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   VG Ansbach, 30.03.2012 - AN 11 S 12.00357   

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VG Ansbach, 30.03.2012 - AN 11 S 12.00357 (https://dejure.org/2012,3872)
VG Ansbach, Entscheidung vom 30.03.2012 - AN 11 S 12.00357 (https://dejure.org/2012,3872)
VG Ansbach, Entscheidung vom 30. März 2012 - AN 11 S 12.00357 (https://dejure.org/2012,3872)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Unbegründeter Eilantrag gegen Untersagung einer gewerblichen Schrott- und Metallsammlung;Schon spezielle Überlassungspflicht für Elektrogeräte und Altfahrzeuge;Im Übrigen kein ausreichender Nachweis der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung;Zwangsgeldandrohung bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Ansbach, 16.01.2013 - AN 11 K 12.00358

    Unbegründete Anfechtungsklage gegen Untersagung einer gewerblichen Sammlung von

    Auszug aus VG Ansbach, 30.03.2012 - AN 11 S 12.00357
    Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe in diesem Antragsverfahren und im Klageverfahren AN 11 K 12.00358 wird abgelehnt.

    Hiergegen ließ die Antragstellerin mit Telefax ihrer Bevollmächtigten vom 8. März 2012 Klage erheben mit dem Ziel der Aufhebung der Untersagungsverfügung (AN 11 K 12.00358) und weiter Eilantrag stellen und dort beantragen ,.

    Im Übrigen wurde auf die ausführliche Stellungnahme vom selben Tag im Klageverfahren AN 11 K 12.00358 verwiesen.

    Wie sich aus den vorstehenden Ausführungen ergibt, erweist sich die Rechtsverfolgung der Antragstellerin in diesem Antragsverfahren und auch im Klageverfahren AN 11 K 12.00358 als nicht aussichtsreich und erfolgversprechend, weshalb auch die weiter beantragte Bewilligung von Prozesskostenhilfe in diesem Antragsverfahren und im Klageverfahren abzulehnen ist, §§ 166 VwGO, 114 ZPO.

  • VG Düsseldorf, 24.02.2015 - 17 K 4877/13

    Unrechtmäßigkeit einer Untersagung der gewerblichen Sammlung von Alttextilien und

    Soweit darüber hinaus zum Teil gefordert wird bzw. wurde, der gewerbliche Sammler müsse stets einen Vertrag mit dem Verwerter vorlegen, in dem dieser unabhängig vom jeweiligen Erlös die Abnahme der Stoffe garantiere, vgl. VG Ansbach, Urteil vom 16. Januar 2013 - AN 11 K 12.00358 -, juris Rn. 34; noch zu § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG: VG Ansbach, Beschluss vom 30. März 2012 - AN 11 S 12.00357 -, juris Rn. 25, kann dem jedenfalls unter dem geltenden Kreislaufwirtschaftsgesetz im hier streitgegenständlichen Bereich der Alttextil- und Schuhsammlung aufgrund des Charakters des Abfalls als "klassischer" und vor allem werthaltiger Abfall - ähnlich wie Altglas oder Altpapier -, für den etablierte Verwertungswege bestehen, nicht gefolgt werden, vgl. hierzu VG Düsseldorf, Urteil vom 12. Juni 2014 - 17 K 2816/13 -, juris Rn. 34 ff.; VG Düsseldorf, Urteil vom 8. Juli 2014 - 17 K 4917/13 -, juris Rn. 68 ff.; VG Düsseldorf, Urteil vom 8. August 2014 - 17 K 5343/13 -, juris Rn. 57 ff.; VG Düsseldorf, Beschluss vom 27. November 2014 - 17 L 2471/14 -, juris Rn. 57, jeweils m.w.N.
  • VG Düsseldorf, 06.03.2015 - 17 K 8213/13
    Soweit darüber hinaus zum Teil gefordert wird bzw. wurde, der gewerbliche Sammler müsse stets einen Vertrag mit dem Verwerter vorlegen, in dem dieser unabhängig vom jeweiligen Erlös die Abnahme der Stoffe garantiere, vgl. VG Ansbach, Urteil vom 16. Januar 2013 - AN 11 K 12.00358 -, juris Rn. 34; noch zu § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG: VG Ansbach, Beschluss vom 30. März 2012 - AN 11 S 12.00357 -, juris Rn. 25, kann dem jedenfalls unter dem geltenden Kreislaufwirtschaftsgesetz im hier streitgegenständlichen Bereich der Alttextil- und Schuhsammlung aufgrund des Charakters des Abfalls als "klassischer" und vor allem werthaltiger Abfall - ähnlich wie Altglas oder Altpapier -, für den etablierte Verwertungswege bestehen, nicht gefolgt werden, vgl. hierzu VG Düsseldorf, Urteil vom 12. Juni 2014 - 17 K 2816/13 -, juris Rn. 34 ff.; VG Düsseldorf, Urteil vom 8. Juli 2014 - 17 K 4917/13 -, juris Rn. 68 ff.; VG Düsseldorf, Urteil vom 8. August 2014 - 17 K 5343/13 -, juris Rn. 57 ff.; VG Düsseldorf, Beschluss vom 27. November 2014 - 17 L 2471/14 -, juris Rn. 57, jeweils m.w.N.
  • VG Düsseldorf, 08.08.2014 - 17 K 5343/13

    Untersagung der gewerblichen Sammlung von Alttextilien und gebrauchten Schuhen

    Soweit zum Teil gefordert wird bzw. wurde, der gewerbliche Sammler müsse stets einen Vertrag mit dem Verwerter vorlegen, in dem dieser unabhängig vom jeweiligen Erlös die Abnahme der Stoffe garantiere, vgl. VG Ansbach, Urteil vom 16. Januar 2013 - AN 11 K 12.00358 -, juris Rn. 34; noch zu § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG: VG Ansbach, Beschluss vom 30. März 2012 - AN 11 S 12.00357 -, juris Rn. 25, kann dem jedenfalls unter dem geltenden Kreislaufwirtschaftsgesetz im hier streitgegenständlichen Bereich der Alttextil- und Schuhsammlung aufgrund des Charakters des Abfalls als "klassischer" und vor allem werthaltiger Abfall - ähnlich wie Altglas oder Altpapier -, für den etablierte Verwertungswege bestehen, nicht gefolgt werden, vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 12. Juni 2014 - 17 K 2816/13 -.
  • VG Düsseldorf, 27.11.2014 - 17 L 2471/14

    Sammlung von Alttextilien unterliegt nicht der Überlassungspflicht

    Soweit darüber hinaus zum Teil gefordert wird bzw. wurde, der gewerbliche Sammler müsse stets einen Vertrag mit dem Verwerter vorlegen, in dem dieser unabhängig vom jeweiligen Erlös die Abnahme der Stoffe garantiere, vgl. VG Ansbach, Urteil vom 16. Januar 2013 - AN 11 K 12.00358 -, juris Rn. 34; noch zu § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG: VG Ansbach, Beschluss vom 30. März 2012 - AN 11 S 12.00357 -, juris Rn. 25, kann dem jedenfalls unter dem geltenden Kreislaufwirtschaftsgesetz im hier streitgegenständlichen Bereich der Alttextil- und Schuhsammlung aufgrund des Charakters des Abfalls als "klassischer" und vor allem werthaltiger Abfall - ähnlich wie Altglas oder Altpapier -, für den etablierte Verwertungswege bestehen, nicht gefolgt werden, vgl. hierzu VG Düsseldorf, Urteil vom 12. Juni 2014 - 17 K 2816/13 -, juris Rn. 34 ff.; VG Düsseldorf, Urteil vom 8. Juli 2014 - 17 K 4917/13 -, juris Rn. 68 ff.; VG Düsseldorf, Urteil vom 8. August 2014 - 17 K 5343/13 -, juris Rn. 57 ff., jeweils m.w.N.
  • VG Würzburg, 18.07.2013 - W 4 S 13.600

    1) Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Bedenken gegen die Zuverlässigkeit

    Hierbei wird teilweise von der Rechtsprechung gefordert (vgl. BayVGH, B.v. 24.7.2012 - 20 CS 12.841 - unter Verweis auf VG Ansbach, B.v. 30.3.2012 - AN 11 S 12.00357 - zu § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG; VG Ansbach, U.v. 16.1.2013 - AN 11 K 12.00358 - RdNr. 34; alle juris), dass dies durch Vorlage eines Vertrags mit dem Verwerter, in dem dieser unabhängig vom jeweiligen Erlös die Abnahme der Stoffe garantiert, nachzuweisen ist.
  • VG Düsseldorf, 08.07.2014 - 17 K 4917/13

    Untersagung der gewerblichen Sammlung von Alttextilien

    Soweit zum Teil gefordert wird bzw. wurde, der gewerbliche Sammler müsse stets einen Vertrag mit dem Verwerter vorlegen, in dem dieser unabhängig vom jeweiligen Erlös die Abnahme der Stoffe garantiere, vgl. VG Ansbach, Urteil vom 16. Januar 2013 - AN 11 K 12.00358 -, juris Rn. 34; noch zu § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG: VG Ansbach, Beschluss vom 30. März 2012 - AN 11 S 12.00357 -, juris Rn. 25, kann dem jedenfalls unter dem geltenden Kreislaufwirtschaftsgesetz im hier streitgegenständlichen Bereich der Alttextil- und Schuhsammlung aufgrund des Charakters des Abfalls als "klassischer" und vor allem werthaltiger Abfall, (ähnlich wie Altglas oder Altpapier), für den etablierte Verwertungswege bestehen, nicht gefolgt werden, vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 12. Juni 2014 - 17 K 2816/13 -, Dies gerade auch angesichts des dauerhaft deutlich positiven Marktwertes von Alttextilien.
  • VG Düsseldorf, 08.11.2016 - 17 K 1788/15
    Soweit darüber hinaus zum Teil gefordert wird, der gewerbliche Sammler müsse stets einen Vertrag mit dem Verwerter vorlegen, in dem dieser unabhängig vom jeweiligen Erlös die Abnahme der Stoffe garantiere, vgl. VG Ansbach, Urteil vom 16. Januar 2013 - AN 11 K 12.00358 -, juris Rn. 34; noch zu § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG: VG Ansbach, Beschluss vom 30. März 2012 - AN 11 S 12.00357 -, juris Rn. 25, oder eine lückenlose Kette des Verwertungsweges einschließlich der Verwertungsverfahren sowie der genutzten Anlagen aufzeigen, vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 4. Juli 2013 - 8 B 10533/13 -, juris Rn. 11; Bay. VGH, Beschluss vom 14. November 2013 - 20 CS 13.1704 -, juris Rn. 14 ff.; Bay. VGH, Beschluss vom 16. Juni 2014 - 20 ZB 14.885 -, juris Rn. 4; Bay. VGH, Beschluss vom 28. Juli 2014 - 20 CS 14.1313- , juris Rn. 4 ff.; Bay. VGH, Urteil vom 29. Januar 2015 - 20 B 14.666 -, juris Rn. 33, sind solche gesteigerten Anforderungen sind von § 18 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 KrWG nicht gedeckt, vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2016 - 7 C 5.15 -, juris Rn. 21 ff., das insbesondere auf einen Vergleich mit den Regelungen der Nachweispflicht bei der behördlichen Vorabkontrolle der Entsorgung von gefährlichen Abfällen nach § 50 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, § 52 KrWG i.V.m. §§ 3 ff. der Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen sowie darauf abstellt, dass § 18 KrWG gerade keinen allgemeinen Erlaubnisvorbehalt, sondern lediglich eine Anzeigepflicht für gewerbliche Sammler mit dementsprechenden Kontrollmöglichkeiten vorsehe.
  • VG Düsseldorf, 04.03.2015 - 17 L 2733/14

    Untersagung einer gewerblichen Sammlung von Alttextilien aus privaten Haushalten

    Soweit darüber hinaus zum Teil gefordert wird bzw. wurde, der gewerbliche Sammler müsse stets einen Vertrag mit dem Verwerter vorlegen, in dem dieser unabhängig vom jeweiligen Erlös die Abnahme der Stoffe garantiere, vgl. VG Ansbach, Urteil vom 16. Januar 2013 - AN 11 K 12.00358 -, juris Rn. 34; noch zu § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG: VG Ansbach, Beschluss vom 30. März 2012 - AN 11 S 12.00357 -, juris Rn. 25, kann dem jedenfalls unter dem geltenden Kreislaufwirtschaftsgesetz im hier streitgegenständlichen Bereich der Alttextil- und Schuhsammlung aufgrund des Charakters des Abfalls als "klassischer" und vor allem werthaltiger Abfall - ähnlich wie Altglas oder Altpapier -, für den etablierte Verwertungswege bestehen, nicht gefolgt werden, vgl. hierzu VG Düsseldorf, Urteil vom 12. Juni 2014 - 17 K 2816/13 -, juris Rn. 34 ff.; VG Düsseldorf, Urteil vom 8. Juli 2014 - 17 K 4917/13 -, juris Rn. 68 ff.; VG Düsseldorf, Urteil vom 8. August 2014 - 17 K 5343/13 -, juris Rn. 57 ff., jeweils m.w.N.
  • VG Würzburg, 15.04.2013 - W 4 S 13.145

    Untersagung einer gewerblichen Sammlung; Gewerbliche Sammlung von Glas,

    Offenbleiben kann, ob die Antragstellerin die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung - wie Antragsgegner und Beigeladener meinen - durch Vorlage eines Vertrags mit dem Verwerter, in dem dieser unabhängig vom jeweiligen Erlös die Abnahme der Stoffe garantiert, nachzuweisen hat (vgl. BayVGH, B.v. 24.7.2012 - 20 CS 12.841 - unter Verweis auf VG Ansbach, B.v. 30.3.2012 - AN 11 S 12.00357 - zu § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG; VG Ansbach, U.v. 16.1.2013 - AN 11 K 12.00358 - RdNr. 34; alle juris).
  • VG Würzburg, 27.01.2015 - W 4 K 13.951

    Untersagung einer Sammlung

    Hierbei wird teilweise von der Rechtsprechung gefordert (vgl. BayVGH, B.v. 24.7.2012, 20 CS 12.841 - unter Verweis auf VG Ansbach, B.v. 30.3.2012, AN 11 S 12.00357 - zu § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG; VG Ansbach, U.v. 16.1.2013, AN 11 K 12.00358, Rn. 34 - alle juris), dass dies durch Vorlage eines Vertrags mit dem Verwerter, in dem dieser unabhängig vom jeweiligen Erlös die Abnahme der Stoffe garantiert, nachzuweisen ist.
  • VG München, 02.02.2015 - M 17 K 14.3742

    Gewerbliche Alttextiliensammlung - kein Nachweis der ordnungsgemäßen und

  • VG Düsseldorf, 12.06.2014 - 17 K 2816/13

    Wesentliche Beeinträchtigung der Planungssicherheit und

  • VG Ansbach, 16.01.2013 - AN 11 K 12.00358

    Unbegründete Anfechtungsklage gegen Untersagung einer gewerblichen Sammlung von

  • VG Würzburg, 10.11.2015 - W 4 K 15.311

    Untersagungsverfügung gegen gewerblicher Sammler von Altkleidern

  • VG Würzburg, 05.07.2013 - W 4 S 13.540

    1) Zu den Anforderungen an eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung der

  • VG Würzburg, 14.05.2013 - W 4 K 12.1139

    Untersagung einer Sammlung; gewerbliche Sammlung von Alttextilien; ordnungsgemäße

  • VG Würzburg, 22.07.2014 - W 4 K 13.622

    Untersagung einer Sammlung; gewerbliche Sammlung von Alttextilien und Altschuhen;

  • VG Würzburg, 26.11.2013 - W 4 K 13.468

    Untersagung einer Sammlung; gewerbliche Sammlung von Alttextilien und Altschuhen;

  • VG Aachen, 29.08.2019 - 6 L 819/19

    Leinen- und Maulkorbzwang; Wesenstest; Zeitablauf; Zwangsgeldandrohung;

  • VG Würzburg, 26.11.2013 - W 4 K 13.467

    Untersagung einer gewerblichen Abfallsammlung; Sammler; Personengesellschaft als

  • VG Düsseldorf, 02.08.2013 - 17 K 7953/12

    Untersagung der gewerblichen Sammlung von Metallen und Schrott ohne Indizien für

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