Rechtsprechung
VG Augsburg, 02.05.2018 - Au 6 K 18.30504 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
AsylG § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1, § 30 Abs. 1; AufenthG § 60 Abs. 5, Abs. 7 S. 1; EMRK Art. 3
Offensichtlich unbegründete Klage einer türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit - rewis.io
Offensichtlich unbegründete Klage einer türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 20.12.2006 - 2 BvR 2063/06
Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung der Feststellung eines krankheitsbedingten …
Auszug aus VG Augsburg, 02.05.2018 - Au 6 K 18.30504
Diese Grundsätze gelten nicht nur für das in Art. 16a Abs. 1 GG verankerte Asylgrundrecht und für Verfahren, die auf die Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 3 AsylG gerichtet sind (zur Vorgängervorschrift des § 60 Abs. 1 AufenthG vgl. BVerfG, B.v. 20.9.2001 - 2 BvR 1392/00 - InfAuslR 2002, 146/148), sondern auch für Klagen, soweit sie die Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 AufenthG zum Gegenstand haben (BVerfG, B.v. 20.12.2006 - 2 BvR 2063/06 - NVwZ 2007, 1046). - BVerfG, 20.09.2001 - 2 BvR 1392/00
Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz iSv Art 19 Abs 4 S 1 GG iVm …
Auszug aus VG Augsburg, 02.05.2018 - Au 6 K 18.30504
Diese Grundsätze gelten nicht nur für das in Art. 16a Abs. 1 GG verankerte Asylgrundrecht und für Verfahren, die auf die Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 3 AsylG gerichtet sind (zur Vorgängervorschrift des § 60 Abs. 1 AufenthG vgl. BVerfG, B.v. 20.9.2001 - 2 BvR 1392/00 - InfAuslR 2002, 146/148), sondern auch für Klagen, soweit sie die Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 AufenthG zum Gegenstand haben (BVerfG, B.v. 20.12.2006 - 2 BvR 2063/06 - NVwZ 2007, 1046). - BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82
Offensichtlichkeitsentscheidungen
Auszug aus VG Augsburg, 02.05.2018 - Au 6 K 18.30504
Die Abweisung einer Klage als offensichtlich unbegründet mit der Folge der Unanfechtbarkeit der Entscheidung setzt voraus, dass im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen vernünftigerweise keine Zweifel bestehen und sich bei diesem Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsaufassung die Abweisung der Klage für das Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt (BVerfG, B.v. 12.7.1983 - 1 BvR 1470/82 - BVerfGE 65, 76/95 ff.; U.v. 11.12.1985 - 2 BvR 361/83 - BVerfGE 71, 276/293 ff.). - BVerfG, 11.12.1985 - 2 BvR 361/83
Asylrecht - Afghanistan - Klageabweisung - Einziehung zum Wehrdienst - Politische …
Auszug aus VG Augsburg, 02.05.2018 - Au 6 K 18.30504
Die Abweisung einer Klage als offensichtlich unbegründet mit der Folge der Unanfechtbarkeit der Entscheidung setzt voraus, dass im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen vernünftigerweise keine Zweifel bestehen und sich bei diesem Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsaufassung die Abweisung der Klage für das Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt (BVerfG, B.v. 12.7.1983 - 1 BvR 1470/82 - BVerfGE 65, 76/95 ff.; U.v. 11.12.1985 - 2 BvR 361/83 - BVerfGE 71, 276/293 ff.).