Rechtsprechung
VG Ansbach, 31.01.2008 - AN 5. K 07.02292 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Keine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG bei Aufenthaltstitel nach Abschnitt 5 des Aufenthaltsgesetzes;Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit sieben Jahren gemäß § 26 IV AufenthG;Fiktionswirkung des § 81 Abs. 4 AufenthG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- VGH Bayern, 18.12.2007 - 19 C 07.1806
Auszug aus VG Ansbach, 31.01.2008 - AN 5. K 07.02292
Der Bescheid stimmt insoweit überein mit der ständigen Rechtsprechung der Kammer und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (z.B. Beschluss vom 18. Dezember 2007, 19 C 07.1806). - OVG Sachsen, 29.03.2007 - 3 BS 113/06
D (A), Niederlassungserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis, Fortgeltungsfiktion, …
Auszug aus VG Ansbach, 31.01.2008 - AN 5. K 07.02292
Die an der vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof genannten Fundstelle in ZAR 2007, S. 246 erfolgte indirekte Wiedergabe des Inhalts der Entscheidung des OVG (im Wortlaut ist die Begründung nicht abgedruckt) lässt nämlich nur erkennen, dass das OVG anders als das damit befasste Verwaltungsgericht bei § 81 Abs. 4 AufenthG von einer Fortgeltungswirkung als Folge der Stellung des Verlängerungsantrages ausgeht, während für die in § 81 Abs. 3 AufenthG genannten Fälle eine so genannte Erlaubnisfiktion gelte. - VG Augsburg, 26.04.2007 - Au 1 S 07.232
Auszug aus VG Ansbach, 31.01.2008 - AN 5. K 07.02292
Gleichwohl geht das Gericht entsprechend der bisherigen Rechtsprechung der Kammer und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung der 19. Kammer des Gerichts (z.B. Beschluss vom 22.8.2007, AN 19 K 07.01694; Beschluss vom 24.9.2007, 19 K 07.02341) sowie mit der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Augsburg (Beschluss vom 26.4.2007, Au 1 S 07.232) davon aus, dass die Dauer der fiktiven Fortgeltung des bisherigen Aufenthaltstitels nach § 81 Abs. 4 AufenthG bei der Berechnung der Frist des § 26 Abs. 4 AufenthG nicht zu berücksichtigen ist. - VG Ansbach, 22.08.2007 - AN 19 K 07.01694
Auszug aus VG Ansbach, 31.01.2008 - AN 5. K 07.02292
Gleichwohl geht das Gericht entsprechend der bisherigen Rechtsprechung der Kammer und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung der 19. Kammer des Gerichts (z.B. Beschluss vom 22.8.2007, AN 19 K 07.01694; Beschluss vom 24.9.2007, 19 K 07.02341) sowie mit der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Augsburg (Beschluss vom 26.4.2007, Au 1 S 07.232) davon aus, dass die Dauer der fiktiven Fortgeltung des bisherigen Aufenthaltstitels nach § 81 Abs. 4 AufenthG bei der Berechnung der Frist des § 26 Abs. 4 AufenthG nicht zu berücksichtigen ist. - VG Ansbach, 24.09.2007 - AN 19 K 07.02341
Auszug aus VG Ansbach, 31.01.2008 - AN 5. K 07.02292
Gleichwohl geht das Gericht entsprechend der bisherigen Rechtsprechung der Kammer und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung der 19. Kammer des Gerichts (z.B. Beschluss vom 22.8.2007, AN 19 K 07.01694; Beschluss vom 24.9.2007, 19 K 07.02341) sowie mit der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Augsburg (Beschluss vom 26.4.2007, Au 1 S 07.232) davon aus, dass die Dauer der fiktiven Fortgeltung des bisherigen Aufenthaltstitels nach § 81 Abs. 4 AufenthG bei der Berechnung der Frist des § 26 Abs. 4 AufenthG nicht zu berücksichtigen ist.