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   VG Augsburg, 27.07.2018 - Au 6 K 17.1165   

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VG Augsburg, 27.07.2018 - Au 6 K 17.1165 (https://dejure.org/2018,48374)
VG Augsburg, Entscheidung vom 27.07.2018 - Au 6 K 17.1165 (https://dejure.org/2018,48374)
VG Augsburg, Entscheidung vom 27. Juli 2018 - Au 6 K 17.1165 (https://dejure.org/2018,48374)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08

    Visum; Familienzusammenführung; Kindernachzug; Altersgrenze; getrennt lebende

    Auszug aus VG Augsburg, 27.07.2018 - Au 6 K 17.1165
    Das Einverständnis des Vaters sei demnach nicht mehr erforderlich, wie das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil vom 7. April 2009 (Az: 1 C 17.08) entschieden habe.

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts besitzt ein Elternteil das alleinige Sorgerecht in diesem Sinne nur, wenn dem anderen Elternteil bei der Ausübung des Sorgerechts keine substantiellen Mitentscheidungsrechte und -pflichten zustehen, etwa in Bezug auf Aufenthalt, Schule und Ausbildung oder Heilbehandlung des Kindes (BVerwG, U.v. 7.4.2009 - 1 C 17/08 - juris Rn. 16).

    Dass es insoweit ausreichend sei - wie vom Kläger geltend gemacht wird -, dass der Mutter des Klägers das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zukommt, lässt sich weder dem Wortlaut des § 32 Abs. 1 AufenthG noch dem vom Kläger zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. April 2009 (1 C 17.08) entnehmen.

  • BVerwG, 14.05.2013 - 1 C 17.12

    Aufenthaltserlaubnis; humanitäre Aufenthaltserlaubnis; Jugendlicher;

    Auszug aus VG Augsburg, 27.07.2018 - Au 6 K 17.1165
    Denn der vom Kläger bisher bei der Ausländerbehörde beantragte Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels aus familiären Gründen bildet einen gegenüber einem Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels aus humanitären Gründen zu unterscheidenden eigenständigen Streitgegenstand, da die beiden Aufenthaltstitel sich in ihren Rechtsfolgen unterscheiden (vgl. zu diesem Abgrenzungskriterium BVerwG, Urt. v. 14.5.2013 - 1 C 17/12, juris, Rn. 10 m.w.N).
  • BVerwG, 17.12.2015 - 1 C 31.14

    Abschiebungsschutz nach nationalem Recht; Abschluss; bestandskräftiger; des

    Auszug aus VG Augsburg, 27.07.2018 - Au 6 K 17.1165
    Selbst ein Anspruch aufgrund einer "Soll"-Regelung genügt auch dann nicht, wenn kein atypischer Fall vorliegt (zu § 10 Abs. 1 AufenthG: BVerwG, U.v. 17.12.2015 - 1 C 31/14 - juris Rn. 20).
  • BVerwG, 04.09.2007 - 1 C 43.06

    Aufenthaltserlaubnis, Sperrwirkung der Ausweisung, Befristung, Ehegattennachzug,

    Auszug aus VG Augsburg, 27.07.2018 - Au 6 K 17.1165
    Denn der Gegenstand eines Antrags bei einer Behörde und sodann auch der Streitgegenstand einer Klage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis wird bestimmt und begrenzt durch die Aufenthaltszwecke, aus denen der Ausländer seinen Anspruch herleitet (BVerwG, U.v. 4.9.2007 - 1 C 43/06 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 11.94

    Sozialhilfe - Deutsche im Ausland - Gewöhnlicher Aufenthalt - Untätigkeitsklage -

    Auszug aus VG Augsburg, 27.07.2018 - Au 6 K 17.1165
    Denn § 75 VwGO setzt grundsätzlich die vorherige Stellung eines Antrags auf Vornahme des eingeklagten Verwaltungsakts voraus (BVerwG, U.v. 31.8.1995 - 5 C 11/94 - NJW 1996, 1977 m.w.N.).
  • BVerfG, 14.04.2003 - 1 BvR 1998/02

    Verletzung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit im Prozesskostenhilfeverfahren

    Auszug aus VG Augsburg, 27.07.2018 - Au 6 K 17.1165
    Auch wenn eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt und keine konkreten Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Mittellosen ausgehen wird, ist vorab Prozesskostenhilfe zu gewähren (vgl. BVerfG, B.v. 14.4.2003 - 1 BvR 1998/02 - NJW 2003, 2976).
  • VGH Bayern, 21.07.2015 - 10 CS 15.859

    Visumerfordernis, Unmöglichkeit der Abschiebung, Aussetzung des Visumverfahrens,

    Auszug aus VG Augsburg, 27.07.2018 - Au 6 K 17.1165
    Dieser Aufenthaltstitel stellt vielmehr einen eigenständigen Verfahrens- und Streitgegenstand dar, weil er sich in seinen Voraussetzungen und Rechtsfolgen von einer Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung unterscheidet (vgl. auch BayVGH, B.v. 31.7.2015 - 10 CS 15.859 - juris Rn. 43).
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