20.12.2000 - 2 B 99.2118 - juris).